Wer sich für die ERGO Krankenhauszusatzversicherung interessiert, sucht meist nicht einfach irgendeinen zusätzlichen Krankenversicherungsschutz. Entscheidend ist vielmehr, welche Wahlleistungen bei einem stationären Aufenthalt tatsächlich übernommen werden und ob der Beitrag auch langfristig zur eigenen Planung passt.
Genau hier setzt das Angebot der ERGO Krankenversicherung AG an. Die beiden Tarife SZS und SZL bieten denselben stationären Leistungsumfang mit freier Krankenhauswahl, Ein- oder Zweibettzimmer sowie ärztlichen Wahlleistungen, unterscheiden sich aber deutlich bei der Beitragskalkulation. Zusätzlich gibt es ein Ersatz-Krankenhaustagegeld, wenn bestimmte versicherte Leistungen während eines vollstationären Aufenthalts nicht genutzt werden.
Für Verbraucher ist deshalb weniger die Frage entscheidend, welcher der beiden Tarife „mehr“ leistet. Wichtiger ist, ob ein günstigerer Einstieg ohne Alterungsrückstellung oder eine langfristiger angelegte Kalkulation mit Alterungsrückstellung besser zur persönlichen Situation passt.
Was bietet die ERGO Krankenhauszusatzversicherung?
Die ERGO Krankenhauszusatzversicherung richtet sich in erster Linie an gesetzlich Krankenversicherte, die ihren Schutz bei stationären Behandlungen deutlich erweitern möchten. Im Mittelpunkt stehen nicht Leistungen für ambulante Arztbesuche oder Zahnersatz, sondern die Unterbringung und medizinische Behandlung während eines Krankenhausaufenthalts.
Versicherte erhalten bei einer medizinisch notwendigen stationären Behandlung unter anderem Zugang zu ärztlichen Wahlleistungen und können zwischen öffentlichen und privaten Krankenhäusern wählen. Hinzu kommen die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sowie Leistungen für Rooming-in bei versicherten Kindern unter bestimmten Voraussetzungen.
Für Erwachsene kann der Antrag online gestellt werden. Dabei müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden; der individuelle Beitrag wird anschließend in der Regel direkt ermittelt. Für Kinder ist der Abschluss nicht über den normalen Onlineweg vorgesehen, sondern erfolgt über Beratung beziehungsweise direkten Kontakt. Eine reguläre Wartezeit sieht das aktuell beworbene ERGO-Angebot nicht vor.
Tarife der ERGO Krankenhauszusatzversicherung
Bei der Tarifstruktur geht ERGO einen vergleichsweise übersichtlichen Weg. Statt verschiedene Leistungsstufen mit immer umfangreicheren Leistungen anzubieten, stehen mit SZS und SZL zwei Varianten zur Verfügung, deren stationäre Leistungen grundsätzlich identisch sind.
Der entscheidende Unterschied liegt in der Kalkulation des Beitrags. SZS ist auf einen niedrigeren Einstieg ausgelegt und arbeitet ohne Alterungsrückstellung, während SZL mit Alterungsrückstellung kalkuliert wird und dadurch stärker auf eine langfristige Beitragsplanung ausgerichtet ist.
Tarif SZS – günstigerer Einstieg ohne Alterungsrückstellung
Der Tarif SZS wird nach Art der Schadenversicherung kalkuliert. Es wird keine Alterungsrückstellung aufgebaut, wodurch insbesondere in jüngeren Altersgruppen ein vergleichsweise niedriger Einstieg möglich ist.
Dafür verändert sich der Beitrag mit dem Erreichen bestimmter Altersgruppen. Aktuell nennt ERGO für Versicherte zwischen 21 und 30 Jahren beispielsweise 19,80 Euro monatlich, für 31- bis 50-Jährige 27,70 Euro, für 51- bis 55-Jährige 35,70 Euro, für 56- bis 60-Jährige 45,90 Euro und für 61- bis 65-Jährige 61,20 Euro monatlich. Diese Beiträge sind tarifbezogene Beispiele und ersetzen keine individuelle Beitragsberechnung.
