ARAG Internet-Rechtsschutz: Tarife, Leistungen und Kosten im Überblick

Mit ARAG web@ktiv stehen drei Tarifstufen für private Online-Risiken zur Verfügung. Der Vergleich zeigt, wie sich Basis, Komfort und Premium unterscheiden und für welchen Bedarf der zusätzliche Leistungsumfang tatsächlich relevant sein kann.

Wer sich für den ARAG Internet-Rechtsschutz interessiert, sucht meist mehr als eine klassische Absicherung von Anwalts- und Gerichtskosten. Identitätsmissbrauch, Cybermobbing, problematische Onlinekäufe, gestohlene Zahlungsdaten oder eine urheberrechtliche Abmahnung können schließlich ganz unterschiedliche finanzielle und rechtliche Folgen haben.

ARAG verfolgt mit web@ktiv deshalb einen vergleichsweise spezialisierten Ansatz. Neben klassischem Rechtsschutz gehören je nach Tarif auch praktische Dienstleistungen, die Erstattung bestimmter Vermögensschäden, Online-Monitoring und im Premium-Tarif sogar ein Elektronik-Schutz zum Konzept.

Entscheidend ist allerdings die Tarifwahl. Zwischen Basis, Komfort und Premium bestehen deutliche Unterschiede, sodass nicht allein der veröffentlichte Einstiegspreis darüber entscheiden sollte, welche Variante zum eigenen Nutzungsverhalten passt.

Was bietet der ARAG Internet-Rechtsschutz?

ARAG web@ktiv ist speziell auf rechtliche und teilweise finanzielle Risiken der privaten Internetnutzung zugeschnitten. Versichert werden dabei nicht nur typische Aktivitäten im frei zugänglichen Internet, sondern grundsätzlich auch die Nutzung unterschiedlicher internetfähiger Geräte und Bereiche des Netzes, die nur über besondere Zugangswege erreichbar sind.

Das Angebot besteht aktuell aus den drei Tarifstufen Basis, Komfort und Premium. Ein Abschluss kann online erfolgen, alternativ stehen telefonische Beratung und persönliche ARAG-Berater zur Verfügung. Familien können abhängig von der gewählten Absicherung ebenfalls einbezogen werden; die Bedingungen sehen unter anderem Regelungen für Partner, Kinder und bestimmte weitere im Haushalt lebende Familienangehörige vor.

Eine Besonderheit gegenüber einer gewöhnlichen Privatrechtsschutzversicherung liegt in der Konzentration auf digitale Risiken. web@ktiv ersetzt deshalb keinen vollständigen Privat-, Berufs-, Verkehrs- oder Wohnrechtsschutz, sondern setzt dort an, wo ein Rechtsproblem oder Schaden unmittelbar mit der privaten Internetnutzung zusammenhängt.

Tarife der ARAG Internet-Rechtsschutzversicherung

Die drei Tarifstufen bauen deutlich aufeinander auf. Bereits Basis deckt zentrale Risiken wie Cybermobbing, Identitätsmissbrauch, den Missbrauch von Zahlungsmitteln und bestimmte Urheberrechtsprobleme ab, während Komfort vor allem bei Onlineverträgen und finanziellen Schäden erweitert und Premium zusätzliche Spezialleistungen bietet.

Leistung Basis Komfort Premium
Veröffentlichter Preis ab 4,03 € mtl. 12,25 € mtl. 20,48 € mtl.
Versicherungssumme 100.000 € 200.000 € 300.000 €
Löschdienst bei Rufschädigung bis 1.000 € jährlich bis 1.000 € jährlich bis 1.000 € jährlich
Aktiver Straf-Rechtsschutz bis 1.000 € jährlich bis 1.000 € jährlich bis 1.000 € jährlich
Online-Vertragsrechtsschutz enthalten enthalten
Arbeits-Rechtsschutz bei internetbezogenem Auslöser enthalten enthalten
Urheberrechtsschutz Beratung außergerichtlich bis 10.000 € jährlich auch gerichtlich bis 15.000 € jährlich
Vermögensschäden durch Internetkriminalität bis 3.000 € je Fall bis 3.000 € je Fall
Online-Monitoring enthalten enthalten
Digitaler Nachlass bis 500 € einmalig bis 500 € einmalig
Elektronik-Schutz bis 5.000 € je Fall
WebCheck bis 100 € jährlich

Die Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede, ersetzt jedoch nicht die Prüfung der konkreten Vertragsbedingungen. Gerade bei räumlichem Geltungsbereich, einzelnen Sublimits, Voraussetzungen und Ausschlüssen können zusätzliche Regelungen entscheidend sein.

web@ktiv Basis

Basis konzentriert sich auf wesentliche rechtliche Risiken des digitalen Alltags. Enthalten sind unter anderem Schadenersatz- und Unterlassungs-Rechtsschutz bei einer Schädigung der Online-Reputation, bei Identitätsmissbrauch und beim Missbrauch von Zahlungsmitteln sowie Straf-Rechtsschutz für bestimmte internetbezogene Vorwürfe.

