Lebensversicherung und Steuern – wann ist die Auszahlung steuerpflichtig?

Ob die Auszahlung einer Lebensversicherung steuerpflichtig ist, hängt vor allem vom Abschlussdatum, der Vertragslaufzeit, dem Alter bei Auszahlung und der konkreten Vertragsart ab. Wer die Regeln kennt, kann seine tatsächliche Nettoauszahlung realistischer einschätzen und unangenehme Überraschungen bei der Steuer vermeiden.

Eine Lebensversicherung läuft häufig über Jahrzehnte. Umso größer ist die Enttäuschung, wenn kurz vor der Auszahlung erstmals die Frage auftaucht, welcher Teil des angesparten Kapitals tatsächlich auf dem eigenen Konto verbleibt und welcher Teil steuerlich berücksichtigt werden muss.

Eine pauschale Antwort wie „Lebensversicherungen sind steuerfrei“ oder „auf die Auszahlung werden immer 25 Prozent Steuer fällig“ ist falsch. Besonders wichtig ist die Grenze zum 1. Januar 2005: Für viele ältere Verträge gelten andere steuerliche Regeln als für neuere Lebensversicherungen. Bei Verträgen ab 2005 spielen zusätzlich die Laufzeit und das Alter des Versicherten beziehungsweise Steuerpflichtigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine entscheidende Rolle.

Hinzu kommt, dass nicht automatisch die komplette Auszahlung besteuert wird. Bei neueren Verträgen ist grundsätzlich der erwirtschaftete Unterschiedsbetrag relevant, also vereinfacht gesagt die Differenz zwischen der Versicherungsleistung und den eingezahlten Beiträgen. Unter bestimmten Voraussetzungen muss davon wiederum nur die Hälfte versteuert werden.

Inhaltsverzeichnis

Lebensversicherung und Steuern: Die wichtigsten Regeln im Überblick

Für die steuerliche Behandlung einer Lebensversicherung muss zunächst geklärt werden, wann der Vertrag abgeschlossen wurde. Danach ist entscheidend, ob das Kapital regulär zum Vertragsende ausgezahlt wird, der Vertrag vorzeitig gekündigt wurde oder eine Leistung aufgrund des Todes der versicherten Person erfolgt.

Bei privaten Kapitallebensversicherungen lassen sich die wichtigsten Fälle vereinfacht in drei Gruppen einteilen:

  • Verträge, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden
  • Verträge mit Abschluss vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2011
  • Verträge, die seit dem 1. Januar 2012 abgeschlossen wurden

Diese Unterscheidung ist deshalb so wichtig, weil sich insbesondere die Voraussetzungen für eine steuerlich günstigere Auszahlung verändert haben. Verbraucher sollten sich daher nicht allein darauf verlassen, dass zwei Lebensversicherungen ähnlich aufgebaut sind oder ungefähr zur gleichen Zeit ausgezahlt werden.

Altverträge vor 2005 können steuerlich besonders attraktiv sein

Lebensversicherungen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, genießen häufig einen steuerlichen Bestandsschutz. Sind die damals geltenden Voraussetzungen erfüllt, kann die Kapitalauszahlung vollständig einkommensteuerfrei sein.

Dabei kommt es jedoch auf die konkrete Gestaltung des alten Vertrages an. Typische Voraussetzungen waren insbesondere eine ausreichend lange Vertragslaufzeit, eine mehrjährige Beitragszahlung und ein vorgeschriebener Todesfallschutz.

Die 12-Jahres-Regel bei alten Lebensversicherungen

Eine wichtige Voraussetzung für die frühere Steuerbegünstigung war grundsätzlich eine Mindestvertragsdauer von zwölf Jahren. Wurde ein begünstigter Altvertrag mindestens über diesen Zeitraum gehalten und erfüllte er die weiteren Voraussetzungen, konnte die spätere Kapitalleistung steuerfrei ausgezahlt werden.

