Girokonto ohne SCHUFA – welche Möglichkeiten gibt es?

Ein negativer SCHUFA-Eintrag bedeutet nicht automatisch, dass Du dauerhaft ohne Girokonto auskommen musst. Entscheidend ist, welches Kontomodell Du beantragst, welche Leistungen Du tatsächlich benötigst und ob ein klassisches Girokonto, ein Guthabenkonto oder ein gesetzliches Basiskonto für Deine Situation geeignet ist.

Ein Girokonto ist heute für nahezu alle Bereiche des täglichen Lebens wichtig. Gehalt, Rente oder Sozialleistungen werden überwiesen, Miete und Versicherungen per Lastschrift bezahlt und viele Einkäufe funktionieren inzwischen selbstverständlich mit Karte oder Smartphone.

Problematisch kann es werden, wenn eine Bank wegen negativer Bonitätsmerkmale kein reguläres Girokonto eröffnen möchte. Wer dann nach einem Girokonto ohne SCHUFA sucht, trifft auf sehr unterschiedliche Angebote – vom normalen Guthabenkonto über spezielle Kontomodelle bis zum gesetzlich geregelten Basiskonto.

Dabei sollte nicht allein die Frage im Mittelpunkt stehen, ob eine Kontoeröffnung trotz SCHUFA möglich ist. Ebenso wichtig sind Kontoführungsgebühren, Karten, Bargeldversorgung, Online-Banking, Überweisungen, Lastschriften und mögliche Zusatzkosten. Dieser Ratgeber zeigt, welche Möglichkeiten bestehen, wo die Unterschiede liegen und worauf Du bei einem Vergleich besonders achten solltest.

Was bedeutet „Girokonto ohne SCHUFA“ eigentlich?

Der Begriff Girokonto ohne SCHUFA wird häufig verwendet, ist aber rechtlich kein eigener Kontotyp. Je nach Anbieter kann damit gemeint sein, dass keine klassische Bonitätsprüfung erfolgt, dass negative SCHUFA-Merkmale einer Kontoeröffnung nicht grundsätzlich entgegenstehen oder dass das Konto ausschließlich auf Guthabenbasis geführt wird.

Gerade dieser Unterschied ist wichtig. Ein Konto kann trotz negativer SCHUFA erhältlich sein, obwohl im Rahmen der Kontoeröffnung dennoch bestimmte Daten geprüft werden. Auch Identitätsprüfungen und gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen zur Verhinderung von Geldwäsche bleiben selbstverständlich erforderlich.

Bei einem klassischen Girokonto entscheidet die Bank grundsätzlich selbst, ob sie eine Geschäftsbeziehung eingehen möchte. Ein negativer SCHUFA-Eintrag, Zahlungsstörungen oder eine schwache Bonität können deshalb dazu führen, dass ein normales Girokonto mit Dispokredit nicht angeboten wird.

Anders sieht es beim gesetzlich geregelten Basiskonto aus. Hier bestehen deutlich strengere Vorgaben dafür, aus welchen Gründen ein Antrag abgelehnt werden darf. Ein negativer SCHUFA-Score allein gehört nicht zu diesen gesetzlichen Ablehnungsgründen.

Warum Banken bei einem normalen Girokonto die Bonität prüfen können

Für die Bank ist ein Girokonto nicht zwangsläufig nur ein technisches Zahlungskonto. Je nach Vertrag können damit Kreditrisiken verbunden sein, beispielsweise durch einen eingeräumten Dispokredit, eine geduldete Kontoüberziehung oder bestimmte Kartenleistungen.

Deshalb prüfen Banken bei regulären Girokonten häufig die Bonität des Antragstellers. Wie streng diese Prüfung ausfällt und welche Kriterien zur Ablehnung führen, unterscheidet sich zwischen den Instituten.

Ein negativer SCHUFA-Eintrag muss deshalb nicht bei jeder Bank dieselben Folgen haben. Auch die Art des Merkmals, sein Alter, offene Forderungen und die insgesamt hinterlegten Informationen können für die interne Bewertung eine Rolle spielen.

Wer lediglich ein Konto für Gehaltseingänge, Überweisungen, Daueraufträge, Lastschriften und Kartenzahlungen benötigt, braucht allerdings nicht zwingend einen Kreditrahmen. Genau an diesem Punkt kommen Guthaben- und Basiskonten ins Spiel.