Eine Besonderheit ist die Altersgrenze innerhalb dieser Kalkulationsform. SZS endet mit dem 66. Geburtstag und wird anschließend auf SZL umgestellt; maßgeblich ist dann der zu diesem Zeitpunkt geltende Beitrag für einen entsprechenden Eintritt beziehungsweise Wechsel in SZL.
Tarif SZL – Kalkulation mit Alterungsrückstellung
SZL bietet dieselben stationären Leistungen wie SZS, verfolgt beim Beitrag jedoch einen anderen Ansatz. Ab dem 21. Geburtstag wird eine Alterungsrückstellung aufgebaut, weshalb der anfängliche Beitrag grundsätzlich höher liegen kann als beim vergleichbaren Einstieg in SZS.
Der Gedanke dahinter ist eine langfristigere Kalkulation. Altersbedingte Beitragssprünge nach festen Altersgruppen, wie sie bei SZS vorgesehen sind, sollen durch die Alterungsrückstellung vermieden werden; allgemeine Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Kosten oder Rechnungsgrundlagen sind davon allerdings zu unterscheiden.
Für Verbraucher, die die Krankenhauszusatzversicherung über viele Jahre oder Jahrzehnte halten möchten, kann diese Struktur interessant sein. Wer dagegen zunächst möglichst günstig einsteigen möchte, dürfte eher auf SZS schauen und sollte dabei die späteren Altersstufen von Anfang an in die Entscheidung einbeziehen.
Welche Leistungen bietet die ERGO Krankenhauszusatzversicherung?
Der Leistungsumfang konzentriert sich auf typische Wahlleistungen, die gesetzlich Versicherte ohne Zusatzschutz häufig selbst bezahlen müssten. Dazu gehören vor allem eine komfortablere Unterbringung, die freie Wahl des Krankenhauses und ärztliche Wahlleistungen.
Wichtig ist dabei, das Gesamtpaket zu betrachten. Der Mehrwert besteht nicht allein darin, während eines Krankenhausaufenthalts ein Einzelzimmer zu bekommen, sondern auch darin, bei der medizinischen Behandlung und bei der Wahl des Krankenhauses deutlich mehr Entscheidungsfreiheit zu erhalten.
Einbettzimmer und Zweibettzimmer
Die ERGO Krankenhauszusatzversicherung übernimmt im Rahmen des versicherten Leistungsumfangs die Kosten für eine Unterbringung im Einbettzimmer. Wird stattdessen ein Zweibettzimmer genutzt, ist ein zusätzliches Krankenhaustagegeld von 30 Euro vorgesehen.
Bei einer Unterbringung im Mehrbettzimmer erhöht sich die entsprechende Ersatzleistung auf 50 Euro pro Tag. Damit bleibt ein finanzieller Ausgleich bestehen, wenn der versicherte Komfort nicht oder nicht vollständig in Anspruch genommen wird.
Chefarztbehandlung und ärztliche Wahlleistungen
Neben der Unterkunft gehören ärztliche Wahlleistungen zum Kern des Angebots. Dazu kann beispielsweise die Behandlung durch den Chefarzt oder einen anderen besonders ausgewählten Spezialisten gehören.
Für Verbraucher ist dieser Punkt häufig wichtiger als der reine Zimmerkomfort. Gerade bei komplizierteren Eingriffen kann die Möglichkeit, einen bestimmten Spezialisten beziehungsweise Wahlarzt hinzuzuziehen, den eigentlichen Grund für eine stationäre Zusatzversicherung darstellen.
Freie Krankenhauswahl
Bei medizinisch notwendigen stationären Behandlungen ermöglicht das Angebot eine freie Wahl zwischen öffentlichen und privaten Krankenhäusern. Damit wird der Spielraum gegenüber der normalen Versorgung gesetzlich Versicherter deutlich erweitert.
