Wer sich konkret mit der Pflegezusatzversicherung der Deutschen Familienversicherung beschäftigt, sollte nicht nur auf den heutigen Monatsbeitrag schauen. Bei einer Pflegevorsorge wird ein Vertrag möglicherweise über Jahrzehnte geführt, während die entscheidende Frage erst im späteren Pflegefall beantwortet wird: Reicht die vereinbarte Leistung dann aus, um die persönliche Finanzierungslücke sinnvoll zu verkleinern?
Die Deutsche Familienversicherung bietet mit der DFV-DeutschlandPflege derzeit drei Leistungsstufen an. Komfort, Premium und Exklusiv unterscheiden sich vor allem durch die Höhe des monatlichen Pflegegeldes in den Pflegegraden 1 bis 5. Daneben gibt es mehrere gemeinsame Vertragsmerkmale wie eine Versicherungsdynamik, eine Nachversicherungsmöglichkeit, eine 24-Stunden-Assistance und die Beitragsbefreiung bei Pflegegrad 5.
Gerade die Details verdienen Aufmerksamkeit. Die Versicherung zahlt zwar bereits ab Pflegegrad 1 und kommt grundsätzlich bei häuslicher und stationärer Pflege in Betracht, dennoch existieren konkrete Voraussetzungen, Ausschlüsse und Fristen. Vor einem Abschluss sollte deshalb nicht nur geprüft werden, welcher DFV-Tarif bezahlbar ist, sondern welche Pflegeleistung langfristig tatsächlich benötigt wird.
Was bietet die Deutsche Familienversicherung Pflegezusatzversicherung?
Die DFV-DeutschlandPflege ist eine private Pflegezusatzversicherung, die Leistungen der gesetzlichen beziehungsweise privaten Pflegepflichtversicherung ergänzen soll. Sie ersetzt die Pflegepflichtversicherung nicht, sondern stellt im versicherten Pflegefall zusätzliches Geld zur Verfügung, das die finanzielle Belastung durch Pflegekosten reduzieren kann.
Versicherungsfähig sind bei Antragstellung volljährige Personen, die in Deutschland gesetzlich oder privat pflegepflichtversichert sind. Für den Abschluss ist eine vereinfachte Gesundheitsprüfung vorgesehen, weshalb bestehende Erkrankungen oder andere gefahrerhebliche Umstände für die Annahme des Vertrages relevant sein können und die gestellten Fragen vollständig sowie wahrheitsgemäß beantwortet werden sollten.
Aktuell stehen die drei Tarifstufen Komfort, Premium und Exklusiv zur Verfügung. Alle drei sichern die Pflegegrade 1 bis 5 ab, unterscheiden sich jedoch deutlich bei der Höhe der monatlichen Auszahlung. Ein Online-Abschluss ist möglich, daneben stehen Beratungsangebote zur Verfügung.
Die Grundidee ist vergleichsweise einfach: Je höher der festgestellte Pflegegrad und je stärker der gewählte Tarif, desto höher fällt das vereinbarte Pflegemonatsgeld aus. Anders als bei einer reinen Kostenerstattung muss dadurch nicht für jeden ausgegebenen Euro eine konkrete Pflegerechnung erstattet werden, was dem Versicherten mehr finanziellen Spielraum geben kann.
Tarife der Deutschen Familienversicherung Pflegezusatzversicherung
Die Tarifstruktur ist übersichtlich aufgebaut, weil nicht zahlreiche unterschiedliche Bausteine miteinander kombiniert werden müssen. Komfort bildet die niedrigste aktuelle Leistungsstufe, Premium erhöht die Geldleistungen deutlich und Exklusiv bietet innerhalb der regulären Tarifauswahl die höchsten monatlichen Zahlungen.
| Pflegegrad | Komfort | Premium | Exklusiv |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 150 € | 225 € | 300 € |
| Pflegegrad 2 | 350 € | 525 € | 700 € |
| Pflegegrad 3 | 600 € | 900 € | 1.200 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 1.200 € | 1.600 € |
| Pflegegrad 5 | 1.000 € | 1.500 € | 2.000 € |
Die Tabelle macht einen wichtigen Punkt deutlich: Der Unterschied zwischen den Tarifen wird bei höheren Pflegegraden finanziell zunehmend relevant. Zwischen Komfort und Exklusiv liegen bei Pflegegrad 5 beispielsweise 1.000 Euro monatlich, was bei einer länger andauernden Pflegebedürftigkeit einen erheblichen Unterschied ausmachen kann.
DFV-DeutschlandPflege Komfort
Komfort ist die Einstiegslösung der aktuellen Tarifserie. Die monatliche Leistung beginnt bei 150 Euro in Pflegegrad 1 und steigt über 350 Euro bei Pflegegrad 2, 600 Euro bei Pflegegrad 3 und 800 Euro bei Pflegegrad 4 auf 1.000 Euro bei Pflegegrad 5.