Welche Möglichkeiten für ein Girokonto trotz negativer SCHUFA gibt es?

Wer bei einem regulären Girokonto abgelehnt wurde, sollte nicht vorschnell davon ausgehen, überhaupt kein Konto mehr eröffnen zu können. Es gibt mehrere Kontomodelle, die auch bei eingeschränkter Bonität infrage kommen können.

Welche Lösung sinnvoll ist, hängt davon ab, ob lediglich ein negativer SCHUFA-Eintrag vorhanden ist oder ob zusätzlich beispielsweise Kontopfändungen, bestehende Schulden oder ein gekündigtes Bankkonto eine Rolle spielen.

Guthabenkonto als einfache Alternative

Ein Guthabenkonto funktioniert grundsätzlich ähnlich wie ein gewöhnliches Girokonto, wird jedoch normalerweise ohne Kreditrahmen geführt. Zahlungen können daher nur ausgeführt werden, wenn ausreichend Guthaben auf dem Konto vorhanden ist.

Für die Bank entsteht dadurch ein geringeres Kreditrisiko. Das kann die Chancen auf eine Kontoeröffnung verbessern, bedeutet aber nicht automatisch, dass jedes Guthabenkonto ohne Bonitätsprüfung angeboten wird.

Vor einer Beantragung sollte deshalb genau geprüft werden, welche Voraussetzungen gelten. Besonders wichtig ist die Frage, welche Zahlungsfunktionen tatsächlich enthalten sind und ob beispielsweise eine Karte, Lastschriften, Daueraufträge und Online-Banking ohne Einschränkungen genutzt werden können.

Basiskonto mit gesetzlichem Zugangsanspruch

Eine besonders wichtige Möglichkeit ist das Basiskonto. Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union haben grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf ein solches Konto, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Ein Basiskonto muss grundlegende Funktionen des Zahlungsverkehrs ermöglichen. Dazu zählen unter anderem Ein- und Auszahlungen, Überweisungen einschließlich Daueraufträgen, Lastschriften und Zahlungsvorgänge mit einer Zahlungskarte.

Damit lässt sich ein Basiskonto für viele alltägliche Aufgaben praktisch wie ein normales Girokonto verwenden. Ein Anspruch auf einen Dispokredit oder andere Kreditprodukte gehört allerdings nicht automatisch zum gesetzlichen Leistungsumfang.

Gerade für Menschen mit negativen SCHUFA-Merkmalen ist dieser Unterschied entscheidend. Das Basiskonto soll die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr ermöglichen und nicht von einer klassischen Kreditwürdigkeitsprüfung abhängig machen.

Kontomodelle ohne Überziehungsmöglichkeit

Auch manche regulären Girokonten werden ausschließlich oder zunächst auf Guthabenbasis angeboten. Solche Modelle können interessant sein, wenn kein Kreditbedarf besteht und lediglich ein funktionierendes Konto für den täglichen Zahlungsverkehr gesucht wird.

Allerdings sollte die Bezeichnung eines Kontos nicht überbewertet werden. Entscheidend sind die tatsächlichen Vertragsbedingungen und nicht Begriffe wie „Guthabenkonto“, „Onlinekonto“, „Prepaid-Konto“ oder „Konto ohne Bonitätsprüfung“.

Vor allem bei Angeboten außerhalb klassischer Banken sollte geklärt werden, welche Institution das Konto führt, welche Einlagensicherung oder anderweitige Absicherung für das Guthaben besteht und welche Zahlungsfunktionen angeboten werden.

Kann eine Bank ein Basiskonto wegen der SCHUFA ablehnen?

Ein negativer SCHUFA-Eintrag allein ist kein gesetzlicher Grund, einen berechtigten Antrag auf ein Basiskonto abzulehnen. Der Anspruch auf ein Basiskonto würde seinen Zweck weitgehend verfehlen, wenn gerade Personen mit finanziellen Schwierigkeiten aufgrund ihrer Bonität ausgeschlossen werden könnten.

