ARAG Elektronikversicherung: Tarife, Leistungen und Kosten im Überblick

Mit den Leistungsvarianten Basis, Komfort und Premium lässt sich der Elektronik-Schutz der ARAG auf unterschiedliche Gerätegruppen im privaten Haushalt ausrichten. Wir zeigen, welche Geräte und Schäden abgesichert sind, wie sich die drei Varianten unterscheiden und welche Grenzen vor einem Abschluss besonders wichtig sind.

Wer sich mit der ARAG Elektronikversicherung beschäftigt, möchte meist nicht einfach nur wissen, ob Fernseher, Waschmaschine oder Smartphone irgendwie versichert werden können. Entscheidend ist vielmehr, gegen welche Schadenursachen der Schutz tatsächlich greift und in welchen Situationen trotz beschädigtem Gerät keine Leistung vorgesehen ist.

Genau hier unterscheidet sich ein spezieller Elektronik-Schutz von einer klassischen Hausratversicherung. Im Mittelpunkt stehen insbesondere unvorhergesehene Beschädigungen wie Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Kurzschluss, Bodenstürze oder Flüssigkeitsschäden, während typische Hausratgefahren wie Feuer, Einbruchdiebstahl oder Leitungswasser nicht einfach doppelt über denselben Baustein abgesichert werden.

Die ARAG arbeitet beim Elektronik-Schutz mit drei Leistungsvarianten. Dabei verändert sich vor allem der Kreis der versicherten Geräte und die Jahreshöchstentschädigung, während die Entschädigungsgrenze je Gerät und die Selbstbeteiligung in allen drei Varianten gleich aufgebaut sind.

Inhaltsverzeichnis

Was bietet die ARAG Elektronikversicherung?

Die ARAG Elektronikversicherung ist auf privat genutzte Elektro-, Elektronik- und bestimmte Gasgeräte im Haushalt ausgerichtet. Versichert werden nicht einzelne Geräte über jeweils einen separaten Vertrag, sondern – abhängig von der gewählten Leistungsvariante – komplette Gerätegruppen innerhalb des Haushalts.

Der Schutz kann online berechnet und abgeschlossen werden. Daneben stehen persönliche Beratungsmöglichkeiten zur Verfügung, sodass sich das Produkt sowohl für Verbraucher eignet, die ihren Versicherungsschutz selbst konfigurieren möchten, als auch für Kunden, die vor dem Abschluss Unterstützung wünschen.

Wichtig ist die Einordnung als ergänzender Geräteschutz. Die Elektronikversicherung ersetzt eine Hausratversicherung nicht, sondern setzt gerade bei Schadenursachen an, die in einem klassischen Hausratschutz häufig nicht oder nicht in gleicher Form erfasst werden.

Tarife der ARAG Elektronikversicherung

Die Tarifstruktur ist vergleichsweise leicht nachvollziehbar, weil die ARAG nicht mit zahlreichen einzelnen Gerätebausteinen arbeitet. Basis, Komfort und Premium bauen aufeinander auf: Mit jeder höheren Variante werden zusätzliche Gerätegruppen eingeschlossen und gleichzeitig steigt die maximale Entschädigung für alle Schadenfälle innerhalb eines Jahres.

Merkmal Basis Komfort Premium
Haushaltsgeräte enthalten enthalten enthalten
Bild- und Tontechnik enthalten enthalten
Telefonanlagen enthalten enthalten
Unterhaltungs- und Spieleelektronik enthalten
Höchstentschädigung je Gerät 5.000 € 5.000 € 5.000 €
Jahreshöchstentschädigung 10.000 € 15.000 € 20.000 €
Selbstbeteiligung je Versicherungsfall 50 € 50 € 50 €

ARAG Elektronik-Schutz Basis

Die Variante Basis konzentriert sich auf klassische Haushaltsgeräte. Dazu gehören beispielsweise Waschmaschine, Wäschetrockner, Herd, Backofen, Geschirrspüler, Kühlschrank, Kaffeemaschine, Staubsauger sowie verschiedene Elektro- und Heimwerkergeräte.