Der Tarif kann vor allem für Verbraucher interessant sein, die bereits über eigenes Vermögen, ausreichende Alterseinkünfte oder weitere Vorsorge verfügen und lediglich einen zusätzlichen finanziellen Puffer schaffen möchten. Wer im schweren Pflegefall eine größere Versorgungslücke erwartet, sollte jedoch genau prüfen, ob insbesondere die 1.000 Euro in Pflegegrad 5 ausreichen.
DFV-DeutschlandPflege Premium
Premium erhöht die Leistungen gegenüber Komfort um 50 Prozent. Dadurch werden in Pflegegrad 1 monatlich 225 Euro, in Pflegegrad 2 insgesamt 525 Euro, in Pflegegrad 3 bereits 900 Euro, in Pflegegrad 4 dann 1.200 Euro und in Pflegegrad 5 schließlich 1.500 Euro ausgezahlt.
Damit liegt Premium zwischen möglichst niedriger Zusatzabsicherung und maximaler Leistung innerhalb der aktuellen DFV-Tarifserie. Der Tarif kann deshalb für Verbraucher interessant sein, die ihre Pflegelücke spürbarer absichern möchten, gleichzeitig aber abwägen, ob der höhere Beitrag des Exklusiv-Tarifs langfristig notwendig und bezahlbar ist.
DFV-DeutschlandPflege Exklusiv
Exklusiv bietet die höchsten regulären Pflegegeldleistungen innerhalb der drei aktuellen Tarife. Vorgesehen sind 300 Euro bei Pflegegrad 1, 700 Euro bei Pflegegrad 2, 1.200 Euro bei Pflegegrad 3, 1.600 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.000 Euro monatlich bei Pflegegrad 5.
Eine höhere Leistung bedeutet jedoch nicht automatisch, dass dieser Tarif für jeden die richtige Wahl ist. Entscheidend ist vielmehr, welche finanzielle Lücke tatsächlich abgesichert werden muss und welcher Beitrag dauerhaft getragen werden kann, ohne dass der Vertrag später aus Kostengründen reduziert oder gekündigt werden muss.
Welche Leistungen bietet die Deutsche Familienversicherung Pflegezusatzversicherung?
Das Kernstück der DFV-DeutschlandPflege ist das vereinbarte Pflegemonatsgeld. Die Leistung orientiert sich am festgestellten Pflegegrad und nicht daran, ob einzelne Kostenpositionen exakt der Höhe der Auszahlung entsprechen, wodurch das Geld grundsätzlich flexibel zur Bewältigung der finanziellen Folgen einer Pflegebedürftigkeit genutzt werden kann.
Pflegegeld ab Pflegegrad 1
Alle drei Tarife sehen bereits bei Pflegegrad 1 eine monatliche Zahlung vor. Das ist relevant, weil finanzielle Unterstützung nicht erst bei einer sehr schweren Pflegebedürftigkeit beginnt, sondern bereits bei der niedrigsten gesetzlichen Pflegegradeinstufung ein tariflich festgelegter Betrag zur Verfügung stehen kann.
Die Leistung steigt mit zunehmendem Pflegegrad. Dabei werden die Leistungen der verschiedenen Pflegegrade nicht zusammengerechnet, sondern es gilt grundsätzlich der für den jeweils festgestellten Pflegegrad vereinbarte Betrag.
Häusliche Pflege
Der Versicherungsschutz berücksichtigt die Pflege zu Hause. Dabei kann die Versorgung sowohl durch Angehörige oder andere nicht professionelle Pflegepersonen als auch durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgen, sofern die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Das ist für viele Haushalte wichtig, weil Pflegebedürftigkeit nicht automatisch einen Umzug in ein Pflegeheim bedeutet. Zusätzliche finanzielle Mittel können beispielsweise dabei helfen, einen Pflegedienst, Hilfsmittel, Unterstützung im Haushalt oder andere durch die Pflegesituation entstehende Belastungen mitzufinanzieren.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Auch Situationen, in denen die übliche Pflegeperson vorübergehend ausfällt oder eine zeitlich begrenzte vollstationäre Versorgung notwendig wird, sind in der Tarifkonzeption berücksichtigt. Das Pflegemonatsgeld ist deshalb nicht ausschließlich auf eine dauerhaft gleichbleibende Pflegeform zugeschnitten.
Allerdings werden Leistungen für unterschiedliche Pflegeformen nicht parallel mehrfach ausgezahlt. Entscheidend bleibt das für den festgestellten Pflegegrad vereinbarte Pflegemonatsgeld und die Einordnung der konkreten Pflegesituation nach den Versicherungsbedingungen.
Stationäre Pflege
Bei einer dauerhaften Versorgung in einer stationären Pflegeeinrichtung kann ebenfalls das vereinbarte Pflegemonatsgeld gezahlt werden. Gerade bei stationärer Pflege kann eine leistungsstärkere Tarifstufe relevant werden, weil der aus eigenen Mitteln zu tragende finanzielle Aufwand erheblich sein kann.
Nicht jede Wohnform wird automatisch als stationäre Pflege im Sinne des Vertrages behandelt. Wohngruppen werden beispielsweise nicht ohne Weiteres stationären Pflegeeinrichtungen gleichgestellt, weshalb alternative Wohn- und Pflegekonzepte vor Vertragsabschluss genauer betrachtet werden sollten.