Das bedeutet allerdings nicht, dass ein Basiskonto unter allen Umständen eröffnet werden muss. Das Zahlungskontengesetz sieht bestimmte konkrete Ablehnungsgründe vor. Dazu kann beispielsweise gehören, dass bereits ein anderes nutzbares Zahlungskonto in Deutschland besteht.

Auch bestimmte schwerwiegende Fälle im Zusammenhang mit strafbarem Verhalten gegenüber dem jeweiligen Institut oder gesetzliche Hindernisse bei der erforderlichen Identifizierung können eine Ablehnung rechtfertigen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann außerdem eine frühere berechtigte Kündigung eines Basiskontos beim selben Institut relevant sein.

Eine Bank darf deshalb durchaus prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Sie darf einen Antrag auf ein Basiskonto aber nicht einfach nur deshalb ablehnen, weil die allgemeine Bonität des Antragstellers schlecht ist.

Welche Leistungen bietet ein Basiskonto?

Ein Basiskonto ist kein Konto zweiter Klasse, das lediglich Geld entgegennehmen kann. Es soll die grundlegende Teilnahme am modernen Zahlungsverkehr ermöglichen und deckt deshalb einen erheblichen Teil der Funktionen ab, die Verbraucher im Alltag benötigen.

Dazu gehören insbesondere Überweisungen, Daueraufträge, Lastschriften sowie Möglichkeiten zur Bargeldein- und -auszahlung. Auch Zahlungsvorgänge über eine Zahlungskarte gehören grundsätzlich zu den vorgesehenen Basisleistungen.

Welche konkrete Karte ausgegeben wird und welche zusätzlichen Funktionen vorhanden sind, hängt allerdings vom jeweiligen Institut und Kontomodell ab. Deshalb lohnt sich auch bei einem Basiskonto ein Vergleich der Leistungen.

Ein Dispokredit gehört dagegen nicht automatisch dazu. Das Basiskonto ist grundsätzlich auf Zahlungsdienste ohne Kreditgeschäft ausgerichtet, zusätzliche Leistungen können aber gesondert vereinbart werden.

Gerade bei problematischer Bonität kann die fehlende Überziehungsmöglichkeit sogar hilfreich sein. Ausgaben werden stärker an das tatsächlich vorhandene Guthaben gekoppelt, wodurch zusätzliche Dispozinsen und eine weitere Verschuldung vermieden werden können.

Girokonto ohne SCHUFA bedeutet nicht automatisch kostenloses Konto

Einer der häufigsten Irrtümer besteht darin, ein Basiskonto oder Guthabenkonto automatisch mit einem kostenlosen Girokonto gleichzusetzen. Tatsächlich können auch für solche Konten Kontoführungsgebühren und weitere Entgelte anfallen.

Beim Basiskonto müssen die Entgelte für die gesetzlich erfassten Leistungen angemessen sein. Bei der Beurteilung spielen unter anderem marktübliche Entgelte und das tatsächliche Nutzungsverhalten eine Rolle.

Für Verbraucher bleibt ein Preisvergleich trotzdem sinnvoll. Zwei Konten können ähnliche Grundfunktionen bieten und sich bei den Gesamtkosten dennoch deutlich unterscheiden.

Neben dem monatlichen Kontopreis sollten vor allem Gebühren für Karten, Bargeldabhebungen, Bargeldeinzahlungen, beleghafte Überweisungen und bestimmte Serviceleistungen berücksichtigt werden. Wer häufig Bargeld nutzt, benötigt möglicherweise ein anderes Kontomodell als jemand, der fast ausschließlich digital bezahlt.

Worauf Du bei einem Girokonto ohne SCHUFA achten solltest

Der Begriff „ohne SCHUFA“ sollte niemals das einzige Auswahlkriterium sein. Ein Konto muss im Alltag funktionieren, transparent bepreist sein und zu Deinem persönlichen Zahlungsverhalten passen.

Besonders wichtig sind die monatlichen Gesamtkosten. Ein scheinbar niedriger Grundpreis kann wenig attraktiv sein, wenn häufig benötigte Leistungen zusätzlich berechnet werden.

Auch die Bargeldversorgung verdient Aufmerksamkeit. Wer regelmäßig Bargeld benötigt, sollte prüfen, an welchen Geldautomaten kostenlos oder günstig abgehoben werden kann und ob dafür bestimmte Mindestbeträge oder andere Bedingungen gelten.