Hinzu kommen ein Reputations-Check, Unterstützung bei der Löschung schädigender Inhalte, telefonische anwaltliche Erstberatung und psychologische Soforthilfe nach Cybermobbing. Bei privaten Urheberrechtsverstößen ist die Leistung im Basis-Tarif jedoch im Wesentlichen auf Beratung begrenzt, während Vertragsstreitigkeiten aus Onlinekäufen nicht zum erweiterten Leistungsumfang von Komfort und Premium gehören.

web@ktiv Komfort

Komfort erweitert den Schutz an mehreren für den Alltag wichtigen Stellen. Besonders relevant ist der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, beispielsweise wenn ein Onlinehändler eine bezahlte Ware nicht liefert oder es zu Streit mit einem Internetprovider kommt.

Bei privaten Urheberrechtsverstößen kann auch eine außergerichtliche anwaltliche Tätigkeit bis zur vereinbarten Jahreshöchstleistung übernommen werden. Zusätzlich kommen unter anderem Online-Monitoring, Leistungen für einen digitalen Nachlass sowie die Erstattung bestimmter Vermögensschäden durch Internetkriminalität hinzu. Diese direkte Entschädigung ist auf 3.000 Euro je Versicherungsfall und 10.000 Euro je Versicherungsjahr begrenzt; außerdem gilt eine Mindestschadenhöhe von 50 Euro.

web@ktiv Premium

Premium enthält die Leistungen des Komfort-Tarifs und erweitert den Schutz insbesondere bei Urheberrechtsstreitigkeiten sowie um zusätzliche digitale und technische Leistungen. Beim privaten Urheberrecht kann der Versicherungsschutz auch eine gerichtliche Auseinandersetzung umfassen, wobei die tarifliche Jahreshöchstleistung bei 15.000 Euro liegt.

Auffällig ist außerdem der Elektronik-Schutz. Für versicherte Geräte wie Smartphone, PC, Notebook, Tablet oder Spielekonsole können Schäden durch unter anderem Unachtsamkeit, Kurzschluss, Fehlbedienung oder Missgeschick bis zu 5.000 Euro je Versicherungsfall und maximal 20.000 Euro je Versicherungsjahr abgesichert sein. Hier gilt eine Selbstbeteiligung von 50 Euro je Schadenfall.

Premium beinhaltet darüber hinaus einen WebCheck für die private Homepage, telefonische Beratung bei Spiel-, Handy- oder Onlinesucht und unter bestimmten Voraussetzungen Schutz für eine selbstständige Nebentätigkeit. Gerade bei dieser Erweiterung sind die tariflichen Voraussetzungen und die Umsatzgrenze nach den Bedingungen vor einem Abschluss genau zu prüfen.

Welche Leistungen bietet der ARAG Internet-Rechtsschutz?

Der Leistungsumfang geht über eine reine Kostenübernahme bei einem Gerichtsverfahren hinaus. Je nach Problem stehen rechtliche Unterstützung, spezialisierte Dienstleistungen und in Komfort beziehungsweise Premium auch direkte Entschädigungsleistungen zur Verfügung.

Cybermobbing, Rufschädigung und Identitätsmissbrauch

Wer durch beleidigende, verleumderische oder anderweitig persönlichkeitsverletzende Inhalte im Internet geschädigt wird, kann rechtliche Unterstützung zur Durchsetzung von Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen erhalten. Zusätzlich steht ein Reputations-Check zur Verfügung, bei dem das Internet auf problematische Inhalte durchsucht und bei Bedarf ein spezialisierter Löschdienst eingeschaltet werden kann.