Allein das Alter eines Vertrages reicht jedoch nicht aus. Wer beispielsweise einen alten Vertrag vorzeitig beendet, Beiträge oder Vertragsbestandteile wesentlich verändert hat oder eine besondere Vertragskonstruktion besitzt, sollte die ursprünglichen Versicherungsunterlagen genauer prüfen.

Auch eine nachträgliche Vertragsänderung kann relevant sein. Größere Veränderungen können steuerlich unter Umständen anders beurteilt werden als eine reine Fortführung des bestehenden Vertrages.

Warum alte Policen nicht vorschnell gekündigt werden sollten

Gerade bei Lebensversicherungen aus den 1990er-Jahren oder den frühen 2000er-Jahren kann der steuerliche Vorteil einen beträchtlichen Wert darstellen. Neben möglicherweise höheren Garantiezinsen kann eine steuerfreie Auszahlung dafür sorgen, dass ein solcher Vertrag wirtschaftlich interessanter ist, als es ein bloßer Vergleich der aktuellen Rendite vermuten lässt.

Eine Kündigung ausschließlich deshalb vorzunehmen, weil ein neueres Anlageprodukt höhere Renditechancen bietet, kann daher zu kurz gedacht sein. Vor einer Entscheidung sollten Rückkaufswert, verbleibende Garantien, Überschüsse, steuerlicher Status, Restlaufzeit und mögliche Alternativen wie Beitragsfreistellung oder Verkauf gemeinsam betrachtet werden.

Lebensversicherungen ab 2005 sind grundsätzlich anders zu versteuern

Für Lebensversicherungen, die ab dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, gilt die frühere vollständige Steuerfreiheit grundsätzlich nicht mehr. Bei einer Kapitalauszahlung kann der erwirtschaftete Ertrag steuerpflichtig sein.

Entscheidend ist dabei der sogenannte Unterschiedsbetrag. Vereinfacht wird geprüft, wie hoch die ausgezahlte Versicherungsleistung im Verhältnis zu den steuerlich berücksichtigungsfähigen eingezahlten Beiträgen ist.

Nicht die gesamte Auszahlung wird besteuert

Angenommen, über die Vertragslaufzeit wurden insgesamt 60.000 Euro in eine Lebensversicherung eingezahlt und zum Vertragsende werden 90.000 Euro ausgezahlt. Der wirtschaftliche Unterschiedsbetrag beträgt dann vereinfacht 30.000 Euro.

Nicht die vollständigen 90.000 Euro stellen damit automatisch steuerpflichtige Einkünfte dar. Die eingezahlten Beiträge sind grundsätzlich zunächst eine Rückzahlung des bereits eingesetzten eigenen Kapitals, während der darüber hinausgehende Ertrag steuerlich relevant werden kann.

Die konkrete Berechnung kann bei bestimmten Vertragsgestaltungen komplizierter sein. Insbesondere fondsgebundene Versicherungen, Vertragsänderungen, Zusatzversicherungen oder teilweise Auszahlungen können Besonderheiten verursachen.

Wann bei einer Lebensversicherung nur die Hälfte des Ertrags steuerpflichtig ist

Für viele Versicherte besonders interessant ist die sogenannte hälftige Besteuerung. Unter bestimmten Voraussetzungen muss bei einer Kapitallebensversicherung nicht der gesamte Gewinn, sondern lediglich die Hälfte des steuerpflichtigen Unterschiedsbetrags angesetzt werden.

Damit diese Regelung greifen kann, müssen mehrere Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein. Es genügt also nicht, nur die vorgeschriebene Altersgrenze erreicht zu haben.

Voraussetzung 1: Der Vertrag muss mindestens zwölf Jahre laufen

Die Lebensversicherung muss grundsätzlich eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren erreicht haben. Wer seine Police vorher kündigt und sich den Rückkaufswert auszahlen lässt, kann diese Voraussetzung entsprechend nicht erfüllen.

