Wer sich für die Zahnzusatzversicherung der Deutschen Familienversicherung interessiert, steht vor einer grundsätzlich nachvollziehbaren Tarifentscheidung: Je höher die gewählte Leistungsstufe, desto größer ist der Anteil der erstattungsfähigen Kosten, den die Versicherung übernimmt. Aktuell stehen im regulären Online-Angebot mit Basis 50, Komfort 70, Premium 80 und Exklusiv 100 vier Varianten im Mittelpunkt.
Besonders interessant ist der DFV-ZahnSchutz für gesetzlich Krankenversicherte, die höhere Eigenanteile bei Zahnersatz, Implantaten, hochwertigen Zahnbehandlungen oder kieferorthopädischen Maßnahmen begrenzen möchten. Gleichzeitig sollte der Abschluss möglichst erfolgen, bevor eine Behandlung begonnen, angeraten oder bereits bekannt ist, denn genau hier liegen wichtige Einschränkungen des Versicherungsschutzes.
Auch die Aussage „ohne Wartezeit“ sollte richtig eingeordnet werden. Neue, nach Versicherungsbeginn eintretende Versicherungsfälle können grundsätzlich sofort abgesichert sein, dennoch begrenzt eine Zahnstaffel die erstattungsfähigen Leistungen während der ersten 48 Monate. Wer bereits kurzfristig mit einer größeren Zahnsanierung rechnet, sollte deshalb besonders genau prüfen, welche Kosten tatsächlich übernommen würden.
Was bietet die Deutsche Familienversicherung Zahnzusatzversicherung?
Der DFV-ZahnSchutz richtet sich an Personen, die in einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und ihren dauerhaften Wohnsitz in Deutschland haben. Er ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und ist damit keine eigenständige Krankenvollversicherung.
Das Produkt deckt mehrere der kostenintensivsten Bereiche der Zahngesundheit ab. Dazu zählen insbesondere Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Implantate, Kieferorthopädie sowie Zahnprophylaxe; je nach Tarifstufe unterscheiden sich hauptsächlich Erstattungssatz und einzelne Höchstbeträge.
Der Abschluss ist online möglich und erfolgt ohne Wartezeiten sowie ohne klassische Gesundheitsfragen. Das bedeutet allerdings nicht, dass bereits vorhandene Probleme automatisch mitversichert werden: Begonnene, angeratene oder bekannte Behandlungen sowie bestimmte bereits bestehende Zahn- und Kieferprobleme sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Praktisch ist außerdem der weltweite Geltungsbereich für medizinisch notwendige zahnärztliche und kieferorthopädische Heilbehandlungen. Erstattungsfähige Kosten werden grundsätzlich bis zu den tariflich vorgesehenen Grenzen und bis zum Höchstsatz der einschlägigen Gebührenordnungen berücksichtigt.
Tarife der Deutschen Familienversicherung Zahnzusatzversicherung
Das aktuelle Online-Angebot konzentriert sich auf vier Tarifstufen. Das Grundprinzip ist einfach: Basis 50 erstattet einen geringeren Anteil und kostet entsprechend weniger, während Exklusiv 100 auf eine möglichst umfassende Erstattung der verbleibenden erstattungsfähigen Kosten ausgerichtet ist.
| Tarif | Zahnbehandlung & Zahnersatz | Prophylaxe pro Kalenderjahr | KFO ohne GKV-Leistung |
|---|---|---|---|
| DFV-ZahnSchutz Basis 50 | 50 % | bis 100 € | 50 %, max. 1.000 € je Versicherungsfall |
| DFV-ZahnSchutz Komfort 70 | 70 % | bis 140 € | 70 %, max. 1.400 € je Versicherungsfall |
| DFV-ZahnSchutz Premium 80 | 80 % | bis 160 € | 80 %, max. 1.600 € je Versicherungsfall |
| DFV-ZahnSchutz Exklusiv 100 | 100 % | bis 200 € | 100 %, max. 2.000 € je Versicherungsfall |
Die Prozentwerte beziehen sich auf die tariflich erstattungsfähigen Aufwendungen nach Berücksichtigung vorrangiger Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung oder anderer Kostenträger. Deshalb sollte ein Erstattungssatz nie isoliert betrachtet werden, sondern immer zusammen mit den Bedingungen, Leistungsgrenzen und möglichen Vorleistungen.