Basis kann damit vor allem für Haushalte interessant sein, denen es in erster Linie um größere oder häufiger genutzte Haushaltsgeräte geht. Hochwertige Unterhaltungselektronik, Computer oder Smartphones gehören dagegen nicht einfach automatisch zu dieser Tarifstufe.

ARAG Elektronik-Schutz Komfort

Komfort übernimmt zunächst den Schutz aus Basis und erweitert den versicherten Gerätekreis um Bild- und Tontechnik sowie Telefonanlagen. Damit können beispielsweise Fernseher, Beamer, Kameras, Hi-Fi-Komponenten, Lautsprecher sowie bestimmte Telefon- und Netzwerkgeräte in den Schutz fallen.

Gegenüber Basis steigt außerdem die Jahreshöchstentschädigung von 10.000 auf 15.000 Euro. Wer neben typischen Haushaltsgeräten auch eine umfangreichere Fernseh-, Foto- oder Audiotechnik besitzt, erhält dadurch einen deutlich breiteren Geräteschutz.

ARAG Elektronik-Schutz Premium

Premium enthält die Gerätegruppen aus Basis und Komfort und ergänzt Unterhaltungs- und Spieleelektronik. Dazu gehören insbesondere privat genutzte PCs, Laptops, Notebooks, Tablets, verschiedene Computerperipheriegeräte, Smartphones, Spielekonsolen, elektronische Musikinstrumente und mobile Navigationssysteme.

Die Jahreshöchstentschädigung steigt in Premium auf 20.000 Euro. Gerade für Haushalte mit mehreren Computern, Mobilgeräten und Spielekonsolen ist deshalb weniger die einzelne Höchstentschädigung als vielmehr der deutlich größere Kreis der versicherten Geräte der entscheidende Unterschied.

Welche Leistungen bietet die ARAG Elektronikversicherung?

Der Kern des Versicherungsschutzes liegt bei unvorhergesehenen Beschädigungen oder Zerstörungen versicherter Geräte. Das ist wichtig, weil die Elektronikversicherung nicht jeden beliebigen technischen Defekt übernimmt, sondern ein versichertes Schadenereignis voraussetzt.

Typische Alltagssituationen spielen dabei eine wesentlich größere Rolle als bei vielen klassischen Sachversicherungen. Genau deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf die versicherten Schadenursachen und nicht nur auf die Liste der Geräte.

Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit

Versichert sind unter anderem Schäden durch Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit. Das kann beispielsweise relevant werden, wenn ein Gerät aufgrund eines versehentlichen Fehlers beschädigt wird oder bei der Nutzung durch ein Missgeschick ein Sachschaden entsteht.

Gerade bei teurer Unterhaltungselektronik oder Haushaltsgeräten kann dieser Schutz sinnvoll sein, weil derartige Schäden nicht automatisch unter die üblichen Gefahren einer Hausratversicherung fallen. Vorsätzlich selbst herbeigeführte Beschädigungen sind davon jedoch klar zu unterscheiden.

Bodensturz, Bruch und Flüssigkeitsschäden

Auch Bodenstürze, Bruchschäden und Flüssigkeitsschäden gehören grundsätzlich zu den erfassten Schadenarten. Damit kann der Versicherungsschutz beispielsweise relevant werden, wenn ein versichertes Gerät herunterfällt oder versehentlich mit Flüssigkeit in Kontakt kommt.

Witterungseinflüsse sind davon ausdrücklich zu trennen. Ein Flüssigkeitsschaden im versicherten Sinne bedeutet daher nicht, dass automatisch auch Schäden durch Regen, Feuchtigkeit von außen oder andere wetterbedingte Einwirkungen übernommen werden.

Kurzschluss, Überstrom und Überspannung

Der Elektronik-Schutz umfasst zudem Schäden durch Kurzschluss, Überstrom, Induktion und Überspannung. Das kann vor allem bei empfindlichen elektronischen Geräten ein relevanter Leistungsbereich sein, da Reparaturen nach elektrischen Schäden schnell hohe Kosten verursachen können.

Dabei sollte der Elektronik-Schutz nicht mit der Absicherung typischer Blitzschäden aus einer Hausratversicherung gleichgesetzt werden. Die unterschiedlichen Versicherungsbausteine greifen bei verschiedenen Ursachen und müssen deshalb im Gesamtkonzept betrachtet werden.