Gerade wenige Monate oder Jahre vor Ablauf dieser Frist kann eine vorzeitige Kündigung deshalb steuerlich erhebliche Auswirkungen haben. Bei einer größeren Auszahlung sollte der mögliche Steuernachteil in die Entscheidung einbezogen werden.

Voraussetzung 2: Die Altersgrenze muss erreicht sein

Bei Verträgen, die zwischen dem 1. Januar 2005 und dem 31. Dezember 2011 abgeschlossen wurden, gilt grundsätzlich eine Altersgrenze von 60 Jahren. Wurde der Vertrag ab dem 1. Januar 2012 abgeschlossen, liegt die relevante Altersgrenze grundsätzlich bei 62 Jahren.

Damit kann bei einem Vertrag aus dem Jahr 2010 beispielsweise eine andere Altersgrenze gelten als bei einer ansonsten sehr ähnlichen Police aus dem Jahr 2013. Genau deshalb sollte das Abschlussdatum bei der steuerlichen Prüfung immer zuerst festgestellt werden.

Beispiel für die hälftige Besteuerung

Nehmen wir erneut eine Lebensversicherung mit insgesamt 60.000 Euro eingezahlten Beiträgen und einer Kapitalauszahlung von 90.000 Euro. Der Unterschiedsbetrag liegt vereinfacht bei 30.000 Euro.

Sind sowohl die notwendige Vertragslaufzeit als auch die entsprechende Altersgrenze erfüllt, können grundsätzlich nur 15.000 Euro als steuerpflichtiger Betrag angesetzt werden. Diese 15.000 Euro werden dabei nicht einfach pauschal mit 25 Prozent besteuert, sondern unterliegen grundsätzlich dem persönlichen Einkommensteuersatz.

Damit hängt die tatsächliche Steuerbelastung auch von den übrigen Einkünften des Steuerpflichtigen ab. Zwei Versicherte mit identischer Auszahlung können deshalb am Ende eine unterschiedliche tatsächliche Steuerbelastung haben.

Was passiert, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt werden?

Sind die Voraussetzungen für die hälftige Besteuerung nicht erfüllt, kann der vollständige Unterschiedsbetrag steuerpflichtig sein. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine Lebensversicherung bereits nach zehn Jahren ausgezahlt oder ein Vertrag aus dem Jahr 2015 vor Vollendung des 62. Lebensjahres beendet wird.

Der Zeitpunkt der Auszahlung kann dadurch einen erheblichen Unterschied machen. Besonders bei einer ohnehin geplanten Vertragsbeendigung sollte geprüft werden, ob eine relativ kurze zusätzliche Haltedauer steuerlich sinnvoll sein könnte.

Ein längeres Festhalten am Vertrag ist allerdings nicht automatisch die beste Lösung. Hohe laufende Kosten, geringe Rendite, fehlende Flexibilität oder ein dringender Kapitalbedarf können dafür sprechen, eine Police trotzdem früher zu beenden.

Abgeltungsteuer und persönlicher Steuersatz: Wo liegt der Unterschied?

Bei der Besteuerung von Lebensversicherungen entsteht häufig Verwirrung, weil Kapitalerträge normalerweise mit der Abgeltungsteuer verbunden werden. Die steuerliche Behandlung einer begünstigten Lebensversicherung kann jedoch anders aussehen.

Erfüllt der Vertrag die Voraussetzungen für die hälftige Besteuerung, ist der halbe Ertrag grundsätzlich mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern. Die endgültige Steuerbelastung wird daher regelmäßig im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung ermittelt.

Warum trotzdem zunächst Steuer einbehalten werden kann

Bei der Auszahlung kann der Versicherer zunächst Kapitalertragsteuer auf den steuerlich relevanten Ertrag einbehalten. Das bedeutet nicht zwingend, dass dieser Steuerabzug gleichzeitig der endgültigen Steuerbelastung entspricht.