DFV-ZahnSchutz Basis 50
Basis 50 ist die günstigste der aktuell hervorgehobenen Tarifvarianten und übernimmt bei versicherten Zahnbehandlungen und Zahnersatz 50 Prozent der erstattungsfähigen verbleibenden Aufwendungen. Für Zahnprophylaxe werden 100 Prozent bis höchstens 100 Euro je Kalenderjahr berücksichtigt.
Der Tarif eignet sich vor allem für Verbraucher, die einen Teil größerer Zahnarztkosten absichern möchten, bewusst aber einen erheblichen Eigenanteil akzeptieren. Bei teurem Zahnersatz kann dieser Eigenanteil weiterhin deutlich ausfallen, sodass Basis 50 weniger für Personen geeignet ist, die eine möglichst vollständige Kostenabsicherung suchen.
DFV-ZahnSchutz Komfort 70
Komfort 70 erhöht die Kostenerstattung für Zahnbehandlungen und Zahnersatz auf 70 Prozent. Gleichzeitig steigt der jährliche Höchstbetrag für Zahnprophylaxe auf 140 Euro und die maximale Leistung bei Kieferorthopädie ohne GKV-Vorleistung auf 1.400 Euro je Versicherungsfall.
Damit bildet Komfort eine Zwischenstufe für Verbraucher, denen 50 Prozent Erstattung zu wenig sind, die aber nicht zwingend den höchsten Schutz benötigen. Gerade bei regelmäßig erwarteten Zahnbehandlungen kann der Unterschied gegenüber Basis relevant werden, wobei die höheren laufenden Beiträge in die Entscheidung einbezogen werden sollten.
DFV-ZahnSchutz Premium 80
Premium 80 übernimmt 80 Prozent der erstattungsfähigen Kosten für Zahnbehandlung und Zahnersatz nach Berücksichtigung der vorgesehenen Vorleistungen. Die Prophylaxe ist zu 100 Prozent bis 160 Euro pro Kalenderjahr versichert, während Kieferorthopädie ohne Leistung der gesetzlichen Krankenkasse mit 80 Prozent bis maximal 1.600 Euro je Versicherungsfall berücksichtigt wird.
Diese Tarifstufe kann interessant sein, wenn ein hoher Erstattungssatz gewünscht wird, der Beitrag des Exklusiv-Tarifs aber vermieden werden soll. Zwischen Premium 80 und Exklusiv 100 sollte insbesondere gerechnet werden, wie stark ein möglicher verbleibender Eigenanteil bei teurem Zahnersatz ins Gewicht fallen könnte.
DFV-ZahnSchutz Exklusiv 100
Exklusiv 100 ist die höchste der vier regulär dargestellten Leistungsstufen und übernimmt bis zu 100 Prozent der erstattungsfähigen verbleibenden Aufwendungen für versicherte Zahnbehandlungen und Zahnersatz. Für Zahnprophylaxe stehen bis zu 200 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung.
Auch bei Kieferorthopädie fällt die Absicherung höher aus: Erfolgt keine Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung, können 100 Prozent der erstattungsfähigen Kosten bis maximal 2.000 Euro je Versicherungsfall berücksichtigt werden. Die höhere Leistungsquote macht Exklusiv 100 besonders für Verbraucher interessant, die den möglichen Eigenanteil bei hochwertigen Behandlungen möglichst weit reduzieren möchten.
Welche Leistungen bietet die Deutsche Familienversicherung Zahnzusatzversicherung?
Die Unterschiede zwischen den Tarifstufen bestehen vor allem in der Höhe der Kostenerstattung und den jeweiligen Höchstbeträgen. Der zugrunde liegende Leistungskatalog ist vergleichsweise breit und umfasst sowohl Zahnerhalt als auch Zahnersatz, Implantologie, Prophylaxe und Kieferorthopädie.
Wichtig ist dennoch die genaue Abrechnungssystematik. Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung oder eines anderen Kostenträgers sind grundsätzlich vorrangig zu nutzen und werden bei der Berechnung der erstattungsfähigen Restkosten berücksichtigt.