Beitragsbefreiung bei Pflegegrad 5
Erreicht die versicherte Person Pflegegrad 5, kann unter den vertraglichen Voraussetzungen eine Beitragsbefreiung beantragt werden. Der Versicherungsschutz und die vereinbarten Leistungen bleiben dabei bestehen, während die laufende Beitragspflicht für die Versicherung entfällt.
Die Befreiung gilt nicht zwangsläufig rückwirkend ab Beginn der Pflegebedürftigkeit, sondern wird nach Antragstellung ab der vorgesehenen Fälligkeit wirksam. Fällt die Einstufung in Pflegegrad 5 später wieder weg, sind auch die Versicherungsbeiträge erneut zu zahlen.
24-Stunden-Assistance
Komfort, Premium und Exklusiv enthalten eine 24-Stunden-Assistance rund um das Thema Pflege. Sie soll Informationen, Beratung und die Vermittlung von Dienstleistungen ermöglichen und kann damit neben der reinen Geldleistung auch bei organisatorischen Fragen rund um eine Pflegesituation hilfreich sein.
Eine Assistance sollte allerdings nicht mit der Finanzierung sämtlicher vermittelter Leistungen verwechselt werden. Vor einer Nutzung ist deshalb zu unterscheiden, welche Unterstützung unmittelbar als Service enthalten ist und für welche externen Dienstleistungen möglicherweise eigene Kosten entstehen.
Versicherungsdynamik und Nachversicherung
Eine Pflegeabsicherung, die über viele Jahre unverändert bleibt, kann durch steigende Pflegekosten und Geldentwertung an Wirkung verlieren. Die DFV-DeutschlandPflege enthält deshalb Mechanismen, mit denen das vereinbarte Pflegemonatsgeld unter bestimmten Voraussetzungen erhöht werden kann.
Versicherungsdynamik
Im Rahmen der Versicherungsdynamik kann das Pflegemonatsgeld in den versicherten Pflegegraden alle drei Jahre ohne erneute Gesundheitsprüfung um fünf Prozent steigen. Die Erhöhung ist beitragswirksam, sodass mit der höheren Leistung auch der Versicherungsbeitrag neu berechnet wird.
Für den zusätzlichen Leistungsanteil wird das dann erreichte Alter berücksichtigt. Der Dynamik kann widersprochen werden; bei wiederholtem Widerspruch können jedoch Einschränkungen für spätere Erhöhungen entstehen. Insgesamt ist die Erhöhungsmöglichkeit begrenzt und endet zudem, wenn bereits ein entsprechender Leistungsanspruch gegenüber der Pflegepflichtversicherung entstanden ist.
Nachversicherungsgarantie
Zusätzlich besteht unter bestimmten Voraussetzungen eine Nachversicherungsgarantie. Damit kann das versicherte Pflegemonatsgeld einmalig ohne erneute Gesundheitsprüfung um bis zu 30 Prozent erhöht werden, sofern die jeweiligen zeitlichen oder persönlichen Voraussetzungen eingehalten werden.
Mögliche Anlässe sind unter anderem bestimmte Veränderungen der familiären Situation sowie ein beruflich bedingter Umzug in ein anderes Bundesland. Auch hierbei gelten Alters-, Frist- und Höchstgrenzen, weshalb die Nachversicherung nicht mit einem jederzeit frei verfügbaren Recht auf unbegrenzte Leistungserhöhung verwechselt werden sollte.
Wichtige Leistungsgrenzen und Ausschlüsse
Gerade bei einer Pflegezusatzversicherung reicht es nicht aus, ausschließlich die Höhe des Pflegegeldes zu betrachten. Entscheidend ist ebenso, unter welchen Voraussetzungen überhaupt ein versicherter Pflegefall vorliegt und welche Ursachen oder Situationen von der Leistung ausgeschlossen oder eingeschränkt werden können.
Ein Versicherungsfall muss grundsätzlich nach Vertragsabschluss eintreten. War die Pflegebedürftigkeit bereits vor Vertragsschluss eingetreten oder wird sie später rückwirkend auf einen Zeitpunkt vor Vertragsabschluss festgestellt, besteht dafür kein regulärer Versicherungsschutz. Gleiches gilt grundsätzlich für Pflegefälle, die nach Vertragsschluss, aber noch vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn eintreten.
Besonders wichtig ist die Definition des versicherten Pflegefalls. In den Bedingungen werden bestimmte Krankheiten und Störungen ausdrücklich genannt, bei denen kein Versicherungsfall im tariflichen Sinne vorliegt, wenn die pflegebegründende Diagnose ausschließlich oder zumindest weit überwiegend darauf beruht. Dazu gehören unter anderem verschiedene psychische Erkrankungen, Entwicklungsstörungen und Suchterkrankungen. Wer dieses Risiko besonders absichern möchte oder entsprechende Vorerkrankungen hat, sollte diesen Punkt vor Abschluss sehr genau prüfen.