Für entsprechende Maßnahmen werden bis zu 100 Euro je Fall und insgesamt bis zu 1.000 Euro pro Kalenderjahr übernommen. Bemerkenswert ist, dass der Löschdienst unter bestimmten Voraussetzungen auch Inhalte erfassen kann, die bereits bis zu fünf Jahre vor Vertragsabschluss online gestellt wurden.

Online-Shopping und digitale Verträge

Dieser Bereich wird insbesondere ab Komfort interessant. Versichert werden können Streitigkeiten aus Verträgen, die privat über das Internet geschlossen wurden, sowie bestimmte Auseinandersetzungen mit Internetprovidern oder Carsharing-Anbietern.

Auch eine kurzfristige Vermietung der eigenen Wohnung über entsprechende Onlineplattformen kann innerhalb der tariflichen Grenzen erfasst sein. Nicht jede Auseinandersetzung rund um eine solche Vermietung ist damit automatisch versichert, weshalb insbesondere Konflikte mit dem eigenen Vermieter oder einer Wohnungseigentümergemeinschaft gesondert betrachtet werden müssen.

Urheberrecht und strafrechtliche Vorwürfe

Eine typische Situation ist die Abmahnung wegen eines angeblichen privaten Urheberrechtsverstoßes im Internet. Basis beschränkt sich hierbei auf den Beratungs-Rechtsschutz, Komfort erweitert auf außergerichtliche anwaltliche Tätigkeiten bis 10.000 Euro pro Kalenderjahr und Premium kann auch gerichtliche Kosten bis insgesamt 15.000 Euro pro Kalenderjahr einbeziehen.

Daneben besteht in allen drei Varianten Straf-Rechtsschutz für bestimmte Vorwürfe, bei denen das Internet als Medium genutzt wurde. Wird allerdings rechtskräftig festgestellt, dass ein versichertes Vergehen vorsätzlich begangen wurde, können bereits erbrachte Kosten zurückverlangt werden; für den Vorwurf eines Verbrechens besteht in diesem Bereich kein Versicherungsschutz.

Vermögensschäden, Identitätsdiebstahl und Elektronik

Komfort und Premium gehen über den eigentlichen Rechtsschutz hinaus und können bestimmte unmittelbare Vermögensschäden durch Internetkriminalität ersetzen. Die Entschädigungsgrenze liegt bei 3.000 Euro je Fall und 10.000 Euro je Versicherungsjahr.

Nach einem Identitätsdiebstahl können zusätzlich Kosten für die Wiederbeschaffung bestimmter Dokumente bis 250 Euro je Versicherungsfall und 500 Euro jährlich berücksichtigt werden. Nur Premium ergänzt diesen Bereich um den separaten Elektronik-Schutz mit eigenen Versicherungssummen und der bereits genannten Selbstbeteiligung.

Wichtige Leistungsgrenzen und Ausschlüsse

Eine fehlende Wartezeit bedeutet bei web@ktiv nicht, dass bereits bestehende Rechtsstreitigkeiten nachträglich versichert werden. Grundsätzlich muss der maßgebliche Versicherungsfall nach Beginn des Versicherungsschutzes eintreten; eine besondere Ausnahme bildet unter anderem der rückwirkende Löschdienst für bestimmte reputationsschädigende Internetinhalte.

Der private Internet-Rechtsschutz ist außerdem grundsätzlich nicht für gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeiten gedacht. Premium besitzt zwar eine begrenzte Erweiterung für bestimmte selbstständige Nebentätigkeiten, doch gelten dafür eigene Voraussetzungen und der Vertrags- und Sachenrechtsschutz ist in diesem Bereich nicht vollständig eingeschlossen.

Ausgeschlossen beziehungsweise eingeschränkt sind darüber hinaus beispielsweise Rechtsangelegenheiten im Zusammenhang mit politischen oder gewerkschaftlichen Tätigkeiten, Kapitalanlagen, Spiel- und Wettverträgen, bestimmten Immobiliengeschäften sowie der Ausübung eines religiösen Amtes. Auch die Schädigung der eigenen Online-Reputation durch Onlinepresse fällt nicht unter den regulären E-Reputationsschutz.

Beim räumlichen Schutz sind ebenfalls Details wichtig. Die Tarifübersicht nennt Versicherungssummen von 100.000, 200.000 beziehungsweise 300.000 Euro, während für bestimmte Rechtsstreitigkeiten außerhalb Europas und des erweiterten europäischen Geltungsbereichs besondere Bestimmungen gelten. Bei einem privaten Internetvertrag außerhalb dieses Gebietes sehen die Bedingungen beispielsweise einen begrenzten Schutz vor, weshalb „weltweit“ nicht mit einem überall identischen Leistungsumfang verwechselt werden sollte.