Konstruktions- und Materialfehler

Nach Ablauf einer bestehenden gesetzlichen oder vertraglichen Gewährleistungs- beziehungsweise Garantiefrist können auch bestimmte Sachschäden durch Konstruktions-, Guss-, Material-, Berechnungs-, Werkstätten- oder Montagefehler versichert sein. Solange Hersteller oder Lieferant für einen Schaden einzustehen haben, ist zunächst diese Haftung zu berücksichtigen.

Das ist insbesondere bei Geräten interessant, bei denen ein technischer Schaden nicht durch einen Sturz oder einen Bedienungsfehler ausgelöst wurde. Ein normaler altersbedingter Defekt oder gewöhnlicher Verschleiß wird dadurch allerdings nicht automatisch zu einem Versicherungsfall.

Weltweiter Schutz außerhalb der Wohnung

Versicherte Geräte können vorübergehend auch außerhalb der Wohnung geschützt sein. Der Elektronik-Schutz sieht dafür grundsätzlich einen weltweiten Geltungsbereich vor, solange sich die versicherte Sache nur vorübergehend außerhalb des Haushalts befindet.

Zeiträume von mehr als drei Monaten gelten grundsätzlich nicht mehr als vorübergehend. Für bestimmte längere Aufenthalte etwa im Rahmen einer Ausbildung gelten besondere Regelungen, solange außerhalb der versicherten Wohnung kein eigener Haushalt gegründet wird.

Erstattung bei Reparatur und Totalschaden

Bei einem Schaden unterscheidet die ARAG zwischen Teil- und Totalschäden. Bei einem Teilschaden können die erforderlichen Kosten zur Wiederherstellung des früheren betriebsfertigen Zustands berücksichtigt werden, beispielsweise Ersatzteile, Reparaturkosten, notwendige De- und Remontage oder bestimmte Transportkosten.

Bei Geräten bis zu einem Alter von zwei Jahren wird für die Berechnung grundsätzlich mit dem Neuwert gearbeitet. Als Neuwert gilt der Wiederbeschaffungswert einer Sache gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand.

Ist das Gerät älter als zwei Jahre, wird die Entschädigungsleistung grundsätzlich auf den Zeitwert begrenzt. Sind serienmäßig hergestellte Ersatzteile noch verfügbar, beträgt der angesetzte Zeitwert mindestens 40 Prozent des Neuwerts; sind solche Ersatzteile nicht mehr erhältlich, sind mindestens 25 Prozent vorgesehen.

Auch wenn eine Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung unterbleibt, kann die Entschädigung auf den Zeitwert begrenzt sein. Wer ein beschädigtes Gerät nach einem Versicherungsfall tatsächlich reparieren oder ersetzen möchte, sollte deshalb die konkreten Voraussetzungen für die Entschädigung beachten.

Wichtige Leistungsgrenzen und Ausschlüsse

Die Höchstentschädigung je versichertem Gerät beträgt bei Basis, Komfort und Premium 5.000 Euro pro Schadenfall. Für Haushalte mit einzelnen Geräten oberhalb dieser Größenordnung ist das eine besonders wichtige Grenze, weil der Kaufpreis eines hochwertigen Fernsehers, Computers oder einer speziellen Unterhaltungselektronik deutlich darüber liegen kann.

Zusätzlich gilt eine Jahreshöchstentschädigung von 10.000 Euro in Basis, 15.000 Euro in Komfort und 20.000 Euro in Premium. Mehrere größere Schäden innerhalb eines Versicherungsjahres können deshalb dazu führen, dass nicht allein die Einzelgerätebegrenzung, sondern auch das Jahreslimit relevant wird.

Nicht versichert sind unter anderem gewöhnlicher Verschleiß, normale Abnutzung sowie Schäden durch allmähliche Einwirkungen. Auch reine Schönheitsfehler wie Kratzer, Schrammen oder Scheuerspuren ohne Beeinträchtigung der technischen Nutzung begründen nicht automatisch einen Leistungsanspruch.