Zahnbehandlungen und Zahnerhalt
Zum versicherten Bereich gehören unter anderem Kunststoff- und Kompositfüllungen, Inlays einschließlich Onlays und Overlays, Wurzelbehandlungen, Wurzelkanalbehandlungen sowie Wurzelspitzenresektionen. Auch Behandlungen bei Erkrankungen von Mundschleimhaut und Parodontium können zum Leistungskatalog gehören.
Zusätzlich werden unter den tariflichen Voraussetzungen beispielsweise Aufbissbehelfe, Schienen, bestimmte Provisorien sowie die damit verbundenen Vor- und Nachbehandlungen berücksichtigt. Anästhesieleistungen und andere medizinisch erforderliche Maßnahmen zur Schmerzausschaltung können ebenfalls einbezogen sein.
Zahnersatz und Implantate
Bei Zahnersatz umfasst der Schutz beispielsweise Kronen, Teilkronen, Stiftzähne, Brücken sowie Voll- und Teilprothesen. Implantate und implantatgetragener Zahnersatz einschließlich eines erforderlichen Knochenaufbaus gehören ebenfalls zum versicherbaren Leistungsspektrum.
Gerade in diesem Bereich kann die Wahl zwischen 50, 70, 80 und 100 Prozent große finanzielle Auswirkungen haben. Bei Rechnungen von mehreren Tausend Euro ist selbst ein Unterschied von 20 Prozentpunkten beim Erstattungssatz deutlich spürbarer als bei einer gewöhnlichen Zahnfüllung.
Kieferorthopädie
Kieferorthopädische Behandlungen werden für die Indikationsgruppen KIG 1 bis 5 berücksichtigt. Dabei macht es einen wesentlichen Unterschied, ob die gesetzliche Krankenversicherung bereits eine Vorleistung erbringt oder die Behandlung ohne GKV-Beteiligung durchgeführt wird.
Ohne GKV-Vorleistung gelten abhängig vom Tarif zusätzliche Höchstbeträge je Versicherungsfall. Sie reichen bei den vier regulären Tarifstufen von maximal 1.000 Euro im Basis-Tarif bis 2.000 Euro im Exklusiv-Tarif und sollten besonders bei einer Absicherung von Kindern frühzeitig berücksichtigt werden.
Zahnprophylaxe und professionelle Zahnreinigung
Prophylaktische Maßnahmen werden unabhängig vom normalen prozentualen Erstattungssatz zu 100 Prozent übernommen, allerdings nur bis zum tarifabhängigen Jahreslimit. Dazu können insbesondere professionelle Zahnreinigungen und Fissurenversiegelungen gehören.
Die Grenzen liegen aktuell zwischen 100 Euro pro Kalenderjahr bei Basis 50 und 200 Euro bei Exklusiv 100. Wer regelmäßig professionelle Zahnreinigungen durchführen lässt, kann diesen Leistungsbereich vergleichsweise leicht mit dem Mehrbeitrag einer höheren Tarifstufe vergleichen.
Bleaching und kosmetische Leistungen
Eine Besonderheit besteht bei der Zahnaufhellung durch einen Zahnarzt. Bleaching kann alle drei Kalenderjahre innerhalb des gemeinsam mit der Zahnprophylaxe geltenden tariflichen Höchstbetrags erstattungsfähig sein.
Das darf jedoch nicht mit einer allgemeinen Absicherung kosmetischer Zahnbehandlungen verwechselt werden. Rein kosmetisch motivierte Maßnahmen sind grundsätzlich nicht automatisch versichert; beispielsweise können Veneers nur dann in den versicherten Behandlungsbereich fallen, wenn die tariflichen Voraussetzungen und insbesondere die medizinische Notwendigkeit erfüllt sind.
Wichtige Leistungsgrenzen und Ausschlüsse
Der Verzicht auf Wartezeiten ist ein Vorteil, ersetzt aber nicht die Prüfung der Zahnstaffel und der Ausschlüsse. Besonders bei unmittelbar bevorstehenden größeren Behandlungen entscheidet daher nicht allein der gewählte Erstattungssatz darüber, wie hoch die tatsächliche Leistung ausfällt.