Das kann insbesondere dann interessant sein, wenn eine bestimmte Klinik auf eine Erkrankung oder Behandlung spezialisiert ist. Die freie Krankenhauswahl sollte dennoch nicht mit einer völlig voraussetzungslosen Kostenübernahme verwechselt werden, denn Ausgangspunkt des Versicherungsschutzes bleibt eine medizinisch notwendige stationäre Behandlung.
Ersatz-Krankenhaustagegeld
Wer während eines vollstationären Aufenthalts auf versicherte Leistungen verzichtet, kann stattdessen ein Ersatz-Krankenhaustagegeld erhalten. Bei einem Verzicht auf Chefarztbehandlung beziehungsweise ärztliche Wahlleistungen werden 50 Euro täglich genannt; bei Verzicht auf das Einbettzimmer sind es 30 Euro und bei Unterbringung im Mehrbettzimmer anstelle des versicherten Ein- oder Zweibettzimmers 50 Euro.
Wer vollständig auf entsprechende Wahlleistungen und Zimmerkomfort verzichtet, kann damit insgesamt auf bis zu 100 Euro Ersatzleistung pro Tag kommen. Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 20 Jahre gelten jeweils die halben Beträge.
Rooming-in für Kinder
Wird ein versichertes Kind bis zum Alter von 16 Jahren stationär behandelt, kann die Unterbringung und Verpflegung eines Erziehungsberechtigten übernommen werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass die gesetzliche Krankenversicherung diese Kosten nicht übernimmt.
Für Familien ist das ein durchaus relevanter Leistungsbestandteil. Gerade bei jüngeren Kindern kann die Möglichkeit, während des Krankenhausaufenthalts eine vertraute Bezugsperson in der Nähe zu haben, wichtiger sein als zusätzliche Komfortleistungen für Erwachsene.
Wichtige Leistungsgrenzen und Ausschlüsse
Auch ein umfangreicher stationärer Zusatzschutz bedeutet nicht, dass jede Behandlung oder jede gewünschte Leistung automatisch übernommen wird. Entscheidend bleibt immer, ob der konkrete Versicherungsfall unter die vereinbarten Tarifbedingungen fällt und welche Voraussetzungen für die jeweilige Leistung erfüllt sein müssen.
Besonders wichtig ist die medizinische Notwendigkeit einer stationären Behandlung. Die freie Wahl zwischen öffentlichen und privaten Krankenhäusern bedeutet beispielsweise nicht, dass beliebige Aufenthalte oder medizinisch nicht notwendige Leistungen automatisch versichert sind.
Auch einzelne Komfortleistungen haben klare Voraussetzungen. Rooming-in ist beim beschriebenen ERGO-Angebot an die stationäre Behandlung eines versicherten Kindes bis 16 Jahre gekoppelt und greift nur, soweit die gesetzliche Krankenversicherung die entsprechenden Kosten nicht übernimmt.
Beim Ersatz-Krankenhaustagegeld gelten ebenfalls konkrete Abstufungen. Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre erhalten nur die Hälfte der für Erwachsene vorgesehenen Beträge, während die volle maximale Ersatzleistung erst entsteht, wenn auf mehrere versicherte Wahlleistungen verzichtet wird.
Vor dem Abschluss sind darüber hinaus die Gesundheitsfragen besonders ernst zu nehmen. Sie sollten vollständig und korrekt beantwortet werden, da die Risikoprüfung Bestandteil des Antrags ist und falsche oder unvollständige Angaben spätere Probleme beim Versicherungsschutz verursachen können.
Zusatzbausteine und Erweiterungen
SZS und SZL sind nicht als klassische Baukastentarife aufgebaut, bei denen einzelne stationäre Kernleistungen beliebig hinzu- oder abgewählt werden. Die beiden Tarife unterscheiden sich vielmehr in ihrer Kalkulationsform, während der eigentliche Leistungsumfang grundsätzlich gleich bleibt.