Ebenfalls ausgeschlossen sind beispielsweise Schäden aufgrund nicht fachgerechter Einbauten, bestimmungswidriger Nutzung oder unsachgemäßer Reparaturen beziehungsweise Eingriffe. Auch Schäden an oder durch Software, Computerviren, Programmierungsfehler und Softwarefehler gehören nicht zum normalen Sachschutz der Elektronikversicherung.

Besonders wichtig ist außerdem die Abgrenzung zur Hausratversicherung. Schäden durch typische Hausratgefahren wie Brand, Blitzschlag, Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Raub, Leitungswasser, Sturm oder Hagel werden über den Elektronik-Schutz nicht einfach zusätzlich versichert. Verbraucher sollten deshalb beide Versicherungsbereiche getrennt betrachten.

Auch der versicherte Gerätekreis besitzt klare Grenzen. Gebäudebestandteile, Photovoltaikanlagen, Elektrofahrzeuge mit bestimmten Ausnahmen, medizinische Geräte und ausschließlich beruflich genutzte Anlagen oder Geräte fallen nicht unter den regulären Elektronik-Schutz. Multikopter beziehungsweise Drohnen sollten ebenfalls nicht als mitversichert vorausgesetzt werden.

Selbstbeteiligung der ARAG Elektronikversicherung

Bei einem Versicherungsfall werden 50 Euro Selbstbeteiligung von der ermittelten Entschädigung abgezogen. Diese Regelung gilt in allen drei Leistungsvarianten, sodass der Tarifunterschied nicht über unterschiedlich hohe Selbstbeteiligungen hergestellt wird.

Entstehen mehrere voneinander unabhängige Schäden, kann die Selbstbeteiligung entsprechend mehrfach relevant werden. Handelt es sich dagegen um mehrere Schäden an derselben Sache mit demselben Ursachenzusammenhang, wird sie nach den Bedingungen nur einmal abgezogen.

Daten, Akkus und Verbrauchsteile

Bei Computern, Tablets und Smartphones ist besonders wichtig, zwischen dem Gerät und den darauf gespeicherten persönlichen Daten zu unterscheiden. Versichert sein können Kosten zur Wiederherstellung von Betriebssystemdaten, die für die Grundfunktion des versicherten Geräts erforderlich sind, sofern deren Verlust unmittelbar auf einen versicherten Sachschaden am Datenträger zurückgeht.

Persönliche Dateien, Fotos oder beliebige sonstige Daten sind damit nicht generell über die Elektronikversicherung abgesichert. Wer wertvolle private oder berufliche Daten speichert, benötigt deshalb unabhängig vom Versicherungsschutz eine funktionierende Datensicherungsstrategie.

Akkus, Batterien und andere Ladungsspeicher sind ebenfalls nicht uneingeschränkt als eigenständige Schadenposition abgesichert. Sie werden insbesondere dann mit einbezogen, wenn das versicherte Gerät selbst einen versicherten Totalschaden erlitten hat.

Zusatzbausteine und Erweiterungen

Innerhalb des eigentlichen Elektronik-Schutzes erfolgt die wesentliche Erweiterung über die Wahl zwischen Basis, Komfort und Premium. Ein Verbraucher entscheidet damit in erster Linie darüber, welche Gerätegruppen in den Vertrag eingeschlossen werden und welches Jahreslimit zur Verfügung steht.

Der Elektronik-Schutz selbst kann im Rahmen des ARAG Haushalt-Schutzes neben anderen Absicherungen stehen. Wer ohnehin eine Hausrat-, Glas- oder Fahrradabsicherung benötigt, sollte deshalb nicht nur den einzelnen Elektronikbaustein betrachten, sondern prüfen, welche Risiken bereits anderweitig versichert sind und wo tatsächlich noch Schutzlücken bestehen.

Das ist gerade wegen der Abgrenzung zu Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel wichtig. Ein Elektronik-Schutz kann einen umfassenden Sachversicherungsschutz sinnvoll ergänzen, sollte aber nicht mit diesem verwechselt werden.

Was kostet die ARAG Elektronikversicherung?