Zusatzbausteine und Erweiterungen

ARAG web@ktiv wird vor allem über die drei Leistungsstufen erweitert und weniger über eine große Zahl separat auswählbarer Einzelbausteine. Wer mehr Schutz benötigt, wechselt deshalb in erster Linie von Basis zu Komfort oder Premium.

Eine weitere Möglichkeit ist die Kombination mit einem umfassenderen ARAG Privatrechtsschutz. Aktuell wird beispielsweise eine Rechtsschutz-Kombi aus Privat-Rechtsschutz Komfort und web@ktiv Premium angeboten. Damit lässt sich der digitale Spezialschutz mit einem breiteren Rechtsschutz für andere private Lebensbereiche verbinden.

Für Verbraucher ist diese Abgrenzung wichtig. Wer bereits eine umfangreiche Rechtsschutzversicherung besitzt, sollte zunächst prüfen, welche Internetrisiken dort bereits enthalten sind und ob web@ktiv tatsächlich relevante zusätzliche Leistungen bietet. So lassen sich unnötige Überschneidungen vermeiden.

Was kostet die ARAG Internet-Rechtsschutzversicherung?

Aktuell werden für web@ktiv Basis Preise ab 4,03 Euro monatlich, für Komfort ab 12,25 Euro und für Premium ab 20,48 Euro veröffentlicht. Dabei handelt es sich ausdrücklich um Einstiegspreise und nicht um einen garantierten Beitrag für jeden Versicherungsnehmer.

Der tatsächlich berechnete Beitrag hängt von der gewählten Tarifstufe, dem versicherten Personenkreis und der konkreten Vertragsgestaltung ab. Auch eine Kombination mit weiteren ARAG-Rechtsschutzprodukten kann die Beitragsberechnung verändern, da für bestimmte Kombinationen Bündelvorteile vorgesehen sein können.

Für die Entscheidung sollte deshalb nicht nur die Differenz zwischen den monatlichen Ab-Preisen betrachtet werden. Komfort kostet deutlich mehr als Basis, erweitert dafür aber gerade die Bereiche Onlineverträge, Vermögensschäden und Online-Monitoring. Premium verteuert den Schutz nochmals, richtet sich durch Elektronik-Schutz, gerichtlichen Urheberrechtsschutz und zusätzliche Spezialleistungen jedoch auch an einen deutlich breiteren Bedarf.

Für wen kann die ARAG Internet-Rechtsschutzversicherung interessant sein?

Basis kann für Verbraucher interessant sein, die vor allem Schutz gegen Identitätsmissbrauch, Rufschädigung, Cybermobbing und bestimmte rechtliche Folgen privater Internetnutzung suchen. Auch Familien mit Kindern oder Jugendlichen können den spezialisierten Schutz gegen Cybermobbing und die psychologische Soforthilfe als relevant ansehen.

Komfort richtet sich stärker an Menschen, die regelmäßig online einkaufen, digitale Dienstleistungen nutzen oder einen erweiterten Schutz gegen finanzielle Folgen von Internetkriminalität wünschen. Der Vertrags-Rechtsschutz und die direkte Entschädigung bestimmter Vermögensschäden stellen gegenüber Basis einen wesentlichen Mehrwert dar.

Premium kann vor allem für Nutzer interessant werden, die zusätzlich hochwertige elektronische Geräte absichern möchten, eine private Homepage betreiben oder bei privaten Urheberrechtsstreitigkeiten einen weitergehenden Schutz wünschen. Ob der Aufpreis sinnvoll ist, hängt stark davon ab, welche dieser zusätzlichen Leistungen tatsächlich benötigt werden.

Für wen könnte ein anderer Anbieter besser passen?

Wer in erster Linie einen klassischen und möglichst umfassenden Privatrechtsschutz für viele Lebensbereiche sucht, sollte web@ktiv nicht isoliert betrachten. Ein umfassender Rechtsschutztarif eines anderen Versicherers oder eine ARAG-Kombination kann besser passen, wenn neben Internetstreitigkeiten beispielsweise Beruf, Verkehr, Wohnen und allgemeine private Vertragsangelegenheiten abgesichert werden sollen.