Ebenfalls ausgeschlossen sind unter anderem Versicherungsfälle, die ursächlich auf vorsätzlich herbeigeführte Gesundheitsbeeinträchtigungen zurückzuführen sind. Für durch Kriegsereignisse im Ausland verursachte Pflegefälle bestehen weitere Einschränkungen, wobei die Bedingungen bestimmte Ausnahmen für Aufenthalte in Gebieten ohne bestehende Reise- oder Teilreisewarnung vorsehen.
Auch bei der Leistungsbeantragung gibt es einen relevanten Punkt: Wird ein festgestellter Pflegefall innerhalb von sechs Monaten geltend gemacht, kann der Anspruch grundsätzlich ab dem festgestellten Beginn des versicherten Pflegegrades berücksichtigt werden. Erfolgt die Meldung erst später, kann die rückwirkende Leistung für den davorliegenden Zeitraum verloren gehen.
Wartezeiten und besondere Einmalleistung
Für die reguläre monatliche Pflegegeldleistung wird derzeit keine allgemeine Wartezeit vorgesehen. Versicherungsschutz besteht damit grundsätzlich ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind und insbesondere kein bereits zuvor eingetretener Versicherungsfall vorliegt.
Davon zu unterscheiden ist eine besondere Einmalleistung, für die eigene Voraussetzungen gelten. Im Zusammenhang mit einer vorgesehenen assistierten Sterbebegleitung kann ab Pflegegrad 3 unter den hierfür festgelegten Bedingungen das Zehnfache des zuletzt gezahlten Pflegemonatsgeldes geleistet werden, begrenzt auf maximal 7.000 Euro. Für diese spezielle Leistung gilt eine Wartezeit von fünf Jahren.
Die unterschiedliche Behandlung zeigt, warum der Satz „keine Wartezeit“ nicht pauschal auf jede einzelne Zusatzleistung übertragen werden sollte. Für die Kernleistung des monatlichen Pflegegeldes und besondere zusätzliche Leistungen können unterschiedliche Regelungen gelten.
Zusatzbausteine und Erweiterungen
Die DFV-DeutschlandPflege ist derzeit nicht wie ein typisches Baukastensystem aufgebaut, bei dem zahlreiche optionale Zusatzbausteine gegen Mehrbeitrag ausgewählt werden. Viele ergänzende Eigenschaften sind bereits in den drei Tarifstufen vorgesehen, sodass die zentrale Entscheidung vor allem die gewünschte Höhe des Pflegemonatsgeldes betrifft.
Dazu zählen unter anderem die 24-Stunden-Assistance, weltweiter Versicherungsschutz, die fünfprozentige Versicherungsdynamik im Drei-Jahres-Rhythmus sowie die Nachversicherungsgarantie. Auch die Beitragsbefreiung bei Pflegegrad 5 gehört zu den relevanten ergänzenden Merkmalen.
Wer spezielle Leistungswünsche hat, sollte deshalb nicht automatisch davon ausgehen, diese durch einen zusätzlichen DFV-Baustein ergänzen zu können. In solchen Fällen ist ein Pflegezusatzversicherung Vergleich mit anderen Produktkonzepten sinnvoll, beispielsweise wenn eine andere Staffelung der Pflegegrade, höhere Maximalleistungen oder besondere Regelungen für bestimmte Pflegeursachen gewünscht werden.
Was kostet die Deutsche Familienversicherung Pflegezusatzversicherung?
Die Deutsche Familienversicherung weist für die DFV-DeutschlandPflege aktuell einen Einstieg ab 17 Euro monatlich aus. Dieser Betrag ist jedoch kein allgemeingültiger Preis für jeden Versicherten, sondern ein Einstiegspreis; der tatsächlich zu zahlende Beitrag muss individuell für die gewünschte Absicherung berechnet werden.
Wesentliche Faktoren sind insbesondere das Eintrittsalter und die gewählte Tarifstufe. Komfort ist aufgrund der niedrigeren Versicherungsleistungen grundsätzlich günstiger als Premium oder Exklusiv, während ein früherer Vertragsabschluss bei ansonsten vergleichbaren Voraussetzungen häufig einen niedrigeren Anfangsbeitrag ermöglicht.
Nach Vertragsabschluss steigt der Beitrag nicht allein deshalb automatisch jedes Jahr, weil die versicherte Person älter wird. Beitragsanpassungen aus versicherungsmathematischen Gründen bleiben dennoch möglich, und auch die freiwillige beziehungsweise vorgesehene Erhöhung der Leistung über Dynamik oder Nachversicherung führt zu einer entsprechenden Neuberechnung des Beitrags.
Eine klassische Selbstbeteiligung wie bei einer Kfz- oder Krankenversicherung steht bei diesem Produkt nicht im Mittelpunkt. Entscheidend ist vielmehr die Differenz zwischen dem vereinbarten Pflegemonatsgeld und den tatsächlich entstehenden Kosten, denn die Zusatzversicherung garantiert nicht, dass sämtliche Ausgaben einer späteren Pflege vollständig gedeckt werden.
Für wen kann die Deutsche Familienversicherung Pflegezusatzversicherung interessant sein?