Sind die Voraussetzungen für eine hälftige Besteuerung erfüllt, kann die korrekte steuerliche Behandlung über die Einkommensteuererklärung erfolgen. Deshalb sollten Versicherte die Steuerbescheinigung des Versicherers sorgfältig aufbewahren und nicht nur auf den tatsächlich überwiesenen Nettobetrag schauen.

Gerade bei größeren Kapitalauszahlungen lohnt es sich, vorab zu klären, welcher Steuerabzug zunächst erfolgt und welche Angaben später in der Steuererklärung erforderlich sind. Dadurch lässt sich auch vermeiden, dass ein möglicher Erstattungsanspruch übersehen wird.

Wird eine gekündigte Lebensversicherung ebenfalls besteuert?

Eine Kündigung führt nicht automatisch dazu, dass keine Steuer mehr anfällt. Wird der Vertrag vorzeitig beendet und ein Rückkaufswert ausgezahlt, kann ebenfalls ein steuerpflichtiger Unterschiedsbetrag entstehen.

Wie hoch die Steuerbelastung ausfällt, hängt wiederum unter anderem vom Abschlussdatum des Vertrages ab. Bei Verträgen ab 2005 ist besonders problematisch, wenn durch die Kündigung die 12-Jahres-Frist oder die erforderliche Altersgrenze nicht erreicht wird.

Steuerfolgen gehören in den Kündigungsvergleich

Wer zwischen Kündigung, Weiterführung, Beitragsfreistellung und möglicherweise einem Verkauf der Lebensversicherung abwägt, sollte deshalb nicht nur die jeweiligen Bruttobeträge vergleichen. Entscheidend ist, wie viel Kapital nach Kosten und möglichen Steuern tatsächlich verbleibt.

Ein scheinbar höherer Rückkaufswert kann weniger attraktiv sein, wenn eine zeitnahe reguläre Auszahlung deutlich günstiger besteuert würde. Umgekehrt sollte eine schlechte Versicherung nicht jahrelang ausschließlich wegen eines möglichen Steuervorteils fortgeführt werden, ohne Kosten und Rendite zu berücksichtigen.

Lebensversicherung im Todesfall: Ist die Auszahlung steuerpflichtig?

Bei einer Auszahlung aufgrund des Todes der versicherten Person gelten andere Grundsätze als bei einer regulären Kapitalauszahlung am Ende der Vertragslaufzeit. Eine Todesfallleistung aus einer Lebensversicherung beziehungsweise Risikolebensversicherung ist beim Empfänger grundsätzlich nicht als normaler Kapitalertrag einkommensteuerpflichtig.

Damit ist die steuerliche Betrachtung allerdings noch nicht vollständig abgeschlossen. Abhängig von der Vertragsgestaltung und der Person des Bezugsberechtigten kann eine mögliche Erbschaftsteuer eine Rolle spielen.

Einkommensteuer und Erbschaftsteuer nicht verwechseln

Ob Erbschaftsteuer entsteht, hängt unter anderem davon ab, wer Versicherungsnehmer, versicherte Person und Bezugsberechtigter ist. Zusätzlich spielen das persönliche Verhältnis zwischen den beteiligten Personen und die jeweils verfügbaren Freibeträge eine wichtige Rolle.

Bei Ehepartnern und Familien kann die konkrete Gestaltung des Versicherungsvertrages deshalb relevant sein. Bei größeren Versicherungssummen sollte nicht erst nach Eintritt des Versicherungsfalls geprüft werden, wie die Bezugsberechtigung steuerlich einzuordnen ist.

Was gilt bei einer privaten Rentenversicherung?

Nicht jede Lebensversicherung wird am Ende vollständig als Kapitalbetrag ausgezahlt. Bei einer privaten Rentenversicherung kann stattdessen eine lebenslange monatliche Rente vereinbart sein.

Bei einer nicht staatlich geförderten privaten Rentenversicherung wird eine lebenslange Rente grundsätzlich nur mit ihrem sogenannten Ertragsanteil besteuert. Dessen Höhe richtet sich insbesondere nach dem Alter bei Beginn der Rentenzahlung.