Ein Vergleich ist ebenfalls sinnvoll, wenn besonders hohe Deckungssummen, andere Selbstbeteiligungsmodelle oder ein umfassender Cyber-Vermögensschutz gewünscht werden. Die direkten Entschädigungsleistungen von Komfort und Premium sind mit 3.000 Euro je Versicherungsfall begrenzt und können bei größeren finanziellen Schäden deutlich unter dem tatsächlichen Verlust liegen.

ARAG Internet-Rechtsschutz im Vergleich

Im Marktvergleich sollte zunächst geklärt werden, ob eine eigenständige Internet-Rechtsschutzversicherung überhaupt benötigt wird. Manche umfassenden Rechtsschutztarife enthalten bereits Teilbereiche wie Vertrags-Rechtsschutz bei Onlinekäufen, während spezielle Cyberversicherungen wiederum andere Schwerpunkte setzen und beispielsweise stärker auf Vermögensschäden oder technische Assistance-Leistungen ausgerichtet sein können.

Bei ARAG fällt die klare Staffelung der drei web@ktiv-Tarife positiv auf. Gleichzeitig müssen Interessenten genau vergleichen, welche Leistungen bereits ab Basis vorhanden sind und für welche wichtigen Bereiche mindestens Komfort benötigt wird. Besonders Vertragsstreitigkeiten und direkte Vermögensschäden sind ein Beispiel dafür, dass ein günstiger Einstiegstarif nicht automatisch den gewünschten Schutz für typische Onlineprobleme liefert.

Worauf sollte man vor dem Abschluss achten?

Zunächst sollte geprüft werden, welche digitalen Risiken im bestehenden Rechtsschutz, in einer Hausratversicherung oder in anderen Cyberbausteinen bereits abgesichert sind. Mehrere Verträge können ähnliche Assistance-Leistungen oder Rechtsschutzbereiche enthalten, ohne dass dadurch im Schadenfall automatisch eine doppelte Entschädigung entsteht.

Ebenso wichtig ist die Frage, ob Basis tatsächlich ausreicht. Wer häufig online einkauft, dürfte den Vertrags-Rechtsschutz von Komfort wesentlich stärker benötigen als jemand, dem vor allem Identitätsschutz und Cybermobbing wichtig sind. Umgekehrt lohnt sich Premium nur dann, wenn Leistungen wie Elektronik-Schutz, WebCheck oder erweiterter Urheberrechtsschutz einen konkreten Mehrwert bieten.

Bei allen Tarifen sollten außerdem Sublimits beachtet werden. Eine Versicherungssumme von mehreren hunderttausend Euro klingt zunächst großzügig, sagt aber wenig darüber aus, wenn eine konkrete Zusatzleistung beispielsweise nur auf 1.000, 3.000 oder 5.000 Euro begrenzt ist.

ARAG Internet-Rechtsschutz kündigen und wechseln

Für web@ktiv können Vertragslaufzeiten von einem, zwei oder drei Jahren vereinbart werden. Für die ordentliche Kündigung gilt eine Frist von drei Monaten zum Ende der vereinbarten Vertragsdauer; wird nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag grundsätzlich jeweils um ein weiteres Jahr.

Daneben können besondere Kündigungsrechte entstehen. Wurde die Leistungspflicht trotz bestehender Verpflichtung abgelehnt oder sind innerhalb von zwölf Monaten mindestens zwei versicherte Rechtsschutzfälle eingetreten, sehen die Bedingungen unter bestimmten Voraussetzungen eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit vor. Auch bei einer tariflichen Beitragserhöhung kann ein außerordentliches Kündigungsrecht bestehen, wobei die konkrete Frist und der Anlass der Erhöhung zu beachten sind.

Vor einem Wechsel sollte geklärt werden, wann der bisherige Vertrag endet und ab welchem Zeitpunkt der neue Schutz beginnt. Das ist beim Internet-Rechtsschutz besonders wichtig, weil ein bereits entstandener Rechtsstreit grundsätzlich nicht dadurch versicherbar wird, dass anschließend ein neuer Vertrag abgeschlossen wird.

Stärken und mögliche Nachteile der ARAG Internet-Rechtsschutzversicherung

Das Konzept von web@ktiv deckt mehrere Risiken ab, die bei gewöhnlichem Rechtsschutz nur teilweise oder gar nicht im Mittelpunkt stehen. Gleichzeitig ist gerade wegen der vielen einzelnen Leistungen ein genauer Blick auf Tarifstufe und Entschädigungsgrenzen erforderlich.