Interessant kann das Angebot für Verbraucher sein, die eine leicht nachvollziehbare Pflegegeldlösung suchen und alle Pflegegrade von 1 bis 5 absichern möchten. Durch die drei klar abgestuften Leistungsniveaus lässt sich vergleichsweise einfach entscheiden, ob eher eine ergänzende Grundabsicherung oder eine höhere monatliche Leistung gewünscht wird.
Auch für Verbraucher, die Wert auf eine langfristige Erhöhungsmöglichkeit legen, können Dynamik und Nachversicherung relevant sein. Gerade bei einem frühen Abschluss besteht das Risiko, dass eine heute ausreichend erscheinende Leistung Jahrzehnte später nicht mehr dieselbe Kaufkraft besitzt.
Für Menschen, die später möglicherweise im Ausland leben möchten, kann zudem der weltweite Geltungsbereich interessant sein. Trotzdem sollte bei einem dauerhaften Auslandsaufenthalt geprüft werden, wie die Feststellung der Pflegebedürftigkeit praktisch erfolgt und welche Kosten für eine gegebenenfalls notwendige Begutachtung außerhalb Deutschlands selbst getragen werden müssen.
Besonders wichtig bleibt die langfristige Bezahlbarkeit. Eine hohe Pflegegeldleistung nützt wenig, wenn der Vertrag nach vielen Jahren wegen des Beitrags beendet werden muss, weshalb der gewünschte Schutz immer gemeinsam mit dem langfristig verfügbaren Budget betrachtet werden sollte.
Für wen könnte ein anderer Anbieter besser passen?
Ein Marktvergleich ist besonders wichtig, wenn bestimmte Erkrankungen oder Pflegeursachen möglichst umfassend abgesichert werden sollen. Aufgrund der in den Bedingungen enthaltenen Ausschlüsse für bestimmte pflegebegründende Diagnosen kann ein anderes Bedingungswerk für einzelne Verbraucher deutlich besser zum gewünschten Risikoschutz passen.
Auch wer bei Pflegegrad 5 mehr als 2.000 Euro monatliche Zusatzleistung absichern möchte, sollte andere Angebote einbeziehen. Gleiches gilt, wenn eine andere Staffelung gewünscht wird, beispielsweise besonders hohe Leistungen bereits in den mittleren Pflegegraden oder ein Tarif mit stärker individuell wählbarem Pflegetagegeld.
Verbraucher mit Vorerkrankungen sollten außerdem prüfen, ob der Abschluss nach der Gesundheitsprüfung überhaupt zu den gewünschten Konditionen möglich ist. Ein anderer Versicherer kann bei der Risikoprüfung andere Fragen, Annahmeregeln oder Produktmodelle verwenden, sodass eine Ablehnung oder Einschränkung bei einem Unternehmen nicht automatisch bedeutet, dass jede andere Pflegezusatzversicherung ausscheidet.
Deutsche Familienversicherung Pflegezusatzversicherung im Vergleich
Die DFV-DeutschlandPflege punktet vor allem mit einer übersichtlichen Tarifstruktur und einer Leistung ab Pflegegrad 1. Die Unterschiede zwischen Komfort, Premium und Exklusiv sind leicht nachvollziehbar, weil die monatlichen Pflegegeldbeträge klar gestaffelt sind und die wesentlichen zusätzlichen Tarifmerkmale in allen drei Leistungsstufen vorgesehen sind.
Für einen fundierten Vergleich sollte allerdings nicht nur die Höchstleistung in Pflegegrad 5 herangezogen werden. Relevant sind ebenso die Leistungen in Pflegegrad 2 bis 4, die Definition des Versicherungsfalls, Ausschlüsse bestimmter Pflegeursachen, Möglichkeiten zur Leistungsanpassung, Gesundheitsprüfung, Beitrag und langfristige Beitragsentwicklung.
Auch die Vertragsbedingungen können wichtiger sein als ein kleiner Beitragsunterschied. Ein Tarif, der beispielsweise monatlich etwas günstiger ist, aber eine für den persönlichen Bedarf entscheidende Pflegeursache ausschließt oder wesentlich niedrigere Leistungen bietet, kann langfristig die schlechtere Entscheidung sein.
Deshalb sollte die Deutsche Familienversicherung nicht isoliert betrachtet werden. Erst der Vergleich mehrerer Pflegezusatzversicherungen zeigt, wie das Verhältnis aus monatlichem Beitrag, Pflegegeld, Leistungsbedingungen und Flexibilität im Markt tatsächlich einzuschätzen ist.
Worauf sollte man vor dem Abschluss achten?
Am Anfang sollte nicht die Frage „Welcher Tarif ist am günstigsten?“ stehen, sondern „Wie groß könnte meine Finanzierungslücke im Pflegefall werden?“. Dafür sollten voraussichtliche Renteneinkünfte, vorhandenes Vermögen, andere Vorsorgeverträge und der gewünschte finanzielle Spielraum berücksichtigt werden.