Ebenso wichtig ist die angebotene Karte. Eine Debitkarte belastet das Konto normalerweise zeitnah und unterscheidet sich damit wesentlich von einer klassischen Kreditkarte mit eigenem Kreditrahmen.

Wer im Ausland reist, Mietwagen bucht oder Hotels reserviert, sollte zusätzlich prüfen, ob die angebotene Karte dafür geeignet ist. Nicht jede Zahlungskarte wird in jeder Situation wie eine klassische Kreditkarte akzeptiert.

Ein weiterer Punkt ist die Kontoführung. Wer ausschließlich Online-Banking und eine App verwendet, kann häufig andere Kontomodelle wählen als jemand, der regelmäßig eine Filiale, persönliche Beratung oder beleghafte Überweisungen benötigt.

Vorsicht bei besonders auffälligen „Konto ohne SCHUFA“-Angeboten

Menschen mit finanziellen Schwierigkeiten sind für unseriöse oder überteuerte Angebote besonders anfällig. Aussagen wie „garantierte Kontoeröffnung“ oder „100 Prozent ohne Prüfung“ sollten deshalb nicht dazu führen, Vertragsbedingungen ungeprüft zu akzeptieren.

Manche Angebote wirken auf den ersten Blick wie ein gewöhnliches Girokonto, besitzen aber einen deutlich eingeschränkteren Funktionsumfang. Andere werden mit Zusatzleistungen kombiniert, die den monatlichen Preis erheblich erhöhen können.

Achte außerdem darauf, ob tatsächlich ein vollwertiges Zahlungskonto mit eigener IBAN angeboten wird. Ebenso sollte klar sein, welches Unternehmen Vertragspartner ist und wie vorhandenes Guthaben abgesichert wird.

Besondere Vorsicht ist bei hohen einmaligen Aufnahme-, Aktivierungs- oder Vermittlungsgebühren angebracht. Ein finanziell angespannter Verbraucher benötigt vor allem ein zuverlässiges Zahlungskonto und keine zusätzlichen kostenpflichtigen Produkte, die für die Kontonutzung nicht erforderlich sind.

Ist ein Konto bei negativer SCHUFA automatisch ein Guthabenkonto?

Nein, eine negative SCHUFA führt nicht automatisch dazu, dass ausschließlich ein bestimmtes Kontomodell möglich ist. Banken bewerten reguläre Girokontoanträge unterschiedlich und können beispielsweise auch ein normales Konto ohne Dispokredit anbieten.

In der Praxis ist ein Konto ohne Kreditrahmen jedoch naheliegend, wenn die Bonität eingeschränkt ist. Das Kreditrisiko für die Bank wird dadurch reduziert, weil der Kontoinhaber grundsätzlich nur über vorhandenes Guthaben verfügen kann.

Für Verbraucher sollte deshalb die Frage wichtiger sein, welche Funktionen benötigt werden. Wer keinen Dispokredit benötigt, muss nicht unbedingt Wert darauf legen, dass das Konto überhaupt überziehbar ist.

Im Gegenteil kann eine konsequente Guthabenführung dazu beitragen, die eigenen Finanzen besser zu kontrollieren. Besonders bei bestehenden Schulden kann ein dauerhaft überzogenes Girokonto zusätzliche finanzielle Belastungen verursachen.

Girokonto ohne SCHUFA und Dispokredit – passt das zusammen?

Ein klassischer Dispokredit ist ein Kredit. Die Bank stellt einen Kreditrahmen zur Verfügung, der flexibel genutzt werden kann und für den bei Inanspruchnahme Zinsen berechnet werden.

Deshalb ist es nachvollziehbar, dass Banken vor der Gewährung eines Dispos die Kreditwürdigkeit prüfen. Wer bereits negative SCHUFA-Merkmale besitzt, sollte nicht davon ausgehen, dass ein Girokonto trotz SCHUFA automatisch einen Dispokredit enthält.

Für den normalen Zahlungsverkehr ist ein Dispo ohnehin nicht erforderlich. Gehalt kann eingehen, Rechnungen können überwiesen und Lastschriften ausgeführt werden, solange ausreichend Kontodeckung vorhanden ist.