Wer über die stationäre Absicherung hinaus weitere Versorgungslücken schließen möchte, muss deshalb zusätzliche Versicherungsbereiche betrachten. ERGO bietet beispielsweise separate Krankentagegeld- und umfassendere Krankenzusatzlösungen an; diese sollten jedoch als eigenständige Produkte und nicht automatisch als Bestandteil von SZS oder SZL verstanden werden.
Ein zusätzlicher Krankentagegeldschutz kann beispielsweise dann relevant sein, wenn es nicht um Komfortkosten im Krankenhaus, sondern um einen länger andauernden Einkommensausfall aufgrund einer Erkrankung geht. Stationärer Wahlleistungsschutz und Einkommensabsicherung erfüllen unterschiedliche Aufgaben und sollten deshalb nicht miteinander verwechselt werden.
Was kostet die ERGO Krankenhauszusatzversicherung?
Der aktuelle Einstiegspreis des ERGO-Angebots liegt bei 19,80 Euro im Monat. Dieser Wert passt zum aktuell veröffentlichten SZS-Beitrag für Versicherte zwischen 21 und 30 Jahren und sollte deshalb nicht als pauschaler Preis für jeden Interessenten verstanden werden.
Bei SZS spielt insbesondere die Altersgruppe eine zentrale Rolle. Der Beitrag steigt nach der veröffentlichten Tarifstruktur in späteren Altersstufen und erreicht aktuell beispielsweise 61,20 Euro monatlich für die Altersgruppe von 61 bis 65 Jahren, bevor mit dem 66. Geburtstag der Wechsel in SZL erfolgt.
Bei SZL ist die Kalkulation anders aufgebaut. Der Einstieg kann aufgrund der enthaltenen Alterungsrückstellung höher ausfallen, dafür gibt es nicht dieselben festen altersbedingten Beitragssprünge wie bei SZS.
Neben Alter und gewählter Kalkulationsform können individuelle Antrags- und Risikofaktoren relevant sein. Deshalb sollte ein veröffentlichter Einstiegsbeitrag immer nur als erste Orientierung verstanden werden; entscheidend ist der tatsächlich für die versicherte Person berechnete Beitrag.
Für wen kann die ERGO Krankenhauszusatzversicherung interessant sein?
Besonders interessant kann der Schutz für gesetzlich Versicherte sein, denen bei einem Krankenhausaufenthalt sowohl die medizinische Wahlfreiheit als auch ein höherer Unterbringungskomfort wichtig sind. Wer nicht nur ein Zweibettzimmer möchte, sondern gleichzeitig Wert auf ärztliche Wahlleistungen und freie Krankenhauswahl legt, findet hier ein vergleichsweise umfassendes Paket.
SZS kann vor allem Verbraucher ansprechen, die zunächst einen niedrigeren Monatsbeitrag bevorzugen und bewusst akzeptieren, dass sich der Beitrag mit den vorgesehenen Altersstufen verändert. Die späteren Beitragsstufen sollten dabei bereits beim Abschluss berücksichtigt und nicht erst im höheren Alter betrachtet werden.
SZL ist eher für Menschen interessant, die eine langfristige Absicherung planen und deshalb die Kalkulation mit Alterungsrückstellung bevorzugen. Der zunächst höhere Beitrag kann dafür sorgen, dass die Beitragsentwicklung weniger unmittelbar von festen Altersgruppensprüngen geprägt wird.
Für Familien ist insbesondere die Rooming-in-Leistung erwähnenswert. Da der Abschluss für Kinder nicht über den normalen Onlineweg erfolgt, sollten Eltern die konkreten Möglichkeiten und Beiträge separat klären.
Für wen könnte ein anderer Anbieter besser passen?
Nicht jeder benötigt gleichzeitig Einbettzimmer, freie Krankenhauswahl und ärztliche Wahlleistungen. Wer beispielsweise ausschließlich ein Zweibettzimmer absichern möchte oder bewusst auf Chefarztbehandlung verzichtet, kann bei modular aufgebauten Angeboten anderer Versicherer möglicherweise einen Tarif finden, der genauer auf diesen reduzierten Bedarf zugeschnitten ist.