Anschließend lohnt sich ein Blick auf alle Pflegegrade. Gerade die Unterschiede zwischen Komfort, Premium und Exklusiv werden bei Pflegegrad 3 bis 5 erheblich, und eine zu niedrig gewählte Leistung lässt sich nach vielen Jahren möglicherweise nicht ohne Weiteres beliebig erhöhen.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen die Ausschlüsse. Bei der DFV-DeutschlandPflege ist die konkrete Definition des Versicherungsfalls wichtiger als ein oberflächlicher Vergleich der monatlichen Auszahlung, weil bestimmte pflegebegründende Diagnosen ausdrücklich von der Leistung ausgenommen werden können.
Auch die Gesundheitsfragen sollten niemals beiläufig beantwortet werden. Unvollständige oder falsche Angaben können den Versicherungsschutz gefährden, weshalb Gesundheitsinformationen gegebenenfalls sorgfältig zusammengestellt werden sollten, bevor der Antrag abgeschickt wird.
Schließlich sollte geprüft werden, ob der Beitrag dauerhaft in die persönliche Finanzplanung passt. Ein etwas niedrigerer Tarif mit langfristig tragbarem Beitrag kann sinnvoller sein als eine sehr hohe Absicherung, die nach einigen Jahren finanziell nicht mehr gehalten werden kann.
Deutsche Familienversicherung Pflegezusatzversicherung kündigen und wechseln
Der Vertrag wird grundsätzlich auf unbestimmte Zeit geschlossen. Versicherungsnehmer können die DFV-DeutschlandPflege nach den aktuellen Bedingungen täglich und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in Textform kündigen; maßgeblich ist der gewünschte Zeitpunkt, frühestens jedoch der Zugang der Kündigung.
Die Deutsche Familienversicherung verzichtet ihrerseits auf das ordentliche Kündigungsrecht. Außerordentliche Beendigungsrechte, beispielsweise bei erheblichen Vertragsverletzungen oder Zahlungsverzug, bleiben davon unberührt.
Bei einer Beitragsanpassung bestehen zusätzliche vertragliche Kündigungsmöglichkeiten. Wird der Beitrag erhöht, kann innerhalb der dafür vorgesehenen Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung gekündigt werden.
Trotz der komfortablen täglichen Kündigung sollte eine Pflegezusatzversicherung nicht vorschnell beendet werden. Mit zunehmendem Alter oder zwischenzeitlich aufgetretenen Erkrankungen kann ein neuer Vertrag erheblich teurer werden, Einschränkungen enthalten oder möglicherweise gar nicht mehr abgeschlossen werden. Wer wechseln möchte, sollte deshalb den neuen Versicherungsschutz grundsätzlich verbindlich klären, bevor der bisherige Vertrag endet.
Stärken und mögliche Nachteile der Deutschen Familienversicherung Pflegezusatzversicherung
Die Pflegezusatzversicherung der Deutschen Familienversicherung besitzt mehrere nachvollziehbare Stärken, gleichzeitig gibt es Punkte, die vor einer Entscheidung genauer betrachtet werden sollten. Besonders positiv fällt die einfache Tarifstaffelung auf, während die Definition des Versicherungsfalls und die bestehenden Ausschlüsse eine sorgfältige Prüfung verdienen.
Stärken
- Leistungen bereits ab Pflegegrad 1
- Drei klar unterscheidbare Tarifstufen
- Bis zu 2.000 Euro monatliches Pflegegeld bei Pflegegrad 5
- Reguläre Pflegegeldleistung ohne allgemeine Wartezeit
- Weltweiter Geltungsbereich
- 24-Stunden-Assistance rund um Pflegefragen
- Beitragsbefreiung bei Pflegegrad 5 unter den vertraglichen Voraussetzungen
- Versicherungsdynamik von fünf Prozent alle drei Jahre
- Nachversicherungsmöglichkeit ohne erneute Gesundheitsprüfung innerhalb der vorgesehenen Grenzen
- Tägliche Kündigung ohne reguläre Kündigungsfrist
Mögliche Nachteile und Grenzen
- Gesundheitsprüfung beim Neuabschluss
- Bestimmte pflegebegründende Krankheiten und Störungen können vom Versicherungsfall ausgeschlossen sein
- Höchste reguläre Monatsleistung derzeit 2.000 Euro bei Pflegegrad 5
- Dynamik und Nachversicherung sind an Voraussetzungen und Höchstgrenzen gebunden
- Ein Tarifwechsel auf höhere Leistungen kann eine erneute Gesundheitsprüfung erfordern
- Besondere Einmalleistung mit eigener fünfjähriger Wartezeit
- Pflegegeld muss nicht zwangsläufig die vollständige spätere Versorgungslücke decken
Diese Punkte sollten nicht isoliert als Pro-und-Contra-Liste verstanden werden. Entscheidend ist vielmehr, welche Merkmale für die persönliche Vorsorge besonders wichtig sind und ob ein konkurrierender Tarif bei vergleichbarem Beitrag eine passendere Kombination bietet.
Wie ist die Deutsche Familienversicherung Pflegezusatzversicherung insgesamt einzuordnen?