In den ersten 48 Monaten gelten für zahlreiche Leistungen gestaffelte Gesamtgrenzen. Die aktuelle Staffel der vier regulären Tarifvarianten sieht folgende Höchstbeträge vor:
| Zeitraum seit Versicherungsbeginn | Basis 50 | Komfort 70 | Premium 80 | Exklusiv 100 |
|---|---|---|---|---|
| erste 12 Monate | 875 € | 1.225 € | 1.400 € | 1.750 € |
| erste 24 Monate insgesamt | 1.750 € | 2.450 € | 2.800 € | 3.500 € |
| erste 36 Monate insgesamt | 2.625 € | 3.675 € | 4.200 € | 5.250 € |
| erste 48 Monate insgesamt | 3.500 € | 4.900 € | 5.600 € | 7.000 € |
| ab dem 49. Monat | keine entsprechende Gesamtbegrenzung | keine entsprechende Gesamtbegrenzung | keine entsprechende Gesamtbegrenzung | keine entsprechende Gesamtbegrenzung |
Für Zahnprophylaxe und die ausdrücklich versicherten kosmetischen Leistungen gelten diese allgemeinen Grenzen der ersten 48 Monate nicht; dort greifen stattdessen die jeweiligen eigenen Höchstbeträge. Auch erstattungsfähige Kosten, die nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, sind von der normalen Zahnstaffel ausgenommen.
Besonders wichtig ist der Ausschluss bereits vorhandener Behandlungsfälle. Nicht versichert sind Aufwendungen für Behandlungen, die vor Vertragsabschluss bereits begonnen, ärztlich angeraten oder bekannt waren, ebenso die erstmalige Versorgung bestimmter bereits beschädigter, fehlender, nicht angelegter oder noch nicht dauerhaft ersetzter Zähne.
Auch bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Zahn- oder Kieferfehlstellungen fallen unter die entsprechenden Ausschlüsse. Wer keine Gesundheitsfragen beantworten muss, sollte deshalb nicht daraus schließen, dass bereits bekannte Zahnprobleme nachträglich in den Versicherungsschutz aufgenommen werden.
Erstattungsfähig sind außerdem nur Aufwendungen innerhalb der tariflichen Voraussetzungen. Unangemessen hohe Kosten oder Behandlungen, die das medizinisch notwendige Maß überschreiten, können auf einen angemessenen Betrag begrenzt werden; gesetzliche Zuzahlungen nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften gehören ebenfalls nicht automatisch zum erstattungsfähigen Umfang.
Zusatzbausteine und Erweiterungen
Der DFV-ZahnSchutz wird im aktuellen Endkundengeschäft nicht in erster Linie über zahlreiche separat hinzubuchbare Zusatzmodule strukturiert. Die Erweiterung des Versicherungsschutzes erfolgt vielmehr über die Wahl einer höheren Leistungsstufe von Basis 50 bis Exklusiv 100.
In allen vier Varianten gehören verschiedene ergänzende Service- und Leistungsmerkmale zum Konzept. Dazu zählen unter anderem Assistance-Leistungen, Möglichkeiten zur digitalen Rechnungseinreichung und eine Leistungssystematik, die auch künftig neu hinzukommende medizinisch notwendige zahnärztliche oder kieferorthopädische Behandlungsmethoden berücksichtigen kann.
Für Verbraucher vereinfacht diese Struktur die Tarifentscheidung, weil nicht zahlreiche Einzelbausteine miteinander kombiniert werden müssen. Gleichzeitig ist der Wechsel in eine höhere Tarifstufe nicht mit einer rückwirkenden Erweiterung bestehender Versicherungsfälle gleichzusetzen; neu hinzukommende Leistungen gelten grundsätzlich erst für nach der Vertragsänderung eintretende Versicherungsfälle.
Was kostet die Deutsche Familienversicherung Zahnzusatzversicherung?
Der Beitrag hängt beim DFV-ZahnSchutz insbesondere vom Alter und der gewählten Leistungsstufe ab. Die Beiträge sind nach Altersgruppen gestaffelt und können sich beim Erreichen einer neuen Altersstufe entsprechend verändern.