Auch Verbraucher, die eine Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen suchen, sollten vergleichen. Beim ERGO-Produkt SZS/SZL gehören Gesundheitsfragen zum Onlineantrag, während am Markt auch stationäre Tarife mit eingeschränkterem Leistungsumfang existieren, die auf eine klassische Gesundheitsprüfung verzichten.
Ein Marktvergleich ist außerdem sinnvoll, wenn spezielle Leistungen wie internationale Krankenhausbehandlungen, besondere Reha-Leistungen, umfangreiche Zweitmeinungsservices oder ungewöhnlich hohe Erstattungen bei privatärztlichen Honoraren eine zentrale Rolle spielen. Solche Details lassen sich nicht allein anhand der großen Leistungsüberschriften vergleichen.
ERGO Krankenhauszusatzversicherung im Vergleich
Die ERGO Krankenhauszusatzversicherung ist vor allem dadurch übersichtlich, dass SZS und SZL nicht unterschiedliche Leistungsstufen darstellen. Verbraucher müssen deshalb nicht zunächst entscheiden, auf welche medizinischen Leistungen sie zugunsten eines günstigeren Tarifes verzichten möchten.
Im Gegenzug ist die individuelle Gestaltung innerhalb dieses konkreten Angebots begrenzter. Wer beispielsweise ausschließlich Zimmerkomfort absichern möchte, kann nicht einfach die Chefarztleistung aus SZS oder SZL herausnehmen und dadurch einen abgespeckten ERGO-Tarif innerhalb derselben Produktlinie erhalten.
Beim Vergleich mit anderen Krankenhauszusatzversicherungen sollte deshalb nicht nur der Monatsbeitrag betrachtet werden. Wichtiger sind die Erstattung ärztlicher Wahlleistungen, Ein- und Zweibettzimmer, freie Krankenhauswahl, Ersatzleistungen bei Verzicht, Regelungen für Kinder, Gesundheitsprüfung, Wartezeiten und die langfristige Beitragskalkulation.
Gerade SZS zeigt, warum ein niedriger Einstiegspreis allein wenig über die langfristigen Kosten aussagt. Wer heute mit 19,80 Euro beginnt, sollte gleichzeitig wissen, wie sich die festgelegten Altersgruppen auf spätere Beiträge auswirken können.
Worauf sollte man vor dem Abschluss achten?
Der häufigste Fehler bei einer Krankenhauszusatzversicherung besteht darin, nur nach dem günstigsten Monatsbeitrag zu entscheiden. Bei einem Vertrag, der möglicherweise über Jahrzehnte bestehen soll, sind Leistungsumfang, Kalkulationsmodell und spätere Beitragsentwicklung mindestens genauso wichtig.
Bei SZS sollte insbesondere geprüft werden, ob die späteren Altersstufen finanziell zur eigenen Planung passen. Wer ohnehin langfristig versichert bleiben möchte, sollte deshalb SZS und SZL nicht nur anhand des heutigen Beitrags, sondern über einen deutlich längeren Zeitraum miteinander vergleichen.
Ebenso wichtig sind die Gesundheitsfragen. Bestehen bereits Erkrankungen oder Behandlungen, sollten sämtliche Angaben exakt und vollständig gemacht werden; die Frage, ob und unter welchen Bedingungen ein Antrag angenommen wird, sollte geklärt sein, bevor bestehender stationärer Zusatzschutz gekündigt wird.
Außerdem sollten Interessenten überlegen, welche Leistungen tatsächlich wichtig sind. Wer eine Krankenhauszusatzversicherung primär wegen der Spezialistenbehandlung abschließt, bewertet das Angebot anders als jemand, dem hauptsächlich ein ruhiges Einzelzimmer wichtig ist.