Gerade wenn finanzielle Schwierigkeiten bereits bestehen, sollte ein neuer Dispokredit nicht als Hauptargument bei der Kontowahl dienen. Wichtiger sind transparente Kosten, zuverlässige Zahlungsfunktionen und ein Kontomodell, das dauerhaft finanzierbar bleibt.

Girokonto trotz SCHUFA richtig vergleichen

Ein Vergleich kann auch dann sinnvoll sein, wenn die Auswahl aufgrund negativer Bonität eingeschränkt erscheint. Dabei sollten jedoch nicht dieselben Prioritäten gesetzt werden wie bei einem klassischen Premium-Girokonto.

Zunächst sollte geprüft werden, ob das gewünschte Kontomodell grundsätzlich für Personen mit negativen Bonitätsmerkmalen erhältlich ist. Anschließend sind Grundpreis, Zahlungsfunktionen, Karte, Bargeldversorgung und mögliche Zusatzkosten entscheidend.

Bei einem Vergleich sollte außerdem zwischen einem freiwillig angebotenen Guthabenkonto und einem gesetzlichen Basiskonto unterschieden werden. Die Bezeichnungen können ähnlich wirken, die rechtliche Grundlage und die Voraussetzungen sind jedoch nicht identisch.

Wer bereits ein nutzbares Girokonto besitzt, sollte zudem prüfen, ob ein Wechsel tatsächlich einen Vorteil bringt. Ein neues Konto ist nicht automatisch besser, nur weil es ausdrücklich mit Formulierungen rund um SCHUFA oder Bonität beworben wird.

Welche Angaben sind bei der Kontoeröffnung erforderlich?

Auch bei einem Konto, das trotz negativer SCHUFA eröffnet werden kann, erfolgt keine anonyme Kontoeröffnung. Banken und andere verpflichtete Finanzdienstleister müssen Kunden identifizieren und gesetzliche Vorgaben erfüllen.

Typischerweise werden deshalb persönliche Angaben wie Name, Geburtsdatum und Anschrift benötigt. Hinzu kommt eine Identitätsprüfung, die je nach Anbieter beispielsweise digital oder über ein anderes zulässiges Identifikationsverfahren durchgeführt werden kann.

Beim Antrag auf ein Basiskonto muss außerdem relevant sein, ob bereits ein nutzbares Zahlungskonto in Deutschland vorhanden ist. Ein bestehendes Konto kann unter bestimmten Voraussetzungen dazu führen, dass kein zusätzlicher Anspruch auf ein Basiskonto besteht.

Deshalb sollten Angaben im Kontoantrag vollständig und korrekt gemacht werden. Der Versuch, bestehende Konten oder andere relevante Tatsachen zu verschweigen, ist keine sinnvolle Strategie und kann die Kontoeröffnung unnötig erschweren.

Was tun, wenn der Antrag auf ein normales Girokonto abgelehnt wird?

Eine Ablehnung eines klassischen Girokontos ist zunächst ärgerlich, aber nicht zwangsläufig das Ende der Kontosuche. Zunächst sollte geklärt werden, ob lediglich ein bestimmtes Kontomodell abgelehnt wurde oder ob das Institut überhaupt keine Geschäftsbeziehung eingehen möchte.

Anschließend kann ein Konto ohne Kreditrahmen oder ein Guthabenmodell geprüft werden. Besteht kein anderes nutzbares Zahlungskonto, kann außerdem ein Antrag auf ein Basiskonto infrage kommen.

Wird ein ordnungsgemäßer Antrag auf ein Basiskonto abgelehnt, muss das Institut grundsätzlich innerhalb der gesetzlichen Frist reagieren und eine Ablehnung unter den vorgesehenen Voraussetzungen begründen. Das Zahlungskontengesetz sieht zudem ein Verfahren vor, über das eine unrechtmäßige Ablehnung überprüft werden kann.

Deshalb sollte zwischen der Ablehnung eines normalen Girokontos und der Ablehnung eines Basiskontos klar unterschieden werden. Bei einem normalen Girokonto besteht grundsätzlich nicht derselbe gesetzliche Zugangsanspruch.

Wann ist ein Girokonto ohne SCHUFA besonders sinnvoll?