Für die vier aktuell hervorgehobenen Tarife zeigen sich beispielsweise folgende Monatsbeiträge:
| Altersgruppe | Basis 50 | Komfort 70 | Premium 80 | Exklusiv 100 |
|---|---|---|---|---|
| 0–20 Jahre | 9,10 € | 12,60 € | 14,30 € | 17,80 € |
| 21–30 Jahre | 14,90 € | 20,60 € | 23,60 € | 29,30 € |
| 31–40 Jahre | 19,20 € | 26,60 € | 30,30 € | 37,70 € |
| 51–55 Jahre | 26,60 € | 36,80 € | 41,80 € | 52,00 € |
| 61–70 Jahre | 34,60 € | 47,80 € | 54,40 € | 67,60 € |
Diese Beiträge sind keine dauerhaft garantierten Preisangaben für jede zukünftige Vertragskonstellation. Neben dem Wechsel in die nächste tarifliche Altersstufe können Beiträge grundsätzlich auch angepasst werden, wenn die dafür vorgesehenen versicherungsmathematischen und vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ein klassischer fester Selbstbehalt von beispielsweise 150 oder 300 Euro steht bei den vier Tarifstufen nicht im Mittelpunkt. Ein Eigenanteil entsteht bei Basis 50, Komfort 70 und Premium 80 vielmehr vor allem durch den prozentualen Erstattungssatz sowie durch Höchstgrenzen, nicht erstattungsfähige Kosten und mögliche Ausschlüsse.
Für wen kann die Deutsche Familienversicherung Zahnzusatzversicherung interessant sein?
Interessant kann der DFV-ZahnSchutz zunächst für gesetzlich Versicherte sein, die mehr als die reine Regelversorgung wünschen und deshalb höhere Eigenanteile bei hochwertigem Zahnersatz vermeiden möchten. Wer Implantate, hochwertige Kronen oder umfangreichere Zahnerhaltungsmaßnahmen finanziell besser planbar machen möchte, findet dafür mehrere unterschiedlich starke Absicherungsstufen.
Auch Familien mit Kindern können den Tarif wegen der enthaltenen Kieferorthopädie näher betrachten. Dabei sollte der Abschluss jedoch möglichst erfolgen, bevor eine Fehlstellung bekannt oder eine kieferorthopädische Behandlung angeraten wurde, denn bereits bestehende Situationen können vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein.
Premium 80 und Exklusiv 100 können vor allem für Verbraucher interessant sein, die einen hohen Erstattungssatz bevorzugen. Basis 50 und Komfort 70 richten sich dagegen eher an Personen, die einen gewissen Eigenanteil akzeptieren und dafür einen niedrigeren laufenden Beitrag wünschen.
Für wen könnte ein anderer Anbieter besser passen?
Nicht geeignet ist der DFV-ZahnSchutz für Personen, die die grundlegenden Voraussetzungen nicht erfüllen, insbesondere wenn keine Mitgliedschaft in einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Privat Krankenvollversicherte benötigen deshalb eine andere Lösung.
Ein Marktvergleich ist außerdem besonders wichtig, wenn bereits Zähne fehlen, beschädigt sind oder eine Behandlung angeraten wurde. Andere Versicherer können für solche Ausgangssituationen andere Annahmeregeln, Zuschläge, Ausschlüsse oder besondere Tarife vorsehen, sodass die individuelle Zahnsituation bei der Auswahl entscheidend ist.
Auch Verbraucher, die ein anderes Beitragsmodell bevorzugen oder spezielle Leistungen oberhalb der KFO-Höchstgrenzen benötigen, sollten Alternativen betrachten. Gleiches gilt, wenn der Schwerpunkt weniger auf einer hohen prozentualen Zahnersatzleistung und stärker auf speziellen Einzelbereichen liegt.
Deutsche Familienversicherung Zahnzusatzversicherung im Vergleich
Ein sinnvoller Zahnzusatzversicherung Vergleich sollte nicht nur den monatlichen Beitrag gegenüberstellen. Entscheidend sind vor allem Erstattungssystematik, Zahnstaffel, Leistungen für Implantate, Zahnersatz und Zahnerhalt, Prophylaxebudget, Kieferorthopädie, GOZ-Grenzen und der Umgang mit bereits bestehenden Zahnproblemen.
Beim DFV-ZahnSchutz fällt die klare Abstufung der vier Haupttarife positiv auf. Wer 50, 70, 80 oder 100 Prozent Erstattung gegenüberstellt, kann relativ einfach erkennen, wie stark der gewünschte Schutz ausfallen soll; wesentlich komplexer wird die Entscheidung erst bei den individuellen Ausschlüssen und den Leistungsgrenzen der ersten Jahre.