Wer hingegen ein Kapitalwahlrecht nutzt und sich das angesparte Guthaben vollständig auszahlen lässt, kann wiederum unter die Regeln für Kapitalauszahlungen fallen. Geförderte Altersvorsorgeprodukte wie Riester- oder Basisrenten besitzen dagegen eigene steuerliche Regelungen und sollten nicht mit einer klassischen privaten Lebensversicherung gleichgesetzt werden.

Fondsgebundene Lebensversicherung und Steuern

Auch bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung ist eine Kapitalauszahlung grundsätzlich nicht automatisch steuerfrei. Für nach 2004 abgeschlossene Verträge gelten ebenfalls die steuerlichen Grundmechanismen rund um Unterschiedsbetrag, Vertragslaufzeit und Altersgrenze.

Zusätzlich können bei fondsgebundenen Verträgen besondere steuerliche Berechnungsregeln eine Rolle spielen. Die konkrete Aufstellung des Versicherers ist daher besonders wichtig, weil sich der steuerlich anzusetzende Betrag nicht immer allein durch das einfache Abziehen sämtlicher Einzahlungen von der Auszahlung bestimmen lässt.

Verbraucher sollten deshalb die jährlichen Vertragsinformationen sowie die Unterlagen zur Auszahlung aufbewahren. Dadurch lässt sich später besser nachvollziehen, wie der Versicherer den steuerpflichtigen Ertrag berechnet hat.

Wann der Auszahlungstermin steuerlich entscheidend sein kann

Bei einer Lebensversicherung kann schon der Zeitpunkt der Auszahlung darüber entscheiden, ob der vollständige oder nur der halbe Ertrag steuerpflichtig ist. Das gilt insbesondere dann, wenn die zwölfjährige Vertragsdauer oder die Altersgrenze von 60 beziehungsweise 62 Jahren unmittelbar bevorsteht.

Wer beispielsweise wenige Monate vor seinem 62. Geburtstag über die Kündigung eines Vertrages aus dem Jahr 2013 nachdenkt, sollte den Steuerunterschied vor einer Entscheidung berechnen. Je größer der angesammelte Gewinn, desto relevanter kann dieser Effekt werden.

Steuerersparnis allein sollte nicht entscheiden

Trotzdem ist es nicht sinnvoll, ausschließlich auf die Steuer zu schauen. Ein Vertrag kann weiterhin Kosten verursachen, und bei fondsgebundenen Policen können sich die Kapitalmärkte bis zum späteren Auszahlungstermin positiv oder negativ entwickeln.

Entscheidend ist deshalb die Netto-Betrachtung. Versicherte sollten gegenüberstellen, welcher Betrag nach Kosten, möglichen Wertveränderungen und Steuern bei einer sofortigen sowie bei einer späteren Auszahlung voraussichtlich verbleibt.

Lebensversicherung richtig vergleichen: Bruttoauszahlung reicht nicht

Wer mehrere Möglichkeiten für einen bestehenden Vertrag prüft, sollte sich nicht nur von einer hohen prognostizierten Ablaufleistung leiten lassen. Gerade bei älteren Lebensversicherungen können Steuerstatus, Garantien und Vertragsbedingungen wirtschaftlich genauso wichtig sein wie die reine Rendite.

Bei einem Vergleich sollten zumindest die bisher eingezahlten Beiträge, der aktuelle Rückkaufswert, die garantierte Ablaufleistung, eine mögliche prognostizierte Gesamtleistung, das Vertragsende und der steuerliche Status berücksichtigt werden. Erst danach lässt sich beurteilen, welche Variante tatsächlich interessant ist.

Welche Unterlagen für die Prüfung wichtig sind

Besonders hilfreich sind der ursprüngliche Versicherungsschein, aktuelle Standmitteilungen, eine Aufstellung der gezahlten Beiträge und Informationen über bereits vorgenommene Vertragsänderungen. Bei einer bevorstehenden Auszahlung sollte zusätzlich eine aktuelle Berechnung des Versicherers angefordert beziehungsweise sorgfältig geprüft werden.