Stärken

  • Drei klar voneinander abgegrenzte Tarifstufen
  • Keine allgemeine Wartezeit
  • Schutz bei Cybermobbing, Identitätsmissbrauch und Rufschädigung bereits ab Basis
  • Reputations-Check und rückwirkender Löschdienst bis zu fünf Jahre
  • Online-Vertragsrechtsschutz ab Komfort
  • Online-Monitoring in Komfort und Premium
  • Direkte Entschädigung bestimmter Vermögensschäden ab Komfort
  • Elektronik-Schutz und gerichtlicher Urheberrechtsschutz im Premium-Tarif

Mögliche Nachteile

  • Basis enthält keinen umfassenden Rechtsschutz für Onlineverträge
  • Direkte Vermögensschäden sind auf vergleichsweise konkrete Höchstbeträge begrenzt
  • Gewerbliche und selbstständige Tätigkeiten sind grundsätzlich ausgeschlossen beziehungsweise nur sehr eingeschränkt abgesichert
  • Elektronik-Schutz gibt es ausschließlich in Premium und mit eigener Selbstbeteiligung
  • Einzelne Spezialleistungen besitzen deutlich niedrigere Sublimits als die allgemeine Versicherungssumme
  • Der Tarif ersetzt keinen vollständigen Privat-, Berufs-, Verkehrs- oder Wohnrechtsschutz

Wie ist die ARAG Internet-Rechtsschutzversicherung insgesamt einzuordnen?

ARAG web@ktiv ist vor allem deshalb interessant, weil das Produkt mehrere Ebenen digitalen Schutzes miteinander kombiniert. Neben Rechtsschutzleistungen stehen praktische Hilfen wie Reputations-Check, Löschdienst oder Online-Monitoring und in den höheren Stufen sogar direkte Entschädigungen im Vordergrund.

Basis ist dabei eher als gezielter Schutz gegen zentrale persönliche Online-Risiken einzuordnen. Komfort macht das Produkt durch Vertrags-Rechtsschutz und Vermögensschadenleistungen deutlich alltagstauglicher, während Premium stärker in Richtung umfassender digitaler Zusatzschutz geht.

Die beste Tarifstufe gibt es deshalb nicht pauschal. Für einen Verbraucher, der hauptsächlich Cybermobbing und Identitätsmissbrauch absichern möchte, kann Basis genügen, während regelmäßige Onlinekäufer wesentlich stärker von Komfort profitieren können. Premium muss seinen höheren Beitrag dagegen vor allem über die zusätzlichen Spezialleistungen rechtfertigen.

Fazit: Für wen lohnt sich die ARAG Internet-Rechtsschutzversicherung?

Der ARAG Internet-Rechtsschutz bietet mit web@ktiv einen spezialisierten Schutz für zahlreiche Probleme des digitalen Alltags. Schon Basis umfasst wichtige Bereiche wie Cybermobbing, Identitätsmissbrauch, Missbrauch von Zahlungsmitteln, Reputationsschutz und bestimmte Urheberrechtsrisiken.

Für viele Nutzer erscheint Komfort allerdings als die inhaltlich deutlich breitere Stufe. Online-Vertragsstreitigkeiten, Online-Monitoring, digitaler Nachlass und die Entschädigung bestimmter Vermögensschäden ergänzen den reinen Rechtsschutz um Leistungen, die bei häufiger Internetnutzung praktisch relevant werden können.

Premium setzt noch einmal andere Schwerpunkte. Der Elektronik-Schutz, gerichtlicher Urheberrechtsschutz, WebCheck und weitere Spezialleistungen können interessant sein, rechtfertigen den Aufpreis aber nur dann, wenn diese Absicherungen tatsächlich benötigt werden.

Vor dem Abschluss sollten deshalb nicht nur die veröffentlichten Ab-Preise verglichen werden. Entscheidend ist, welche digitalen Risiken bereits anderweitig versichert sind, welche Entschädigungsgrenzen ausreichen und ob ein eigenständiger Internet-Rechtsschutz oder eine umfassendere Rechtsschutz-Kombination besser zum eigenen Bedarf passt.

Häufige Fragen zur ARAG Internet-Rechtsschutzversicherung

Bei web@ktiv entstehen besonders häufig Fragen zu den drei Tarifstufen, den Kosten, der Wartezeit, dem Schutz bei Onlinekäufen sowie den Grenzen bei Identitätsdiebstahl und Elektronikschäden. Vor der Entscheidung lohnt sich deshalb ein Blick auf die wichtigsten Punkte, die sich zwischen Basis, Komfort und Premium unterscheiden.