Der Vergleich sollte deshalb immer anhand derselben persönlichen Ausgangslage erfolgen. Ein vermeintlich teurerer Tarif kann bei einer größeren späteren Behandlung wirtschaftlich attraktiver sein, während für jemanden mit geringen Leistungsansprüchen ein niedrigerer Schutz ausreichen kann.
Worauf sollte man vor dem Abschluss achten?
Der wichtigste Fehler wäre, lediglich den Preis der Deutschen Familienversicherung Zahnzusatzversicherung zu betrachten. Gerade bei Zahnersatz können Unterschiede im Erstattungssatz von 20 oder 30 Prozentpunkten einen wesentlich größeren finanziellen Effekt haben als einige Euro Beitragsunterschied pro Monat.
Ebenso wichtig ist der aktuelle Zahnstatus. Wer bereits weiß, dass ein Zahn ersetzt werden muss, eine Krone geplant ist oder der Kieferorthopäde eine Behandlung empfohlen hat, sollte nicht davon ausgehen, dass ein Neuabschluss diese Kosten noch absichert.
Vor einem geplanten hochwertigen Zahnersatz sollten außerdem Zahnstaffel, GKV-Vorleistung und erstattungsfähiger Rechnungsbetrag gemeinsam betrachtet werden. Besonders während der ersten vier Versicherungsjahre kann die maximale Gesamtleistung entscheidender sein als der auf der Tarifbezeichnung angegebene Prozentsatz.
Bei Kindern verdient die Kieferorthopädie zusätzliche Aufmerksamkeit. Die Frage, ob eine GKV-Vorleistung besteht, kann einen erheblichen Einfluss auf die Erstattung haben, und bereits vorhandene Fehlstellungen sollten vor Vertragsabschluss genau eingeordnet werden.
Deutsche Familienversicherung Zahnzusatzversicherung kündigen und wechseln
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und besitzt eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit kann der Versicherungsnehmer täglich und ohne zusätzliche Kündigungsfrist in Textform kündigen.
Damit ist der Tarif nach den ersten zwei Jahren vergleichsweise flexibel kündbar. Wer zu einer anderen Zahnzusatzversicherung wechseln möchte, sollte den bestehenden Vertrag dennoch nicht vorschnell beenden, denn bei einem Neuversicherer können neue Ausschlüsse, Gesundheitsfragen oder Zahnstaffeln gelten.
Bei einer Beitragserhöhung besteht unter den vertraglich festgelegten Voraussetzungen außerdem ein besonderes Kündigungsrecht. Die Kündigung kann innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung zu dem Zeitpunkt erfolgen, zu dem die Beitragserhöhung wirksam wird.
Vor einem Anbieterwechsel sollte vor allem geklärt werden, ob laufende oder bereits angeratene Behandlungen beim neuen Versicherer noch versicherbar wären. Ein formal problemlos möglicher Wechsel kann ansonsten zu einer deutlich schlechteren Absicherung für bereits bestehende Zahnprobleme führen.
Stärken und mögliche Nachteile der Deutschen Familienversicherung Zahnzusatzversicherung
Der DFV-ZahnSchutz kombiniert eine einfach nachvollziehbare Tarifstruktur mit relativ breiten Leistungsbereichen. Für die Bewertung sollten jedoch ebenso die Zahnstaffel, altersabhängige Beiträge und die Ausschlüsse für bereits bestehende Zahnprobleme berücksichtigt werden.
Stärken
- Vier klar unterscheidbare Haupttarife mit 50, 70, 80 oder 100 Prozent Erstattung
- Keine Wartezeit für neu eintretende versicherte Behandlungen
- Abschluss ohne klassische Gesundheitsfragen
- Zahnersatz, Implantate, Zahnbehandlung, Prophylaxe und Kieferorthopädie enthalten
- Weltweiter Schutz für medizinisch notwendige versicherte Behandlungen
- 100 Prozent Erstattung für erstattungsfähige unfallbedingte Aufwendungen nach den Tarifbedingungen
- Prophylaxe-Leistungen von bis zu 100 bis 200 Euro pro Kalenderjahr
Mögliche Nachteile
- Leistungsbegrenzungen während der ersten 48 Monate
- Bereits begonnene, angeratene oder bekannte Behandlungen sind ausgeschlossen
- Bestimmte bereits fehlende oder beschädigte Zähne werden nicht nachträglich abgesichert
- Bestehende Zahn- und Kieferfehlstellungen können vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein
- Altersabhängige Beitragsstufen können den laufenden Beitrag verändern
- Kieferorthopädie ohne GKV-Vorleistung besitzt tarifabhängige Höchstbeträge
Wie ist die Deutsche Familienversicherung Zahnzusatzversicherung insgesamt einzuordnen?