Die DFV-DeutschlandPflege bietet eine verständliche Struktur, die Verbrauchern den Einstieg in das Thema erleichtert. Statt einer Vielzahl komplizierter Kombinationen stehen drei Leistungsstufen zur Wahl, deren wichtigste Unterschiede direkt über die Höhe des monatlichen Pflegegeldes erkennbar sind.
Interessant sind außerdem Leistungen ab Pflegegrad 1, die Dynamik, Nachversicherung, weltweite Gültigkeit und die 24-Stunden-Assistance. Insbesondere Premium und Exklusiv ermöglichen spürbar höhere Leistungen in den höheren Pflegegraden als der Komfort-Tarif.
Der entscheidende Prüfpunkt liegt jedoch in den Versicherungsbedingungen. Die dort definierten Ausschlüsse bestimmter Pflegeursachen können für einzelne Verbraucher erheblich wichtiger sein als ein Preisunterschied von wenigen Euro im Monat und sollten deshalb vor Vertragsabschluss ausdrücklich in die Entscheidung einbezogen werden.
Insgesamt ist die DFV-DeutschlandPflege damit ein klar strukturiertes Angebot für Verbraucher, die eine Pflegegeldabsicherung mit mehreren Leistungsstufen suchen. Ob Komfort, Premium oder Exklusiv tatsächlich das beste Verhältnis für die persönliche Situation bietet, lässt sich jedoch nur anhand der eigenen Versorgungslücke und im Vergleich mit anderen Pflegezusatzversicherungen beurteilen.
Fazit: Für wen lohnt sich die Deutsche Familienversicherung Pflegezusatzversicherung?
Die Pflegezusatzversicherung der Deutschen Familienversicherung kann insbesondere für Verbraucher interessant sein, die eine übersichtlich aufgebaute Pflegegeldversicherung suchen. Die drei Stufen Komfort, Premium und Exklusiv machen die Leistungsunterschiede transparent, und bereits ab Pflegegrad 1 kann zusätzliches Pflegegeld zur Verfügung stehen.
Komfort bietet vor allem einen ergänzenden finanziellen Puffer, während Premium einen deutlich höheren Schutz ermöglicht. Exklusiv erreicht mit bis zu 2.000 Euro monatlich bei Pflegegrad 5 die höchste reguläre Leistung der aktuellen Tarifreihe und kann deshalb für Verbraucher interessant sein, die eine größere Versorgungslücke absichern möchten.
Positiv fallen unter anderem der weltweite Geltungsbereich, die Versicherungsdynamik, Nachversicherungsmöglichkeiten, 24-Stunden-Assistance und die tägliche Kündigungsmöglichkeit auf. Dem stehen wichtige Punkte gegenüber, die nicht übersehen werden sollten – insbesondere die Gesundheitsprüfung, Begrenzungen bei späteren Leistungserhöhungen und Ausschlüsse für bestimmte Ursachen einer Pflegebedürftigkeit.
Eine pauschale Empfehlung für einen der drei Tarife wäre deshalb nicht sinnvoll. Wer sich für die Deutsche Familienversicherung Pflegezusatzversicherung interessiert, sollte zunächst die gewünschte monatliche Absicherung ermitteln und anschließend Beiträge, Leistungsbedingungen und Ausschlüsse mit anderen Pflegezusatzversicherungen vergleichen.
Häufige Fragen zur Deutschen Familienversicherung Pflegezusatzversicherung
Bei der Auswahl einer Pflegezusatzversicherung entstehen häufig Fragen zu den einzelnen Tarifstufen, zum Pflegegeld, zu Wartezeiten, Gesundheitsfragen und zur späteren Kündigung. Gerade bei einem langfristigen Vorsorgevertrag lohnt es sich, diese Punkte vor dem Abschluss zu klären, statt ausschließlich den aktuellen Monatsbeitrag miteinander zu vergleichen.
Welche Tarife bietet die Deutsche Familienversicherung Pflegezusatzversicherung?
Aktuell werden Komfort, Premium und Exklusiv angeboten. Alle drei Tarife sehen Leistungen in den Pflegegraden 1 bis 5 vor, unterscheiden sich aber bei der Höhe des monatlichen Pflegegeldes.
Komfort zahlt bei Pflegegrad 5 bis zu 1.000 Euro, Premium bis zu 1.500 Euro und Exklusiv bis zu 2.000 Euro monatlich. Auch in den niedrigeren Pflegegraden steigen die Leistungen mit jeder Tarifstufe entsprechend an.
Was kostet die Deutsche Familienversicherung Pflegezusatzversicherung?
Der Einstieg wird aktuell ab 17 Euro monatlich angeboten. Der individuelle Versicherungsbeitrag hängt jedoch insbesondere vom Eintrittsalter und der gewählten Tarifstufe ab, weshalb dieser Betrag nicht auf jeden Interessenten übertragbar ist.
Vor dem Abschluss sollte deshalb eine persönliche Beitragsberechnung durchgeführt werden. Gleichzeitig ist zu prüfen, ob der Beitrag nicht nur heute, sondern auch langfristig in das eigene Budget passt.
Gibt es Leistungen bereits ab Pflegegrad 1?