Einen allgemeingültigen Beitrag für die ARAG Elektronikversicherung gibt es nicht, der für jeden Haushalt gleichermaßen angesetzt werden kann. Der konkrete Preis wird im Rahmen der individuellen Tarifberechnung ermittelt, sodass eine pauschale Monatsprämie ohne persönliche Vertragskonfiguration wenig aussagekräftig wäre.

Wesentlich ist zunächst die Wahl zwischen Basis, Komfort und Premium. Mit der höheren Tarifstufe erweitert sich der versicherte Gerätekreis und gleichzeitig steigt die Jahreshöchstentschädigung, sodass sich auch der Beitrag entsprechend unterscheiden kann.

Wer die ARAG Elektronikversicherung hinsichtlich der Kosten beurteilen möchte, sollte deshalb nicht nur den Monats- oder Jahresbeitrag vergleichen. Entscheidend ist, wie viele der eigenen Geräte überhaupt in der gewählten Tarifstufe versichert sind und welchen Wert diese Geräte besitzen.

Ein niedrigerer Beitrag für Basis kann beispielsweise wenig helfen, wenn hauptsächlich Smartphones, Computer und Spielekonsolen geschützt werden sollen. Umgekehrt benötigt ein Haushalt ohne hochwertige Computer- und Unterhaltungselektronik möglicherweise nicht automatisch die umfangreichste Tarifstufe.

Für wen kann die ARAG Elektronikversicherung interessant sein?

Interessant kann der Schutz vor allem für Haushalte sein, in denen mehrere hochwertige elektrische Geräte vorhanden sind und ein unerwarteter Reparatur- oder Ersatzbedarf finanziell spürbar wäre. Je mehr Technik regelmäßig genutzt wird, desto relevanter kann ein Schutz gegen Sturz-, Flüssigkeits-, Bedienungs- und bestimmte elektrische Schäden werden.

Basis richtet sich vor allem an Verbraucher mit dem Schwerpunkt auf Haushalts- und Küchengeräten. Komfort kann interessant sein, wenn zusätzlich Fernseher, Kamera-, Audio- und Telefontechnik vorhanden ist, während Premium insbesondere Haushalten mit Smartphones, Computern, Tablets und Spielekonsolen einen breiteren Gerätekreis bietet.

Auch Familien können von einem solchen Schutz profitieren, weil das Risiko eines unbeabsichtigten Missgeschicks mit steigender Zahl von Personen und Geräten zunehmen kann. Trotzdem sollte immer geprüft werden, ob die mögliche Schadenhöhe in einem vernünftigen Verhältnis zum Versicherungsbeitrag steht.

Für wen könnte ein anderer Anbieter besser passen?

Ein Vergleich ist besonders sinnvoll, wenn einzelne elektronische Geräte einen Wert von mehr als 5.000 Euro besitzen. Da diese Grenze je Gerät auch im Premium-Tarif gilt, kann ein anderer Tarif mit einer höheren Einzelgeräteentschädigung für besonders hochwertige Technik geeigneter sein.

Auch Verbraucher, die gezielt Diebstahl eines Smartphones unterwegs, eine sehr weitreichende Absicherung persönlicher Daten oder spezielle beruflich genutzte Technik absichern möchten, sollten Alternativen prüfen. Diese Risiken gehören nicht automatisch zum beschriebenen Elektronik-Schutz.

Ebenso kann eine andere Lösung sinnvoller sein, wenn lediglich ein einzelnes besonders teures Gerät geschützt werden soll. Eine Einzelgeräteversicherung funktioniert konzeptionell anders als der haushaltsweite Gerätegruppenschutz der ARAG und kann deshalb für bestimmte Nutzerprofile besser oder schlechter passen.

ARAG Elektronikversicherung im Vergleich

Ein sinnvoller Vergleich sollte nicht bei der monatlichen Prämie enden. Gerade bei Elektronikversicherungen können sich Tarife erheblich darin unterscheiden, welche Schadenursachen akzeptiert werden, wie der Zeitwert berechnet wird, welche Geräte ausgeschlossen sind und welche Entschädigungsgrenzen gelten.

Bei der ARAG fallen insbesondere die klare Drei-Stufen-Struktur, die einheitliche Selbstbeteiligung von 50 Euro und die feste Höchstentschädigung von 5.000 Euro je Gerät auf. Gleichzeitig unterscheiden sich Basis, Komfort und Premium deutlich bei den versicherten Gerätegruppen und den Jahreslimits.