ERGO Krankenhauszusatzversicherung kündigen und wechseln
Verträge der ERGO Krankenversicherung können grundsätzlich insgesamt, für einzelne versicherte Personen oder für einzelne Tarife zum Ende eines Kalendermonats in Textform gekündigt werden. Die Kündigung muss zu diesem Zeitpunkt vorliegen und der Absender muss eindeutig erkennbar sein; ERGO ermöglicht daneben auch eine Online-Kündigung.
Vor einem Wechsel sollte allerdings besonders vorsichtig vorgegangen werden. Bei einer neuen Krankenhauszusatzversicherung können das inzwischen höhere Eintrittsalter oder Veränderungen des Gesundheitszustands dazu führen, dass ein neuer Vertrag teurer wird, Leistungseinschränkungen enthält oder ein Antrag nicht angenommen wird.
Deshalb sollte der bisherige Vertrag möglichst nicht beendet werden, bevor geklärt ist, ob und zu welchen Bedingungen der neue Versicherer Schutz gewährt. Gerade bei einer stationären Zusatzversicherung kann eine vorschnelle Kündigung dazu führen, dass ein später gleichwertiger Neuabschluss deutlich schwieriger wird.
Stärken und mögliche Nachteile der ERGO Krankenhauszusatzversicherung
Das Angebot ist besonders leicht verständlich, weil sich die Entscheidung zwischen SZS und SZL im Wesentlichen auf die Beitragskalkulation konzentriert. Verbraucher müssen nicht mehrere nahezu identische Leistungsstufen auseinanderhalten, sollten dafür aber umso genauer prüfen, welches Finanzierungsmodell langfristig besser zu ihnen passt.
Stärken
- Ein- oder Zweibettzimmer als zentraler Bestandteil des Versicherungsschutzes
- ärztliche Wahlleistungen einschließlich Chefarztbehandlung
- freie Wahl zwischen öffentlichen und privaten Krankenhäusern bei medizinisch notwendiger stationärer Behandlung
- Ersatz-Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf versicherte Leistungen
- Rooming-in für versicherte Kinder bis 16 Jahre unter den vorgesehenen Voraussetzungen
- zwei unterschiedliche Kalkulationsmodelle bei grundsätzlich gleichen Leistungen
- aktuell ohne reguläre Wartezeit beworben
Mögliche Nachteile
- keine abgestuften Leistungsvarianten innerhalb SZS und SZL für Verbraucher, die nur einzelne Krankenhausleistungen absichern möchten
- Gesundheitsfragen beim regulären Onlineabschluss
- SZS mit altersabhängigen Beitragssprüngen und Wechsel in SZL mit dem 66. Geburtstag
- Kinder können den Vertrag nicht über den regulären Onlineabschluss beantragen
Diese Punkte machen das Angebot weder grundsätzlich besser noch schlechter als andere Krankenhauszusatzversicherungen. Sie zeigen vielmehr, welche Verbraucher besonders gut mit der Tarifstruktur zurechtkommen und wann sich ein Blick auf stärker modular aufgebaute Alternativen lohnt.
Wie ist die ERGO Krankenhauszusatzversicherung insgesamt einzuordnen?
Die ERGO Krankenhauszusatzversicherung SZS/SZL gehört zu den Angeboten, bei denen der eigentliche stationäre Leistungsumfang vergleichsweise einfach zu verstehen ist. Ein- beziehungsweise Zweibettzimmer, ärztliche Wahlleistungen, freie Krankenhauswahl und eine Ersatzleistung bei Verzicht decken zentrale Wünsche ab, die viele gesetzlich Versicherte mit einer stationären Zusatzversicherung verbinden.
Interessant ist vor allem die Wahl zwischen zwei unterschiedlichen Beitragskonzepten. SZS ermöglicht den günstigeren Einstieg, verlangt aber einen bewussten Umgang mit den späteren Altersstufen, während SZL mit Alterungsrückstellung stärker auf langfristige Vertragsführung ausgelegt ist.
Weniger passend kann die Produktstruktur für Verbraucher sein, die nur sehr gezielt einzelne Leistungen absichern möchten. Wer beispielsweise ausschließlich Wert auf ein Zweibettzimmer legt und auf privatärztliche Behandlung verzichten kann, sollte auch Angebote vergleichen, bei denen solche Leistungen separat kombiniert werden können.