Welche Tarife bietet der ARAG Internet-Rechtsschutz?

ARAG bietet web@ktiv aktuell in den drei Varianten Basis, Komfort und Premium an. Basis deckt zentrale Online-Rechtsrisiken ab, Komfort erweitert unter anderem um Vertrags-Rechtsschutz und Vermögensschäden, während Premium zusätzlich beispielsweise Elektronik-Schutz, WebCheck und weitergehenden Urheberrechtsschutz enthält.

Was kostet ARAG web@ktiv?

Die veröffentlichten Einstiegspreise liegen aktuell bei 4,03 Euro monatlich für Basis, 12,25 Euro für Komfort und 20,48 Euro für Premium. Der persönliche Beitrag kann davon abweichen und sollte deshalb über eine individuelle Tarifberechnung ermittelt werden.

Gibt es beim ARAG Internet-Rechtsschutz eine Wartezeit?

Für web@ktiv besteht grundsätzlich keine Wartezeit, sodass der vereinbarte Schutz ab Versicherungsbeginn zur Verfügung stehen kann. Bereits vor Vertragsbeginn entstandene Rechtsstreitigkeiten werden dadurch allerdings nicht automatisch versichert; beim Löschdienst für bestimmte reputationsschädigende Inhalte besteht eine besondere Rückwirkung von bis zu fünf Jahren.

Ist Online-Shopping bei ARAG web@ktiv versichert?

Ein umfassenderer Rechtsschutz bei Streitigkeiten aus privaten Onlineverträgen ist Bestandteil von Komfort und Premium. Zusätzlich können diese beiden Tarife unter bestimmten Voraussetzungen einen unmittelbaren Vermögensschaden ersetzen, wobei dafür eigene Entschädigungsgrenzen gelten.

Ist Identitätsdiebstahl versichert?

Schadenersatz-Rechtsschutz bei Identitätsmissbrauch gehört bereits zum Basis-Schutz. Komfort und Premium erweitern diesen Bereich unter anderem um direkte Entschädigungsleistungen bei bestimmten Vermögensschäden sowie eine begrenzte Kostenerstattung für die Wiederbeschaffung von Dokumenten.

Gibt es eine Selbstbeteiligung?

Beim Premium-Elektronik-Schutz gilt eine Selbstbeteiligung von 50 Euro je Versicherungsfall. Für andere Leistungsbereiche gelten die jeweiligen vertraglichen Regelungen, weshalb vor Abschluss die konkrete Tarifberechnung und der Versicherungsschein geprüft werden sollten.

Kann ich meine Familie mitversichern?

Je nach gewähltem Personenkreis können Partner und Kinder sowie unter bestimmten Voraussetzungen weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Angehörige mitversichert werden. Bei volljährigen Kindern und anderen Haushaltsangehörigen gelten zusätzliche Voraussetzungen, sodass die persönliche Familiensituation bei der Tarifberechnung berücksichtigt werden sollte.

Wie kann ich den ARAG Internet-Rechtsschutz kündigen?

Die anfängliche Vertragslaufzeit kann ein, zwei oder drei Jahre betragen. Für die ordentliche Kündigung gilt grundsätzlich eine Frist von drei Monaten zum Vertragsende; daneben können beispielsweise nach bestimmten Versicherungsfällen oder bei einer relevanten Beitragserhöhung besondere Kündigungsrechte bestehen.

Wie sind ARAG Internet-Rechtsschutz Erfahrungen einzuordnen?

Erfahrungsberichte können Hinweise auf Abläufe und Erwartungen anderer Versicherter geben, sollten aber nicht als Ersatz für einen Leistungsvergleich verwendet werden. Besonders wichtig ist, darauf zu achten, ob eine Bewertung tatsächlich web@ktiv betrifft und welche Tarifstufe abgeschlossen wurde, weil sich Basis, Komfort und Premium deutlich unterscheiden.

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Tarife, Beiträge, Leistungen, Bedingungen und Verfügbarkeiten können sich jederzeit ändern und von den im Artikel dargestellten Informationen abweichen. Maßgeblich sind daher immer die aktuellen Tarifdetails und Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters zum Zeitpunkt des Abschlusses.

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