Für einen fairen Tarifvergleich sollte außerdem geprüft werden, ob ein konkurrierendes Produkt als Einzelgeräteversicherung oder als Schutz für mehrere Geräte funktioniert. Ein scheinbar günstiger Tarif kann ansonsten ein völlig anderes Versicherungsmodell bieten und ist dann nur eingeschränkt vergleichbar.

Worauf sollte man vor dem Abschluss achten?

Der häufigste Fehler ist, die Tarifstufe lediglich nach dem Namen oder Preis auszuwählen. Vor dem Abschluss sollte stattdessen eine Bestandsaufnahme erfolgen: Welche Geräte sollen tatsächlich geschützt werden und welcher ARAG Tarif enthält diese Gerätegruppe überhaupt?

Besitzer eines Laptops und Smartphones sollten beispielsweise nicht davon ausgehen, dass diese Geräte bereits in Basis oder Komfort automatisch enthalten sind. Gerade der Schritt von Komfort zu Premium verändert den Gerätekreis erheblich.

Ebenso wichtig ist das Alter der Geräte. Für Geräte, die älter als zwei Jahre sind, spielt der Zeitwert eine deutlich größere Rolle, sodass eine hohe ursprüngliche Kaufsumme nicht automatisch bedeutet, dass im Totalschaden dieselbe Summe ersetzt wird.

Schließlich sollten Verbraucher Überschneidungen mit der Hausratversicherung prüfen. Die Elektronikversicherung ist gerade für bestimmte zusätzliche Schadenursachen gedacht und ersetzt keinen klassischen Schutz gegen Feuer, Einbruch, Leitungswasser oder Sturm.

ARAG Elektronikversicherung kündigen und wechseln

Für die Vertragslaufzeit ist zunächst die im Versicherungsschein vereinbarte Dauer entscheidend. Verträge mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr verlängern sich grundsätzlich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird; in den Vertragsbedingungen ist hierfür eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres vorgesehen.

Bei mehrjährigen Verträgen mit einer vereinbarten Laufzeit von mehr als drei Jahren besteht die Möglichkeit, zum Ende des dritten und anschließend jedes weiteren Versicherungsjahres unter Einhaltung der entsprechenden Frist zu kündigen. Verbraucher sollten dennoch immer den eigenen Versicherungsschein prüfen, weil die individuell vereinbarte Vertragsdauer maßgeblich bleibt.

Nach einem Versicherungsfall besteht ebenfalls ein Kündigungsrecht. Die Kündigung muss grundsätzlich spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung erklärt werden.

Auch bei bestimmten Beitragserhöhungen kann ein außerordentliches Kündigungsrecht bestehen. Wird der Beitrag aufgrund einer entsprechenden Beitragsanpassung erhöht, kann innerhalb eines Monats nach Mitteilung gekündigt werden, frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung.

Wer zu einem anderen Anbieter wechseln möchte, sollte den neuen Vertrag zunächst hinsichtlich Leistungsumfang und Versicherungsbeginn prüfen. So lässt sich vermeiden, dass ein benötigter Geräteschutz vorzeitig endet oder wichtige Leistungsmerkmale beim neuen Tarif fehlen.

Stärken und mögliche Nachteile der ARAG Elektronikversicherung

Die ARAG Elektronikversicherung besitzt eine recht klare Tariflogik, gleichzeitig gibt es einige Grenzen, die bei hochwertigen Geräten entscheidend sein können. Ob diese Punkte in der individuellen Situation positiv oder negativ ins Gewicht fallen, hängt deshalb stark vom vorhandenen Gerätebestand ab.