Der DFV-ZahnSchutz gehört strukturell zu den leicht verständlichen Zahnzusatztarifen, weil die vier Hauptvarianten im Wesentlichen über den gewünschten Erstattungssatz und dazu passende Leistungsgrenzen voneinander abgegrenzt werden. Besonders Verbraucher, die gezielt einen hohen Schutz für Zahnersatz und Zahnbehandlungen suchen, können dadurch schnell zwischen Basis-, Komfort-, Premium- und Exklusiv-Niveau unterscheiden.
Exklusiv 100 ist dabei die leistungsorientierteste Variante, weil die verbleibenden erstattungsfähigen Kosten in den zentralen Bereichen bis zu 100 Prozent übernommen werden können. Wer einen niedrigeren Beitrag bevorzugt und bereit ist, selbst einen Teil der Kosten zu tragen, kann dagegen Basis 50, Komfort 70 oder Premium 80 gegenüberstellen.
Eine Besonderheit ist die Kombination aus fehlender Wartezeit und fehlenden klassischen Gesundheitsfragen. Der eigentliche Knackpunkt liegt deshalb weniger bei der Antragsprüfung als bei den Leistungsausschlüssen für bereits bestehende, bekannte oder angeratene Behandlungen sowie in der Zahnstaffel der ersten 48 Monate.
Fazit: Für wen lohnt sich die Deutsche Familienversicherung Zahnzusatzversicherung?
Die Deutsche Familienversicherung Zahnzusatzversicherung kann für gesetzlich Versicherte interessant sein, die ihre möglichen Eigenanteile bei Zahnersatz, Implantaten, hochwertigen Zahnbehandlungen und Kieferorthopädie reduzieren möchten. Die vier Haupttarife machen die Auswahl vergleichsweise übersichtlich, weil sich das gewünschte Leistungsniveau klar zwischen 50 und 100 Prozent einordnen lässt.
Wer möglichst wenig Eigenanteil bei späteren versicherten Zahnbehandlungen möchte, dürfte insbesondere Premium 80 und Exklusiv 100 betrachten. Exklusiv 100 bietet das höchste Erstattungsniveau, während die niedrigeren Varianten bewusst einen größeren Eigenanteil gegen einen niedrigeren Monatsbeitrag eintauschen.
Nicht unterschätzt werden sollte die Zahnstaffel in den ersten 48 Monaten. Ebenso wichtig sind die Ausschlüsse für bereits angeratene oder begonnene Behandlungen sowie bereits bestehende Zahnprobleme, denn der Verzicht auf Gesundheitsfragen bedeutet nicht, dass solche Kosten nachträglich versichert werden.
Ob der DFV-ZahnSchutz letztlich zum persönlichen Bedarf passt, hängt deshalb nicht allein von der maximalen Erstattung ab. Vor dem Abschluss sollten Beitrag, eigener Zahnstatus, gewünschte Leistungen, Kieferorthopädie und Leistungsgrenzen mit anderen Zahnzusatzversicherungen verglichen werden.
Häufige Fragen zur Deutschen Familienversicherung Zahnzusatzversicherung
Bei der Auswahl des DFV-ZahnSchutz entstehen besonders häufig Fragen zu Tarifunterschieden, Beitrag, Zahnstaffel und bereits bestehenden Zahnproblemen. Auch die Kombination aus fehlender Wartezeit und fehlenden Gesundheitsfragen sollte richtig verstanden werden, damit keine falschen Erwartungen an den Versicherungsschutz entstehen.
Welche Tarife bietet die Deutsche Familienversicherung Zahnzusatzversicherung?