Ein solches Konto kann vor allem für Menschen interessant sein, deren Bonität derzeit eingeschränkt ist und die deshalb Schwierigkeiten bei der Eröffnung eines regulären Girokontos haben. Es kann außerdem eine sinnvolle Übergangslösung sein, bis sich die persönliche finanzielle Situation stabilisiert hat.

Auch Verbraucher, die bewusst keinen Kreditrahmen möchten, können sich für ein reines Guthabenkonto entscheiden. Eine negative SCHUFA ist dafür nicht zwingend Voraussetzung.

Wer dagegen problemlos ein günstiges reguläres Girokonto erhalten kann, sollte nicht automatisch nach speziellen „SCHUFA-freien“ Angeboten suchen. Solche Modelle können teilweise höhere Gebühren oder weniger Zusatzleistungen besitzen.

Die Kontowahl sollte deshalb immer von der tatsächlichen Situation ausgehen. Entscheidend ist nicht die Produktbezeichnung, sondern das Verhältnis aus Zugangsvoraussetzungen, Kosten und benötigten Leistungen.

Typische Fehler bei der Suche nach einem Girokonto trotz SCHUFA

Ein häufiger Fehler ist, nach mehreren Ablehnungen wahllos zahlreiche Kontoanträge gleichzeitig zu stellen. Sinnvoller ist es, zunächst die eigene Situation zu analysieren und gezielt nach Kontomodellen zu suchen, die auch ohne Kreditrahmen angeboten werden.

Ebenso problematisch ist die Annahme, ein teures Konto müsse leichter erhältlich oder automatisch besser sein. Hohe Kontoführungsgebühren ersetzen keine guten Konditionen und sind kein Qualitätsmerkmal.

Auch sollte ein Kontomodell nicht allein deshalb gewählt werden, weil der Anbieter ausdrücklich mit „ohne SCHUFA“ wirbt. Ein normales Guthaben- oder Basiskonto kann je nach Situation die transparentere und günstigere Lösung sein.

Schließlich sollte die fehlende Überziehungsmöglichkeit nicht automatisch als Nachteil betrachtet werden. Wer bereits finanzielle Schwierigkeiten hat, kann von einer konsequenten Guthabenführung sogar profitieren.

Wie lässt sich ein geeignetes Konto auswählen?

Zunächst sollte geklärt werden, was das Konto im Alltag leisten muss. Für viele Verbraucher sind eine eigene IBAN, Überweisungen, Daueraufträge, Lastschriften, eine Zahlungskarte, Online-Banking und eine ausreichend gute Bargeldversorgung die wichtigsten Funktionen.

Danach sollten die tatsächlichen Jahreskosten betrachtet werden. Ein Konto für beispielsweise 5 Euro im Monat kostet bereits 60 Euro pro Jahr, bevor zusätzliche Gebühren für Karten, Bargeld oder bestimmte Buchungen berücksichtigt werden.

Der günstigste monatliche Grundpreis ist deshalb nicht zwangsläufig die wirtschaftlichste Lösung. Wer regelmäßig kostenpflichtige Zusatzleistungen benötigt, kann mit einem etwas höheren Pauschalpreis am Ende günstiger fahren.

Ebenso sollten Einschränkungen bei Kartenzahlungen, Bargeldabhebungen oder Auslandsnutzung berücksichtigt werden. Erst wenn diese Punkte passen, lässt sich beurteilen, welches Konto für die eigene Situation wirklich geeignet ist.

Häufige Fragen zum Girokonto ohne SCHUFA

Die Suche nach einem Girokonto trotz negativer Bonität wirft häufig sehr konkrete Fragen auf. Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen einem freiwillig angebotenen normalen Girokonto und dem gesetzlich geregelten Basiskonto.

Kann ich trotz negativem SCHUFA-Eintrag ein Girokonto eröffnen?

Ja, grundsätzlich ist das möglich. Ob eine Bank ein gewöhnliches Girokonto eröffnet, hängt jedoch von ihren eigenen Annahmekriterien und dem gewünschten Kontomodell ab.

Eine weitere Möglichkeit ist ein Guthabenkonto ohne Kreditrahmen. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann außerdem ein Anspruch auf ein Basiskonto bestehen, bei dem ein negativer SCHUFA-Eintrag allein kein zulässiger Ablehnungsgrund ist.