Stärken

  • Drei nachvollziehbar aufeinander aufbauende Leistungsvarianten
  • Schutz gegen Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Sturz- und Flüssigkeitsschäden
  • Kurzschluss, Überstrom, Induktion und Überspannung eingeschlossen
  • Premium umfasst unter anderem Smartphones, Computer, Tablets und Spielekonsolen
  • Weltweiter Schutz bei vorübergehender Mitnahme versicherter Geräte
  • Einheitliche Selbstbeteiligung von 50 Euro je Versicherungsfall
  • Bis zu 20.000 Euro Jahreshöchstentschädigung in Premium

Mögliche Nachteile

  • Höchstens 5.000 Euro Entschädigung je Gerät
  • Geräte ab einem Alter von mehr als zwei Jahren grundsätzlich nur nach Zeitwert
  • Klassische Hausratgefahren wie Diebstahl, Feuer oder Leitungswasser nicht über diesen Baustein versichert
  • Persönliche Daten nicht generell abgesichert
  • Ausschlüsse unter anderem für Photovoltaikanlagen, bestimmte Elektrofahrzeuge und medizinische Geräte
  • Ausschließlich beruflich genutzte Technik fällt nicht unter den regulären Schutz

Wie ist die ARAG Elektronikversicherung insgesamt einzuordnen?

Die Stärke des Angebots liegt weniger in einer möglichst hohen Versicherungssumme für ein einzelnes Luxusgerät als in der Möglichkeit, unterschiedliche private Gerätegruppen innerhalb eines Haushalts abzusichern. Besonders Premium deckt dabei einen deutlich größeren Teil der heute typischen privaten Elektronik ab als die beiden niedrigeren Varianten.

Positiv ist außerdem, dass verschiedene klassische Alltagsrisiken ausdrücklich berücksichtigt werden. Ein heruntergefallenes Gerät, ein Bedienungsfehler oder ein Flüssigkeitsschaden sind genau jene Situationen, bei denen sich viele Verbraucher erst nach einem Schaden bewusst werden, dass eine Hausratversicherung nicht zwangsläufig zuständig ist.

Auf der anderen Seite sollte die 5.000-Euro-Grenze je Gerät nicht übersehen werden. Ebenso kann die Zeitwertregelung bei älterer Technik dazu führen, dass die tatsächliche Entschädigung deutlich unter dem früheren Kaufpreis liegt.

Für Haushalte mit vielen privat genutzten elektronischen Geräten kann das Konzept deshalb interessant sein. Wer einzelne Geräte mit sehr hohem Wert, berufliche Technik oder spezielle Risiken absichern möchte, sollte den Markt besonders sorgfältig vergleichen.

Fazit: Für wen lohnt sich die ARAG Elektronikversicherung?

Die ARAG Elektronikversicherung richtet sich vor allem an Verbraucher, die mehrere elektronische Geräte im privaten Haushalt gegen typische Missgeschicke und technische Schadenursachen absichern möchten. Der Nutzen liegt vor allem dort, wo eine klassische Hausratversicherung bei Bedienungsfehlern, Sturz- oder Flüssigkeitsschäden nicht greift.

Basis ist auf Haushaltsgeräte ausgerichtet, während Komfort zusätzlich Bild-, Ton- und Telefontechnik erfasst. Premium ist für viele technikintensive Haushalte besonders relevant, weil hier auch Computer, Laptops, Tablets, Smartphones, Spielekonsolen und weitere Unterhaltungselektronik in den versicherten Gerätekreis einbezogen werden.

Entscheidend sind allerdings die Grenzen. Pro Gerät werden maximal 5.000 Euro berücksichtigt, ältere Geräte werden grundsätzlich auf Zeitwertbasis entschädigt und zahlreiche klassische Hausratgefahren gehören nicht zum Elektronik-Schutz selbst.

Ob die ARAG Elektronikversicherung zum eigenen Haushalt passt, lässt sich deshalb am besten anhand des tatsächlichen Gerätebestands entscheiden. Vor dem Abschluss lohnt sich ein Vergleich von Beitrag, versicherten Gerätegruppen, Einzelgerätebegrenzung, Zeitwertregelung und Ausschlüssen mit anderen Elektronikversicherungen.

Häufige Fragen zur ARAG Elektronikversicherung

Bei einer Elektronikversicherung entstehen besonders häufig Fragen dazu, welche Geräte tatsächlich versichert sind, wie ein Totalschaden entschädigt wird und ob beispielsweise Smartphones oder Laptops automatisch eingeschlossen sind. Auch Selbstbeteiligung, Zeitwert, Ausschlüsse und Kündigung können entscheidend dafür sein, ob eine der drei ARAG Varianten zum eigenen Bedarf passt.