Insgesamt ist das Angebot deshalb besonders für Interessenten nachvollziehbar, die einen umfassenden stationären Wahlleistungsschutz suchen und anschließend hauptsächlich entscheiden möchten, wie dieser langfristig kalkuliert werden soll.
Fazit: Für wen lohnt sich die ERGO Krankenhauszusatzversicherung?
Die ERGO Krankenhauszusatzversicherung kann für gesetzlich Versicherte interessant sein, die bei einem stationären Aufenthalt deutlich mehr Wahlfreiheit und Komfort wünschen. Mit Ein- beziehungsweise Zweibettzimmer, ärztlichen Wahlleistungen und freier Krankenhauswahl sind mehrere wesentliche Leistungsbereiche in einem Paket zusammengefasst.
Die eigentliche Tarifentscheidung findet zwischen SZS und SZL statt. Da beide Varianten dieselben Leistungen bieten, geht es vor allem darum, ob der niedrigere Einstieg ohne Alterungsrückstellung oder die langfristiger angelegte Kalkulation mit Alterungsrückstellung besser zur persönlichen Finanzplanung passt.
Gerade beim Tarif SZS sollten Interessenten nicht nur auf den aktuell niedrigen Einstiegspreis schauen. Die späteren Altersstufen und der Übergang zu SZL ab dem 66. Geburtstag gehören ebenso zur Kostenbetrachtung wie der heutige Monatsbeitrag.
Wer dagegen nur einzelne stationäre Leistungen benötigt oder besonderen Wert auf sehr spezifische Zusatzleistungen legt, sollte auch andere Tarifmodelle einbeziehen. Ein Vergleich lohnt sich deshalb nicht nur beim Preis, sondern vor allem bei Leistungsgrenzen, Gesundheitsprüfung, langfristiger Beitragsentwicklung und der Frage, welcher Schutz im Krankenhaus persönlich wirklich wichtig ist.
Häufige Fragen zur ERGO Krankenhauszusatzversicherung
Bei der Entscheidung für eine stationäre Zusatzversicherung tauchen häufig Fragen zu Tarifunterschieden, Kosten, Gesundheitsprüfung und konkreten Leistungen auf. Gerade bei SZS und SZL ist außerdem wichtig zu verstehen, dass sich die beiden Tarife weniger beim Versicherungsschutz als bei der Art der Beitragskalkulation unterscheiden.
Welche Tarife bietet die ERGO Krankenhauszusatzversicherung?
Aktuell werden für die ERGO Krankenhauszusatzversicherung die Tarife SZS und SZL angeboten. Beide verfügen grundsätzlich über denselben stationären Leistungsumfang, unterscheiden sich jedoch bei der Beitragskalkulation.
SZS wird ohne Alterungsrückstellung kalkuliert und arbeitet mit Beitragsstufen nach Altersgruppen. SZL enthält dagegen eine Alterungsrückstellung und ist dadurch stärker auf eine langfristige Beitragskalkulation ausgerichtet.
Was kostet die ERGO Krankenhauszusatzversicherung?
Aktuell wird das Produkt ab 19,80 Euro monatlich angeboten. Dieser Betrag entspricht dem veröffentlichten SZS-Beitrag für Versicherte zwischen 21 und 30 Jahren und kann deshalb nicht auf jede versicherte Person übertragen werden.
Der tatsächliche Beitrag hängt insbesondere von Tarifvariante und Alter beziehungsweise Kalkulationsmodell ab. Vor dem Abschluss sollte deshalb immer eine individuelle Beitragsberechnung durchgeführt werden.
Welche Leistungen sind versichert?
Zu den zentralen Leistungen gehören Ein- beziehungsweise Zweibettzimmer, ärztliche Wahlleistungen wie eine Chefarztbehandlung sowie freie Krankenhauswahl bei medizinisch notwendiger stationärer Behandlung. Hinzu kommen Ersatzleistungen, wenn versicherte Leistungen während eines vollstationären Aufenthalts nicht genutzt werden.