Ja, die DFV-DeutschlandPflege sieht in allen drei aktuellen Tarifen eine monatliche Leistung ab Pflegegrad 1 vor. Komfort zahlt 150 Euro, Premium 225 Euro und Exklusiv 300 Euro monatlich.
Mit höheren Pflegegraden steigen die vereinbarten Beträge deutlich. Entscheidend ist immer der aktuell festgestellte versicherte Pflegegrad; die Leistungen verschiedener Pflegegrade werden nicht miteinander addiert.
Gibt es bei der DFV-DeutschlandPflege eine Wartezeit?
Für die regulären monatlichen Pflegegeldleistungen besteht keine allgemeine Wartezeit. Voraussetzung bleibt jedoch, dass der Versicherungsfall nach Vertragsabschluss beziehungsweise Versicherungsbeginn eintritt und die weiteren Vertragsbedingungen erfüllt sind.
Für bestimmte zusätzliche Leistungen können eigene Fristen gelten. Die besondere Einmalleistung im Zusammenhang mit assistierter Sterbebegleitung ist beispielsweise an eine fünfjährige Wartezeit und weitere Voraussetzungen gebunden.
Muss ich Gesundheitsfragen beantworten?
Für den Abschluss ist eine vereinfachte Gesundheitsprüfung vorgesehen. Die gestellten Fragen müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden, weil falsche oder unvollständige Angaben später Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben können.
Wer relevante Vorerkrankungen hat oder sich bei einzelnen Angaben unsicher ist, sollte die Gesundheitsfragen besonders sorgfältig prüfen. Bei einer langfristigen Pflegeversicherung kann eine fehlerhafte vorvertragliche Angabe im späteren Leistungsfall erhebliche Folgen haben.
Kann ich meine Pflegeleistung später erhöhen?
Unter bestimmten Voraussetzungen stehen sowohl eine Versicherungsdynamik als auch eine Nachversicherungsgarantie zur Verfügung. Über die Dynamik kann das Pflegemonatsgeld grundsätzlich alle drei Jahre um fünf Prozent erhöht werden, während die Nachversicherung bei bestimmten Voraussetzungen eine zusätzliche Erhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung ermöglicht.
Diese Möglichkeiten sind jedoch begrenzt und nicht mit einer jederzeit freien Erhöhung gleichzusetzen. Alter, Fristen, bisherige Erhöhungen und ein bereits eingetretener Leistungsanspruch können Einfluss darauf haben, ob weitere Anpassungen möglich sind.
Ist die Deutsche Familienversicherung Pflegezusatzversicherung auch im Ausland gültig?
Der Versicherungsschutz ist grundsätzlich weltweit ausgelegt. Ein späterer Umzug ins Ausland führt deshalb nicht automatisch dazu, dass der gesamte Vertrag beendet werden muss.
Praktisch wichtig ist jedoch die Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Kann diese nicht mehr über eine deutsche Pflegekasse erfolgen, können andere Begutachtungsverfahren notwendig werden, wobei bei einer Begutachtung im Ausland unter Umständen Kosten vom Versicherten zu tragen sind.
Gibt es eine Selbstbeteiligung?
Eine klassische Selbstbeteiligung, bei der Versicherte beispielsweise zunächst einen bestimmten Rechnungsbetrag selbst tragen müssen, ist für das Pflegemonatsgeld nicht das zentrale Tarifmerkmal. Es wird vielmehr der für Pflegegrad und Tarif vereinbarte feste Geldbetrag gezahlt.
Die tatsächlichen Pflegekosten können allerdings höher sein als die Versicherungsleistung. Die Differenz bleibt dann aus eigenen Mitteln, weiteren Versicherungen oder anderen Leistungen zu finanzieren.
Wie kann ich die Deutsche Familienversicherung Pflegezusatzversicherung kündigen?
Der Vertrag kann nach den aktuellen Bedingungen täglich ohne Einhaltung einer regulären Kündigungsfrist in Textform gekündigt werden. Das Vertragsende kann dabei frühestens mit Zugang der Kündigung wirksam werden.
Vor einer Kündigung zugunsten eines anderen Versicherers sollte der neue Vertrag bereits verbindlich geklärt sein. Ein höheres Alter oder zwischenzeitlich entstandene Erkrankungen können einen späteren Neuabschluss erschweren oder verteuern.
Lohnt sich die Deutsche Familienversicherung Pflegezusatzversicherung?
Ob sich der Vertrag lohnt, hängt von der persönlichen Versorgungslücke, dem Eintrittsalter, dem gewünschten Pflegegeld und den eigenen finanziellen Möglichkeiten ab. Die drei Tarifstufen ermöglichen unterschiedliche Absicherungsniveaus, sodass das Angebot sowohl für eine ergänzende als auch für eine deutlich stärkere Pflegevorsorge infrage kommen kann.
Entscheidend ist jedoch nicht nur die Höhe des Pflegegeldes. Vor einem Abschluss sollten insbesondere Ausschlüsse, Gesundheitsprüfung, Anpassungsmöglichkeiten und Beiträge mit mehreren alternativen Pflegezusatzversicherungen verglichen werden.