Welche Tarife bietet die ARAG Elektronikversicherung?

Zur Auswahl stehen Basis, Komfort und Premium. Basis deckt vor allem Haushaltsgeräte ab, Komfort ergänzt Bild- und Tontechnik sowie Telefonanlagen und Premium erweitert den Schutz zusätzlich um Unterhaltungs- und Spieleelektronik einschließlich verschiedener Computer, Tablets, Smartphones und Spielekonsolen.

Was kostet die ARAG Elektronikversicherung?

Ein allgemein gültiger Beitrag lässt sich nicht seriös nennen, weil der konkrete Preis über die individuelle Tarifberechnung ermittelt wird. Verbraucher sollten deshalb den Beitrag für ihre gewünschte Leistungsvariante berechnen und anschließend prüfen, ob Leistungsumfang und versicherter Gerätebestand den Preis rechtfertigen.

Ist ein Smartphone bei der ARAG Elektronikversicherung versichert?

Private Smartphones gehören zum Gerätekreis der Premium-Variante. Wer lediglich Basis oder Komfort wählt, sollte deshalb nicht davon ausgehen, dass ein Smartphone automatisch über den Elektronik-Schutz mitversichert ist.

Sind Laptop und Computer versichert?

Privat genutzte Computer, Laptops, Notebooks und Tablets gehören grundsätzlich zum Bereich der Unterhaltungs- und Spieleelektronik und damit zum Premium-Schutz. Ausschließlich beruflich genutzte Geräte sind dagegen nicht Bestandteil des regulären privaten Elektronik-Schutzes.

Zahlt die ARAG Elektronikversicherung bei einem heruntergefallenen Gerät?

Bodenstürze und daraus entstehende versicherte Sachschäden gehören grundsätzlich zum Leistungsumfang. Voraussetzung ist jedoch immer, dass das betroffene Gerät zur versicherten Gerätegruppe gehört und kein Ausschluss eingreift.

Gibt es bei der ARAG Elektronikversicherung eine Selbstbeteiligung?

Ja, die Selbstbeteiligung beträgt 50 Euro je Versicherungsfall. Sie gilt unabhängig davon, ob Basis, Komfort oder Premium gewählt wurde.

Ersetzt die ARAG bei älteren Geräten den Neuwert?

Bei Geräten bis zu einem Alter von zwei Jahren kann die Neuwertentschädigung maßgeblich sein. Ist das Gerät älter als zwei Jahre, wird die Entschädigung grundsätzlich auf den Zeitwert begrenzt; abhängig von der Verfügbarkeit serienmäßig hergestellter Ersatzteile gelten dabei Mindestwerte von 40 beziehungsweise 25 Prozent des Neuwerts.

Ist Diebstahl über die ARAG Elektronikversicherung versichert?

Der Elektronik-Schutz ist nicht als Diebstahlversicherung für elektronische Geräte aufgebaut. Einbruchdiebstahl, Diebstahl und weitere klassische Hausratgefahren gehören zu den Schadenursachen, die über diesen Elektronikbaustein nicht einfach zusätzlich versichert werden und gegebenenfalls über einen passenden Hausratschutz betrachtet werden müssen.

Sind persönliche Daten auf einem beschädigten Computer mitversichert?

Die Versicherung kann bestimmte Kosten zur Wiederherstellung von Betriebssystemdaten übernehmen, die für die Grundfunktion des Geräts erforderlich sind. Beliebige persönliche Dateien, Fotos oder andere gespeicherte Daten sind dagegen nicht generell Gegenstand dieses Versicherungsschutzes.

Wie kann ich die ARAG Elektronikversicherung kündigen?

Die konkrete Vertragsdauer ergibt sich aus dem Versicherungsschein. Bei Verträgen mit mindestens einjähriger Laufzeit ist grundsätzlich eine Kündigung drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres vorgesehen; zusätzlich können unter bestimmten Voraussetzungen Sonderkündigungsrechte nach einem Schadenfall oder einer Beitragserhöhung bestehen.

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