Für versicherte Kinder bis 16 Jahre kann außerdem Rooming-in übernommen werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen des Tarifes erfüllt sind und die gesetzliche Krankenversicherung hierfür nicht leistet.
Gibt es eine Wartezeit?
Das aktuell angebotene ERGO-Produkt SZS/SZL wird ohne reguläre Wartezeit beworben. Damit unterscheidet sich diese Produktlinie von manchen anderen Krankenhauszusatzversicherungen, bei denen Leistungen erst nach einer bestimmten Wartezeit vollständig zur Verfügung stehen.
Unabhängig davon müssen beim Abschluss Gesundheitsfragen beantwortet werden. Deshalb sollte ein geplanter Versicherungsabschluss möglichst erfolgen, solange noch keine relevanten gesundheitlichen Veränderungen eingetreten sind.
Muss ich Gesundheitsfragen beantworten?
Beim regulären Onlineabschluss werden Gesundheitsfragen gestellt. Sie sind Bestandteil der Risikoprüfung und sollten vollständig sowie wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Bestehen Vorerkrankungen oder laufende beziehungsweise geplante Behandlungen, sollten Interessenten die Annahmemöglichkeiten vor einer Kündigung eines bereits bestehenden Schutzes besonders sorgfältig prüfen.
Was passiert, wenn ich kein Einzelzimmer nutze?
Wenn bei einer vollstationären Behandlung auf bestimmte versicherte Leistungen verzichtet wird, kann stattdessen ein Ersatz-Krankenhaustagegeld gezahlt werden. Für den Verzicht auf ein Einbettzimmer werden beispielsweise 30 Euro pro Tag genannt, während bei Unterbringung im Mehrbettzimmer 50 Euro vorgesehen sind.
Zusätzlich kann bei Verzicht auf Chefarztbehandlung beziehungsweise ärztliche Wahlleistungen ein Tagegeld von 50 Euro hinzukommen. Insgesamt sind dadurch abhängig von der konkreten Situation bis zu 100 Euro täglich möglich.
Ist die ERGO Krankenhauszusatzversicherung auch für Kinder geeignet?
Grundsätzlich können auch Kinder versichert werden. Für versicherte Kinder bis 16 Jahre ist insbesondere die Rooming-in-Leistung interessant, sofern die gesetzliche Krankenversicherung die Unterbringung und Verpflegung eines Erziehungsberechtigten nicht übernimmt.
Der reguläre Onlineabschluss ist für Kinder allerdings nicht vorgesehen. Eltern müssen sich für den Abschluss beziehungsweise die konkrete Tarifberechnung direkt beraten lassen.
Was ist der wichtigste Unterschied zwischen SZS und SZL?
Der entscheidende Unterschied liegt nicht bei den Krankenhausleistungen, sondern bei der Kalkulation. SZS arbeitet ohne Alterungsrückstellung und mit einem günstigeren Einstieg, während bei SZL ab dem 21. Geburtstag eine Alterungsrückstellung aufgebaut wird.
Wer langfristig plant, sollte deshalb nicht nur den heutigen Beitrag vergleichen. Relevant ist auch, wie sich die Beitragsstruktur über mehrere Jahrzehnte entwickeln kann.
Wie kann ich die ERGO Krankenhauszusatzversicherung kündigen?
Eine ERGO Krankenversicherung kann grundsätzlich zum Ende des Kalendermonats in Textform gekündigt werden. Dabei können je nach Vertragskonstellation der gesamte Vertrag, einzelne versicherte Personen oder einzelne Tarife beendet werden.
Vor einem Wechsel sollte der neue Versicherungsschutz jedoch bereits geklärt sein. Alter, inzwischen aufgetretene Erkrankungen oder andere gesundheitliche Veränderungen können einen Neuabschluss erschweren oder verteuern.