Ist ein Basiskonto dasselbe wie ein Girokonto ohne SCHUFA?

Nicht vollständig. Das Basiskonto ist ein gesetzlich geregeltes Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen, während „Girokonto ohne SCHUFA“ lediglich eine allgemeine und häufig werbliche Bezeichnung ist.

Ein Basiskonto eignet sich aber besonders für Menschen, die wegen ihrer Bonität Schwierigkeiten bei der Eröffnung eines normalen Girokontos haben. Es ermöglicht die wichtigsten Funktionen des täglichen Zahlungsverkehrs, ohne dass ein Anspruch auf Kredit- oder Dispoleistungen besteht.

Bekomme ich bei einem Girokonto trotz SCHUFA eine Bankkarte?

Bei vielen geeigneten Kontomodellen gehört eine Zahlungskarte zum Leistungsumfang. Welche Kartenart ausgegeben wird und welche Nutzungsmöglichkeiten bestehen, hängt vom jeweiligen Anbieter und Tarif ab.

Vor der Kontoeröffnung sollte deshalb geprüft werden, ob es sich beispielsweise um eine Debitkarte handelt und welche Kosten für die Karte entstehen. Wer häufig reist oder Mietwagen und Hotels bucht, sollte zudem auf mögliche Akzeptanzunterschiede achten.

Kann ich bei negativer SCHUFA einen Dispokredit bekommen?

Ein Dispokredit ist nicht Bestandteil eines Kontos, nur weil dieses als Girokonto angeboten wird. Banken prüfen vor der Kreditvergabe normalerweise die Bonität und können einen Dispokredit bei negativen Merkmalen ablehnen oder gar nicht erst anbieten.

Für den alltäglichen Zahlungsverkehr ist ein Dispo nicht erforderlich. Ein Guthabenkonto kann gerade bei bestehenden finanziellen Problemen helfen, zusätzliche Schulden durch eine dauerhafte Kontoüberziehung zu vermeiden.

Was kann ich tun, wenn mein Antrag auf ein Basiskonto abgelehnt wurde?

Zunächst sollte geprüft werden, aus welchem Grund die Bank den Antrag abgelehnt hat. Für ein Basiskonto gelten gesetzlich festgelegte Ablehnungsgründe, sodass eine allgemeine schlechte Bonität nicht einfach als Begründung ausreicht.

Bei einer möglicherweise unberechtigten Ablehnung bestehen Möglichkeiten, die Entscheidung überprüfen zu lassen. Wichtig ist deshalb, die schriftlichen Unterlagen der Bank aufzubewahren und genau zwischen einer Ablehnung eines normalen Girokontos und eines ausdrücklich beantragten Basiskontos zu unterscheiden.

Fazit: Auch mit negativer SCHUFA gibt es Wege zum Girokonto

Ein negativer SCHUFA-Eintrag kann die Auswahl bei klassischen Girokonten einschränken, bedeutet aber nicht automatisch, dass kein Konto mehr eröffnet werden kann. Guthabenkonten, reguläre Konten ohne Kreditrahmen und insbesondere das gesetzliche Basiskonto können je nach persönlicher Situation geeignete Alternativen sein.

Besonders wichtig ist, sich nicht von der Bezeichnung „Girokonto ohne SCHUFA“ blenden zu lassen. Entscheidend sind die tatsächlichen Annahmebedingungen, monatlichen Kosten, Karten, Bargeldmöglichkeiten, Zahlungsfunktionen und möglichen Einschränkungen.

Wer wegen negativer Bonität kein gewöhnliches Girokonto erhält und kein anderes nutzbares Konto besitzt, sollte sich insbesondere mit dem Basiskonto beschäftigen. Ein negativer SCHUFA-Eintrag allein beseitigt den gesetzlichen Anspruch darauf nicht, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Ein sorgfältiger Kontovergleich kann anschließend helfen, unnötig hohe Gebühren und eingeschränkte Leistungen zu vermeiden. Dabei sollte nicht das vermeintlich günstigste oder am offensivsten beworbene Angebot gewinnen, sondern das Konto, das zuverlässig zum eigenen Zahlungsalltag und zur finanziellen Situation passt.

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