Aus den Unterlagen sollte hervorgehen, wann der Vertrag begonnen hat und welche Versicherungsleistung vorgesehen ist. Bei Unklarheiten über den steuerlichen Status kann außerdem eine verbindliche Auskunft des Versicherers oder eine individuelle steuerliche Beratung sinnvoll sein.

Typische Fehler bei Lebensversicherung und Steuern

Ein häufiger Fehler besteht darin, nur das Abschlussjahr zu betrachten. Ein Vertrag von 2004 ist nicht automatisch steuerfrei, genauso wie bei einer Lebensversicherung von 2006 nicht automatisch der gesamte Gewinn versteuert werden muss.

Ebenso problematisch ist es, die komplette Auszahlung als steuerpflichtiges Einkommen zu betrachten. Bei modernen Verträgen geht es grundsätzlich um den steuerlich relevanten Ertrag und nicht um die bloße Rückzahlung der eigenen Beiträge.

Ein weiterer Fehler ist die Kündigung kurz vor Erreichen einer steuerlich wichtigen Frist. Gerade bei hohen Erträgen kann es sich lohnen, vor einer vorzeitigen Vertragsbeendigung zumindest zu berechnen, welche steuerlichen Auswirkungen ein etwas späterer Auszahlungstermin hätte.

Sollte eine Lebensversicherung wegen der Steuer weitergeführt werden?

Ein steuerlicher Vorteil kann ein gutes Argument für die Fortführung einer Lebensversicherung sein, sollte aber niemals isoliert betrachtet werden. Besonders alte Verträge können durch Steuerfreiheit und Garantiezinsen attraktiv sein, während andere Policen trotz steuerlicher Vorteile wirtschaftlich weniger überzeugen.

Entscheidend ist das Gesamtpaket aus Rendite, Garantien, Kosten, Flexibilität, persönlichem Kapitalbedarf und Steuerfolgen. Wer nur einen dieser Punkte betrachtet, riskiert eine Entscheidung, die auf dem Papier steuerlich günstig erscheint, insgesamt aber schlechter ausfällt.

Bei Verträgen mit nur noch kurzer Restlaufzeit kann das Abwarten häufig interessanter sein als bei einer Police, die noch viele Jahre läuft. Bei langfristigen Entscheidungen sollte außerdem berücksichtigt werden, welche Alternativen für das frei werdende Kapital tatsächlich zur Verfügung stehen.

Häufige Fragen zu Lebensversicherung und Steuern

Bei der steuerlichen Behandlung von Lebensversicherungen kommt es häufig auf Details an, die in allgemeinen Aussagen über „steuerfreie Lebensversicherungen“ verloren gehen. Die folgenden Fragen betreffen deshalb insbesondere Situationen, die kurz vor einer Auszahlung oder Kündigung regelmäßig für Unsicherheit sorgen.

Ist die Auszahlung einer Lebensversicherung immer steuerpflichtig?

Nein, eine Auszahlung ist nicht grundsätzlich steuerpflichtig. Insbesondere bestimmte Altverträge, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden und die damaligen Voraussetzungen erfüllen, können weiterhin vollständig steuerfrei ausgezahlt werden.

Bei Verträgen ab 2005 kann dagegen der erwirtschaftete Unterschiedsbetrag steuerpflichtig sein. Unter bestimmten Voraussetzungen wird davon lediglich die Hälfte mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.

Wie berechnet sich der steuerpflichtige Gewinn einer Lebensversicherung?

Vereinfacht wird die Versicherungsleistung den steuerlich anrechenbaren eingezahlten Beiträgen gegenübergestellt. Werden beispielsweise 80.000 Euro ausgezahlt und wurden 60.000 Euro eingezahlt, beträgt der Unterschiedsbetrag grundsätzlich 20.000 Euro.