Im aktuellen Online-Angebot stehen DFV-ZahnSchutz Basis 50, Komfort 70, Premium 80 und Exklusiv 100 im Mittelpunkt. Sie unterscheiden sich insbesondere durch Erstattungssätze von 50, 70, 80 beziehungsweise 100 Prozent sowie unterschiedliche Grenzen bei Prophylaxe und Kieferorthopädie ohne GKV-Vorleistung.
Was kostet die Deutsche Familienversicherung Zahnzusatzversicherung?
Der Beitrag richtet sich insbesondere nach der gewählten Leistungsstufe und dem Alter der versicherten Person. Bei Kindern und Jugendlichen bis 20 Jahre reichen die aktuell ausgewiesenen Beiträge der vier Haupttarife beispielsweise von 9,10 Euro für Basis 50 bis 17,80 Euro monatlich für Exklusiv 100, während die Beiträge in höheren Altersgruppen entsprechend anders ausfallen.
Gibt es beim DFV-ZahnSchutz eine Wartezeit?
Für den DFV-ZahnSchutz bestehen keine normalen Wartezeiten. Trotzdem gelten während der ersten 48 Monate bei vielen Leistungen Gesamtgrenzen, sodass „sofort versichert“ nicht automatisch bedeutet, dass unmittelbar nach Vertragsbeginn jede beliebig hohe Zahnarztrechnung vollständig erstattet wird.
Muss ich Gesundheitsfragen beantworten?
Beim regulären Neuabschluss werden keine klassischen Gesundheitsfragen gestellt. Bereits vor Vertragsabschluss begonnene, angeratene oder bekannte Behandlungen sowie bestimmte vorhandene Zahnprobleme bleiben dennoch vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Sind fehlende Zähne mitversichert?
Die erstmalige Versorgung von Zähnen, die bei Vertragsabschluss bereits beschädigt, fehlend, nicht angelegt oder noch nicht dauerhaft ersetzt sind, ist nach den Bedingungen grundsätzlich nicht versichert. Gerade bei bestehenden Zahnlücken sollte deshalb vor einem Abschluss sehr genau geprüft werden, für welche zukünftigen Behandlungen tatsächlich Versicherungsschutz besteht.
Übernimmt die Deutsche Familienversicherung Implantate?
Implantate und implantatgetragener Zahnersatz einschließlich eines erforderlichen Knochenaufbaus können zum versicherten Leistungsumfang gehören. Wie viel übernommen wird, hängt insbesondere vom gewählten Tarif, den erstattungsfähigen Kosten und während der ersten Versicherungsjahre von der geltenden Zahnstaffel ab.
Ist professionelle Zahnreinigung versichert?
Zahnprophylaxe einschließlich professioneller Zahnreinigung kann zu 100 Prozent erstattet werden, allerdings nur bis zur tarifabhängigen Jahreshöchstgrenze. Diese beträgt bei den vier Haupttarifen aktuell 100 Euro, 140 Euro, 160 Euro beziehungsweise 200 Euro pro Kalenderjahr.
Ist Kieferorthopädie für Kinder mitversichert?
Kieferorthopädische Behandlungen der KIG-Stufen 1 bis 5 gehören grundsätzlich zum Leistungsumfang. Ohne GKV-Vorleistung gelten bei den Haupttarifen zusätzliche Höchstbeträge von 1.000 bis 2.000 Euro je Versicherungsfall, weshalb gerade bei Kindern ein möglichst früher Abschluss vor einer bereits festgestellten Fehlstellung wichtig sein kann.
Wie kann ich die Deutsche Familienversicherung Zahnzusatzversicherung kündigen?
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Anschließend kann der Vertrag täglich ohne zusätzliche Kündigungsfrist in Textform beendet werden, wobei bei einem geplanten Anbieterwechsel der neue Versicherungsschutz möglichst bereits geklärt sein sollte.
Lohnt sich die Deutsche Familienversicherung Zahnzusatzversicherung?
Das hängt vom gewünschten Leistungsniveau, dem persönlichen Zahnstatus, dem Alter und der Bereitschaft ab, einen Eigenanteil selbst zu tragen. Besonders attraktiv kann die Tarifstruktur für Verbraucher sein, die zwischen mehreren klar abgestuften Erstattungssätzen wählen möchten, dennoch sollte das Angebot mit anderen Zahnzusatzversicherungen verglichen werden.