Die tatsächliche steuerliche Berechnung kann abhängig von Vertragsart und Vertragsgestaltung abweichen. Bei fondsgebundenen Policen, Zusatzbausteinen oder Vertragsänderungen sollte deshalb die Berechnung des Versicherers herangezogen werden.

Wann gilt bei einer Lebensversicherung die 12-Jahres-Regel?

Bei nach 2004 abgeschlossenen Verträgen ist eine mindestens zwölfjährige Vertragsdauer eine wichtige Voraussetzung für die hälftige Besteuerung des Ertrags. Zusätzlich muss jedoch die jeweils geltende Altersgrenze erreicht sein.

Für Verträge aus den Jahren 2005 bis 2011 ist grundsätzlich das 60. Lebensjahr relevant, während für Verträge ab 2012 grundsätzlich das 62. Lebensjahr gilt. Beide Voraussetzungen müssen zusammen betrachtet werden.

Muss ich eine ausgezahlte Lebensversicherung in der Steuererklärung angeben?

Das hängt vom Vertrag und von der steuerlichen Behandlung der Auszahlung ab. Besonders wenn die Voraussetzungen für die hälftige Besteuerung erfüllt sind, kann die Einkommensteuererklärung notwendig beziehungsweise finanziell wichtig sein, damit die endgültige Besteuerung korrekt berechnet wird.

Der Versicherer stellt für steuerlich relevante Auszahlungen entsprechende Unterlagen zur Verfügung. Diese sollten unbedingt aufbewahrt und bei Unsicherheiten mit den Angaben in der Steuererklärung abgeglichen werden.

Ist die Auszahlung einer Lebensversicherung im Todesfall steuerfrei?

Eine Todesfallleistung ist grundsätzlich nicht wie der Kapitalertrag einer regulär ablaufenden Lebensversicherung einkommensteuerpflichtig. Das gilt insbesondere für die typische Todesfallleistung einer Risikolebensversicherung.

Je nach Gestaltung des Vertrages kann allerdings Erbschaftsteuer relevant werden. Dabei kommt es unter anderem darauf an, wer Versicherungsnehmer, versicherte Person und Bezugsberechtigter ist und welche persönlichen Freibeträge zur Verfügung stehen.

Fazit: Bei der Lebensversicherung entscheidet der Vertrag über die Steuer

Ob bei einer Lebensversicherung Steuern auf die Auszahlung anfallen, lässt sich erst nach einem Blick auf das Abschlussdatum und die Vertragsbedingungen zuverlässig beurteilen. Altverträge vor 2005 können bei erfüllten Voraussetzungen weiterhin vollständig steuerfrei sein, während bei Verträgen ab 2005 grundsätzlich der erwirtschaftete Ertrag steuerlich relevant wird.

Besonders wichtig sind bei neueren Verträgen die zwölfjährige Laufzeit sowie die jeweilige Altersgrenze. Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann statt des vollständigen Unterschiedsbetrags lediglich die Hälfte des Ertrags mit dem persönlichen Einkommensteuersatz steuerpflichtig sein.

Vor einer Kündigung oder größeren Kapitalauszahlung lohnt deshalb eine Netto-Betrachtung. Rückkaufswert, Ablaufleistung, eingezahlte Beiträge, Garantien, verbleibende Kosten und mögliche Steuern sollten gemeinsam beurteilt werden, damit ein vermeintlich attraktiver Auszahlungsbetrag nicht zu einer unerwartet ungünstigen Entscheidung führt.

Ein sorgfältiger Vergleich verschiedener Möglichkeiten kann besonders bei älteren oder kurz vor dem Ablauf stehenden Verträgen hilfreich sein. Nicht die höchste Bruttoauszahlung oder die niedrigste Steuer allein ist entscheidend, sondern der Betrag, der unter Berücksichtigung aller Vertrags- und Steuerfolgen tatsächlich zur persönlichen Situation passt.

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